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Lehrstühle und Institute Lehrstühle Prof. Dr. Manthe Schwerpunktbereich 1

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht - Prof. Dr. Ulrich Manthe

Schwerpunktbereich 1

 

Als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Römisches Recht beteiligt sich Professor Manthe an Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich 1 'Grundlagen des Rechts und des Staates', und zwar insbesondere durch Lehrveranstaltungen zum römischen Recht und zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit (Teilbereich I).

Professor Manthe ist zudem sog. Schwerpunktbereichskoordinator für diesen Schwerpunktbereich. Der Schwerpunktbereich 1 wird außerdem betreut von Frau Professorin  Müßig geb. Seif sowie Herren Professoren Bung, Engländer und Müller-Terpitz.

 

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie auch die Informationen von Prof. Dr. Braun zum Schwerpunktbereich 1.

(Hinweis: Ordnungen sind im PDF verlinkt.)

Recht wird in Deutschland seit 500 Jahren als Wissenschaft betrieben; das Universitätsstudium der Rechtswissenschaft ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung (§ 22 Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterJAPO 2003). Rechtswissenschaft bedeutet zunächst, dass die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes methodisch, nach bestimmten abstrakten und vorher feststehenden Regeln erfolgt und nicht spontan, etwa durch eine Jury. Diese Verwissenschaftlichung des Rechts erscheint uns selbstverständlich, sie wurde aber z.B. von den Gründervätern der USA (an der Spitze Thomas Jefferson, der Verfasser der Unabhängigkeitserklärung) mehrheitlich bekämpft.

Dies führt zum anderen Aspekt der Rechtswissenschaft: Als Wissenschaft darf sich das Jurastudium nicht auf die Pflichtfächer der Staatsprüfung (§ 18 Abs. 2 Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterJAPO 2003) - d.h. das heute in Bayern geltende Landes-, Bundes- und Europarecht - beschränken. Rechtswissenschaft muss vielmehr auch den Fragen nachgehen: was Recht ist und soll, und: wie und warum das geltende Recht geworden ist. Mit diesen Grundlagen des Rechts (und damit zugleich des Staates) beschäftigen sich Rechtsphilosophie, Staatslehre und Rechtsgeschichte. Sie hängen eng zusammen, weil rechtsphilosophische Ideen und rechtsgeschichtliche Entwicklungen einander bedingen.

Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sind Domänen der Universität und außerhalb ihrer nur schwer zu erlernen; sie sind aber nicht nur von akademischem Interesse. Erst die Kenntnis dieser Grundlagen und Hintergründe ermöglicht es nämlich, das geltende Recht sinnvoll anzuwenden, Zusammenhänge zu erfassen und durch Auslegung des Rechts der Gegenwart gerecht zu werden. Auch die Beschäftigung mit ausländischem Recht wird durch die Kenntnis der gemeinsamen - oder verschiedenen - Grundlagen entscheidend erleichtert und gefördert: So verliert etwa das englische Recht einiges von seiner Skurrilität, wenn man (eineinhalb Jahrtausende ältere) Parallelentwicklungen im römischen Recht kennt.

Aus den weiten Bereichen der Rechts- und Verfassungsgeschichte, der Staatslehre und der Rechtsphilosophie stehen für das Schwerpunktbereichsstudium an der Universität Passau die für die europäische Gegenwart bedeutendsten Gebiete im Vordergrund: aus dem Bereich des Privatrechts (Teilbereich I) das deutsche und insbesondere das allen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen zugrundeliegende römische Recht; aus dem Bereich des öffentlichen Rechts und der Rechtsphilosophie (Teilbereich II) die europäische Verfassungsgeschichte der Neuzeit (bis zu aktuellen Entwicklungen der Europäischen Union), die Allgemeine Staatslehre sowie rechtsphilosophische Entwicklungen und Strömungen der Neuzeit.

So bietet der Schwerpunktbereich 1 den Studierenden die Möglichkeit, die spezifisch wissenschaftlichen Ressourcen der Universität zu nutzen und die für die praktische Anwendung (und Fortentwicklung) unseres Rechts, weil es wissenschaftliches Recht ist, unerlässlichen Grundlagen zu erlernen.

Der Studienplan (vgl. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudPrüfO [2010]) für den Schwerpunktbereich 1 sieht wie folgt aus:

1.       Grundlagen des Rechts und des Staates

        I. Römische und deutsche Rechtsgeschichte; Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

Römisches Privatrecht und Quellenübung im Römischen Recht

2 SWS

Quellenübung im Deutschen Recht

2 SWS

Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

2 SWS

        II. Rechts- und Staatsideen der Neuzeit; Europäische Verfassungsgeschichte

Europäische Verfassungsgeschichte einschließlich der Zeitgeschichte der Europäischen Integration

3 SWS

Allgemeine Staatslehre

1 SWS

Rechtsphilosophie I: Geschichte der neuzeitlichen Rechtsphilosophie und Typologie rechtsphilosophischer Konzepte

2 SWS

Rechtsphilosophie II: Rechtsphilosophische Strömungen im 20. Jhdt.

2 SWS

Lektürekurs

2 SWS

Seminar

2 SWS

Summe:

18 SWS

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