Dummy Title http://example.com en-gb TYPO3 News Wed, 20 May 2026 17:03:46 +0200 Wed, 20 May 2026 17:03:46 +0200 TYPO3 EXT:news news-45620 Thu, 31 Dec 2026 17:00:00 +0100 Anmeldefristen und Prüfungstermine im Sommersemester 2026 https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/anmeldefristen-und-pruefungstermine-im-sommersemester-2026 Wir haben für Sie die Termine der Prüfungen im Sommersemester 2026 zusammengestellt. 2./3. Fachsemester
Anmeldefrist Prüfungstermin
Grundkurs Privatrecht 1. Klausur 26.01.2026-16.02.2026 18.04.2026
Grundkurs Privatrecht 2. Klausur 11.05.2026-08.06.2026 18.07.2026
Grundkurs Staatsrecht 1. Klausur 26.01.2026-16.02.2026 25.04.2026
Grundkurs Staatsrecht 2. Klausur 11.05.2026-08.06.2026 11.07.2026
Methodenlehre 11.05.2026-08.06.2026 21.07.2026
Grundkurs Strafrecht 1. Klausur 06.07.2026-27.07.2026 24.10.2026

4. Fachsemester

Anmeldefrist Prüfungstermin
Kreditsicherungsrecht 11.05.2026-08.06.2026 17.07.2026
Gesetzliche Schuldverhältnisse 11.05.2026-08.06.2026 20.07.2026
Zivilverfahrensrecht 11.05.2026-08.06.2026 16.07.2026

6. Fachsemester

Anmeldefrist Prüfungstermin
Strafrecht IV - 1. Klausur 13.04.2026-08.05.2026 13.06.2026
Strafrecht IV - 2. Klausur 11.05.2026-08.06.2026 18.07.2026
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene - 1. Klausur 13.04.2026-08.05.2026 01.06.2026
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene - 2. Klausur 11.05.2026-08.06.2026 13.07.2026
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene - 1. Klausur 13.04.2026-08.05.2026 19.05.2026
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene - 2. Klausur 11.05.2026-08.06.2026 07.07.2026

Schwerpunktbereiche

Anmeldefrist Prüfungstermine
Schwerpunktwahl 13.04.2026 – 17.04.2026
Schwerpunktwechsel 13.04.2026 – 17.04.2026
Seminare 1. Frist: 09.02. – 27.02.2026 2. Frist: 20.04. – 04.05.2026
Mündliche Prüfungen 13.04.2026 – 24.04.2026 29.06.2026 bis 14.08.2026

Legal Tech (außer Juristische Vorlesungen), University of London, CECIL

Anmeldefrist Prüfungstermin
Prüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der FIM 11.05.2026-08.06.2026
KI im Strafrecht (Algorithmen und Recht) 11.05.2026-08.06.2026 16.07.2026
IT-Straf- und Strafprozessrecht (Wdh.) 13.04.2026-08.05.2026 08.05.2026
Grundkurs Europarecht und Internationales 11.05.2026-08.06.2026 22.06.2026

LL.M. Rechtsinformatik

Anmeldefrist Prüfungstermin
Grundlagen der Informatik für Juristen und Juristinnen 11.05.2026-08.06.2026
Softwareentwicklung für Juristen und Juristinnen 11.05.2026-08.06.2026
IT-Vertrags- und Softwarerecht 11.05.2026-08.06.2026
Datenbanken für Juristen und Juristinnen 11.05.2026-08.06.2026
IT-Sicherheit für Juristen und Juristinnen 11.05.2026-08.06.2026
Daten- und Datenschutzrecht 11.05.2026-08.06.2026
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news-44209 Mon, 30 Nov 2026 17:58:00 +0100 UPDATE: Aktualisierte Hilfsmittelbekanntmachung https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/neue-hilfsmittelbekanntmachung Ab dem 1. April 2026 gilt eine neue Hilfsmittelbekanntmachung für Zwischenprüfung, die Übungen für Fortgeschrittene, die Juristische Universitätsprüfung und den Bachelorstudiengang "LL.B. Legal Tech". Die neue Hilfsmittelbekanntmachung schafft eine einheitliche Grundlage für alle Prüfungen in den grundständigen Studiengängen der Juristischen Fakultät.

