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Studium Rechtswissenschaft Studienverlauf Schwerpunktbereiche (JAPO 2003) Alte Schwerpunktbereiche (bis 3. August 2009) 4. Grundlagen und internationale Dimensionen des Rechts IV – Ausländisches Recht

Ausländisches Recht

Verantwortlich für den Schwerpunktbereich "Ausländisches Recht" als SP-Koordinator ist:

Prof. Dr. Müller-Terpitz

Beratung: Andrew Otto, JUR 227,
E-Mail: andrew.otto(at)uni-passau.de

Bei diesem Schwerpunktbereich sollen im Ausland Kenntnisse im ausländi­schen Recht erlangt und Prüfungsleistungen erbracht werden. Inhalte und Prüfungsanforderungen dieses Schwer­punkt­be­reiches werden jeweils ver­traglich vereinbart. Ausbildung und Prüfung müssen den anderen Schwerpunktbereichen gleichwer­tig sein.

a) Ohne vorherige Anmeldung zum Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“ kommt eine nachträgliche Anerkennung (der gesamten Schwer­punktbereichs­prüfung) in Betracht, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

Gleichwertigkeit liegt insbesondere vor, wenn einer vor dem Auslandsauf­ent­halt geschlossenen Ausbildungsziel­vereinbarung (auch genannt Learning Agreement, nicht zu verwechseln mit dem [zusätz­lichen] ECTS Learning Agreement, welches sich auf das Sokrates-Programm der EU bezieht) entsprochen wird. Mit der Ausbildungszielvereinbarung ist das Studium grundsätzlich weltweit möglich. Ansprechpartner hierfür ist Herr Andrew Otto.

Hinweis: Eine Beurlaubung ist in dieser Konstellation möglich, vgl. Art. 48 Abs. 2, 3 BayHSchG, siehe auch § 37 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JAPO.

b) Hat sich die/der Studierende vor dem Auslandsstudium im Prüfungs­sekretariat zum Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“ angemeldet und wurde zugelassen, so gilt die Vereinbarung mit der Partneruniversität. Die vorherige Anmeldung zum Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“ ist nur möglich bei Studium an einer Partneruniversität, mit der eine Kooperations­vereinbarung i.S.d. § 35 Abs. 4 StudPrüfO über das Schwerpunktbereichs­studium abgeschlossen wurde. Dies sind gegenwärtig:

Universität Passau
Juristische Fakultät
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