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Ein sog. Grundlagenschein ist von der
JAPO 2003 nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich. Da es deutsche Universitäten gibt, die einen solchen Schein erwarten, wird mit Rücksicht auf Hochschulwechsler und sonstige Interessierte ein Grundlagenschein angeboten. Dieser wird im
Dekanat der Juristischen Fakultät erteilt, wenn - in beliebigem Zeitraum - zwei der folgenden Klausuren bestanden sind: Deutsche Rechtsgeschichte; Römische Rechtgeschichte; Europäische Verfassungsgeschichte; Privatrechtsgeschichte der Neuzeit; Rechtsphilosophie I, Rechtsphilosophie II; Allgemeine Staatslehre; Methodenlehre der Rechtswissenschaft; Einführung in die Rechtswissenschaft.