Details zur Anmeldung sowie das Meldeformular für die Erste Juristische Staatsprüfung finden Sie auf den Seiten des Landesjustizprüfungsamtes.
Dem Meldeformular müssen folgende Anlagen beigelegt werden:
- Studienbuch(bücher)
- Nachweis der Hochschulreife (hier einfache Kopie ausreichend, z.B. Abiturzeugnis)
- Leistungsnachweise (§ 24 JAPO)
a) Zivilrecht für Fortgeschrittene
b) Strafrecht für Fortgeschrittene
c) Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
d) fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs (ersatzweise ggf. Grundlagenseminar, s. Fußnote 5) - Nachweise über die Ableistung der dreimonatigen praktischen Studienzeit (§ 25 JAPO) in mindestens zwei der drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht
- Bescheinigung über die Schwerpunktbereichsprüfung der Universität im Original oder beglaubigter Abschrift und zusätzlich als einfache Kopie, wenn diese Prüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde
- Handschriftlicher Lebenslauf mit aufgeklebtem Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Die Vorlagepflicht entfällt, wenn bereits ein Lebenslauf vorliegt, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Das Studienbuch und die Belegblätter sind in der Studentenkanzlei erhältlich!