Seit Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz am 1. März 2018 hat sich die Rechtslage für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Forschung und Lehre erheblich vereinfacht. Dennoch herrscht weiter in vielen Punkten Unsicherheit:
- Inwieweit droht bei Verstößen aufgrund rechtlicher Fehleinschätzung eine Haftung?
- Kommt es darauf an, ob ich Filme, Musik, Texte, Bilder oder interaktive Inhalte nutze?
- Gibt es Unterschiede zwischen der analogen Nutzung (Papier) und der digitalen Nutzung (Datei)?
- Wann liegt eine "öffentliche" Vorführung fremder Werke vor - und wann ist die Vorführung nur "privat"?
- Inwieweit muss ich Studierende zur Einhaltung des Urheberrechts anleiten und sie beaufsichtigen?
- Sollte ich meine Werke unter eine bestimmte Lizenz stellen - und wenn ja, welche?
Diese und andere Fragen der täglichen Praxis werden anwendungsbezogen und in der Diskussion beantwortet.
Die Veranstaltung besteht aus einem 45-minütigen Vortragsteil und einer ca. 45-minütigen Diskussion bzw. Fragerunde.
Referent
Prof.Dr. Michael Beurskens
Ort und Zeit
Mittwoch, 22. Mai 2019, 18:15 - 19:45 Uhr
JUR 147a
Anmeldung
Über Stud.IP: 71042
Kontakt für Rückfragen
Ramona Huber
Graduiertenzentrum
Tel.: 0851 / 509-1590
Ramona.Huber(at)uni-passau.de