Am 11. und 12. September findet die zweite Fachtagung des Instituts für Rechtsdidaktik unter dem Thema "Schwerpunkte im Jurastudium" statt.
Seit zehn Jahren sieht das Deutsche Richtergesetz für das Studium der Rechtswissenschaften einen Schwerpunktbereich vor, der zusammen mit der Staatsprüfung die Erste Juristische Prüfung bildet. Zehn Jahre sind Grund genug, Bilanz zu ziehen: Haben sich die Erwartungen erfüllt, die mit der Einführung des Schwerpunktbereichs verbunden waren? Soweit das nicht der Fall ist: Welche konkreten Verbesserungsvorschläge gibt es?
Die zweite Tagung des Passauer Instituts für Rechtsdidaktik möchte diesen Fragen nachgehen. Thema soll dabei zugleich das wissenschaftliche Arbeiten im Studium sein – ging es bei der Einführung des Schwerpunktbereichs doch gerade auch darum, diesen Aspekt zu stärken.