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Institute und Forschungsstellen
Forschungsprojekt Internationales Arbeitsrecht
PilotprojektDie Tschechische Republik ist neben Ungarn und Polen einer der größten Handelspartner Bayerns, respektive Deutschlands. Diese drei Länder hatten im Jahr 2003 den weitaus größten Anteil am Handelsvolumen Deutschlands mit allen EU-Beitrittsländern. Deutsche Unternehmen haben über 32 Mrd. Euro in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOE-Staaten) investiert, besonders in Tschechien, Ungarn und Polen. Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, die Slowakei und Slowenien sind laut einer Umfrage der Deutschen Industrie und Handelskammer aktuell die fünf wichtigsten Zielländer deutscher Direktinvestitionen in den MOE-Staaten. Aufgrund der EU-Osterweiterung wird es deshalb immer wichtiger die Erschließung und Sicherung dieser Wachs-tumsmärkte voranzutreiben, um die Chancen des erweiterten EU-Binnenmarktes zu nutzen.
Deutsche Unternehmen müssen sich dem Standortwettbewerb in der "neuen" EU stellen. Für den mittelständischen Betrieb gilt es jetzt, das Wachstumspotential zu nutzen, das sich für die wegen ihrer geographischen Nähe im Brennpunkt stehenden mittelosteuropäischen Staaten ergibt. Langfristig sollte man zudem nicht außer Acht lassen, dass die MOE-Staaten nicht nur selbst Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie Investitionsstandorte sind, sondern ebenso Sprungbrett in Richtung anderer osteuropäischer Länder, wie Russland.
Obwohl im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft Tschechiens und die Übernahme des Rechtsbestandes der EU (sog. Acquis Communautaire), das tschechische Recht weitgehend an das europäische Recht angepasst wurde und noch wird, ist die Kenntnis der jeweiligen spezifischen Gesetze in einem Land eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung eines Investitionsprojektes. Grundlegende Kenntnisse im Tschechischen Arbeits- und Sozialrecht sind daher für ein erfolgreiches Auslandsengagement unerlässlich.
Die Aufgabe besteht in der wissenschaftlichen Herausarbeitung von Handlungsalternativen für Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung sowie der Erarbeitung von arbeitsrechtlichen Grundfragen in diesen Ländern. Zwar wird mit dem EU-Beitritt ein einheitlicher Rechtsraum geschaffen. Das bedeutet jedoch nicht, dass in allen EU-Mitgliedsstaaten ein identisches Recht zur Anwendung gelangt. Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien und die Anwendung von EU-Verordnungen kommt es zwar in vielen Bereichen zu Angleichungen (u.a. im Vertragsrecht, Verbraucherschutzrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht), doch verbleibt es stets auch bei der Geltung und Anwendung des jeweiligen, nicht harmonisierten, nationalen Rechts.