Studierende jeder Fachrichtung können sich über ein Online-Formular an die Rechtsberatung wenden und so ihre Fälle schildern.
Nach einem Mandantengespräch bearbeitet eins der vier Teams der Rechtsberatung in Zusammenarbeit mit einem Anwalt oder einer Anwältin den Fall des Mandanten und erörtert mit diesem in einem zweiten Gespräch die für ihn besten Handlungsmöglichkeiten.
Die Studentische Rechtsberatung nimmt keine strafrechtlichen oder steuerrechtlichen Fälle an sowie Fälle die sich gegen Prüfungsergebnisse universitärer Einrichtungen, Staatsexamina oder BAföG-Entscheidungen richten.