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Studium Schlüssel- und Zusatzqualifikationen University of London - International Programmes

University of London - International Programmes

Die Universität Passau bietet als einzige deutsche Hochschule die Möglichkeit, das Diploma in English Law sowie einen Bachelor's Degree in Law (LL.B) der University of London zu erwerben. Unsere englische Partneruniversität nimmt die Prüfung ab und verleiht die Zertifikate. Studentinnen und Studenten, die in Passau Rechtswissenschaften studieren, können zusätzlich zum deutschen Staatsexamen einen englischen Abschluss erwerben.

Einzelheiten finden sich auf der englischen website der University of London: http://www.londoninternational.ac.uk/prospective_students/undergraduate/panel/law/index.shtml

Allgemeine Informationen zu den International Programmes der University of London auf Deutsch finden Sie hier: University of London

Was ist ein Diploma in English Law und was ein LL.B?

Um ein Diploma in Law zu erweben, muss ein/e Student/in vier Prüfungen bestehen: Common Law Reasoning and Institutions, Constitutional Law, Contract law und Criminal Law. Dies entspricht dem Vorlesungsplan eines englischen Jurastudenten im ersten Studienjahr. Ein LL.B hingegen entspricht einem vollständigen englischen Jurastudium. Es nimmt im Rahmen der International Programmes etwa sechs Jahre in Anspruch, wenn der LL.B parallel zum deutschen Jurastudium absolviert wird.

Wie ist das Programm strukturiert?

Die juristische Fakultät der Universität Passau bietet Veranstaltungen zum Diploma in English Law an. Die Prüfungen werden in Passau abgelegt und von der University of London benotet. Wer nach Abschluss des Diploma in English Law den LL.B erwerben will, muss sich im Selbststudium vorbereiten. Auch diese Prüfungen können in Passau abgelegt werden.

Wie groß ist der zeitliche Aufwand?

Sie müssen durchschnittlich etwa 12 -18 Stunden zusätzlich zum deutschen Jurastudium veranschlagen (davon acht Stunden Unterricht). Beachten Sie bitte auch, dass während der vorlesungsfreien Zeit vor Ostern unterrichtet wird. Die Prüfungen der University of London sind regelmäßig für die zweite Hälfte des Monats Mai terminiert - so bleibt den Studierenden genügend Zeit, sich auf die deutschen Semesterabschlussprüfungen der Universität Passau im Juli vorzubereiten.

Wie wird unterrichtet?

Die Veranstaltungen, die auf die Prüfungen zum Diploma in English Law vorbereiten, werden in der Zeit zwischen Oktober und Mai in Passau angeboten. Da das Programm dem englischen akademischen Kalender folgt, kann man nur zum Wintersemester das Studium des englischen Rechts aufnehmen. Während der Vorlesungszeit in Passau umfasst der Unterricht 8 Unterrichtsstunden, in der vorlesungsfreien Zeit um Ostern erhöht sich der Umfang auf etwa 15 Wochenstunden. Der Unterricht ist in Englisch.

Die Studierenden erhalten neben allen erforderlichen Lehrmaterialien (Büchern und Computerprogrammen) Zugang zu Online-Ressourcen; so werden ideale Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium des Englischen Rechts geboten.

Was ist der Unterschied zur Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA)?

Die FFA ist eine studienbegleitende Zusatzausbildung, die mit der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfung (FFP) abschließt. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzqualifikation der Universität Passau. Weitere Informationen zur FFA und FFP finden Sie unter: FFP-Büro

Im Rahmen des LL.B beschäftigen sich die Studierenden intensiver und vertiefter mit dem englischen Recht. Der Abschluss entspricht dem, den die Studenten vor Ort an der University of London erwerben.

Wer darf englisches Recht in Passau studieren?

Zunächst einmal müssen Sie zum Jurastudium in Passau zugelassen sein. Sodann bewerben Sie sich über den zuständigen Dozenten in Passau bei der University of London. Nach einer Eignungsprüfung, für die in der Regel gute bis sehr gute Oberstufenkenntnisse der englischen Sprache erforderlich sind, werden Sie von der University of London zum Studium zugelassen.

Für wen ist das Programm geeignet?

Für alle, die über sehr gute Englischkenntnisse verfügen und sich vertieft mit einem anderen Rechtssystem auseinander setzen wollen.

Wann sollte ich mit dem Studium des englischen Rechts beginnen?

Idealerweise im ersten, spätestens im dritten Semester. So erwerben Sie das Diploma in Englisch Law vor der Examensvorbereitung. Wenn Sie im ersten Semester beginnen, haben Sie nach dem vierten Semester das Diploma errungen und können sich (vielleicht nach einem Auslandsaufenthalt) mit aller Kraft dem deutschen Studium widmen.

Warum sollte ich englisches Recht studieren?

Der wichtigste Grund: Weil Sie hierzu Lust haben! Außerdem verbessern Sie Ihre Berufsaussichten, wenn Sie später im Leben als international tätige/r Jurist/in arbeiten wollen. Darüber hinaus stellen Sie mit dem Doppelstudium Ihre Eigenmotivation und Disziplin unter Beweis. Aber auch Ihr Studium des deutschen Rechts wird von Ihren Kenntnissen des englischen Rechts profitieren: Wer ein anderes Rechtssystem kennt, betrachtet das eigene bewusster und intensiver.

Was kostet das Studium?

Die Universität Passau erhebt neben den regulären Studiengebühren (Sommersemester 2008: 500 €) keine weiteren Gebühren. Allerdings werden über beide Jahre insgesamt etwa 2500 € für die University of London fällig (für Einschreibe- und Prüfungsgebühren, außerdem erhalten Sie umfangreiche Studienmaterialien und Lehrbücher, die in Deutschland nur schwer erhältlich sind). Der genaue Betrag hängt vom Umtauschkurs ab, nähere Informationen finden Sie auf der oben genannten website der University of London.

Was noch?

Haben Sie weitergehende Fragen?

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Dozenten Andrew Otto:

Andrew Otto
Innstr. 39
Zi. 227
94032 Passau

Tel.: +49-(0)851 509-2375
Fax .: +49-(0)851 509-2207
Email: andrew.ottouni-passau.de

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