A. Zugelassene Hilfsmittel zu Klausuren und mündlichen Prüfungen

I. Allgemeine Grundsätze

  1. Zu allen Klausuren und mündlichen Prüfungen sind Schreibpapier, Stifte und eine Uhr zugelassen. Darüber hinaus ist ein Kalender[1] zugelassen.
  2. Soweit durch die Aufgabenstellerinnen und Aufgabensteller nichts anderes bestimmt ist, sind stets folgende Gesetzessammlungen (einschließlich etwaiger Einleitungen, Indizes und verlagsseitiger Fußnoten) zugelassen (klausurspezifische Ergänzungen unter A.II):
  3. Von den zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen. Die zugelassenen Hilfsmittel sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitzubringen. Zugelassen sind alle Auflagen der zugelassenen Hilfsmittel. Soweit durch die Aufgabenstellerin oder den Aufgabensteller nicht anders bestimmt ist, ist die zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters aktuelle Auflage in jedem Fall hinreichend.
  4. Die Aufgabenstellerinnen und Aufgabensteller können – auch in Bezug auf die in II genannten Ergänzungen – weitere Hilfsmittel bestimmen oder einzelne der genannten Hilfsmittel nicht zulassen. Derartige Vorgaben sind unter https://jura.uni-passau.de/lehre/aktuelles bekanntzumachen.
  5. Ausländische Studierende, die nicht im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben sind, sondern im Rahmen eines Austauschprogramms (z.B. Erasmus), des Masterstudiengangs "LL.M. Deutsches Recht für ausländische Studierende" oder eines Urkundenprogramms an einer Klausur teilnehmen, dürfen - wenn die Aufgabenstellerin oder der Aufgabensteller nichts abweichendes bestimmt - ein zweisprachiges Wörterbuch (Deutsch-Fremdsprache) auf Papier (keine digitalen Übersetzungsgeräte, Smartphone-Apps, o.ä.) benutzen. Eine Kommentierung dieses Wörterbuchs ist nur im Rahmen der unter C dargestellten Regeln zugelassen.

II. Zusätzlich zu bestimmten Klausuren zugelassene Hilfsmittel

  1. Über die unter I.2 zugelassenen Hilfsmittel hinaus sind zusätzlich für die Klausuren im Grundkurs Privatrecht, zum Sachenrecht, zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen, zu den Gesetzlichen Schuldverhältnissen, zum Kreditsicherungsrecht und zur Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht auch folgende Hilfsmittel zugelassen, soweit die Aufgabenstellerinnen oder Aufgabensteller nichts anderes bestimmen:
  2. Über die unter I.2 zugelassenen Hilfsmittel hinaus sind zusätzlich für die Klausuren im Grundkurs Staatsrecht auch folgende Hilfsmittel zugelassen, soweit die Aufgabenstellerinnen oder Aufgabensteller nichts anderes bestimmen:
  3. Über die unter I.2 zugelassenen Hilfsmittel hinaus sind zusätzlich für die Klausuren im Allgemeinen Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht sowie in der Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht auch folgende Hilfsmittel zugelassen, soweit die Aufgabenstellerinnen oder Aufgabensteller nichts anderes bestimmen:
  4. Über die unter I.2 zugelassenen Hilfsmittel hinaus sind zusätzlich für die Klausuren im Grundkurs Strafrecht sowie den Klausuren Strafrecht III und Strafrecht IV auch folgende Hilfsmittel zugelassen, soweit die Aufgabenstellerinnen oder Aufgabensteller nichts anderes bestimmen:

B. Nicht zugelassene Hilfsmittel

Andere als die nach A zugelassenen Hilfsmittel, insbesondere Druck­werke, Bücher, Skripten, Aufzeichnungen sowie technische Hilfsmittel wie z.B. Rechner, Smartwatches oder Mobiltelefone sind nicht zu­ge­lassen.

C. Zulässige Kommentierung von Hilfsmitteln

  1. Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten.
  2. Ausgenommen sind, außer in einem ggf. mitgebrachten Kalender, bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift (nicht: Durchstreichung, nicht doppelte Unterstreichung, etc.) , soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.
  3. Farbliche Verweisungen auf Vorschriften beziehungsweise Unterstreichungen oder Markierungen mit Textmarker sowie Kommentierungen mit anderen Stiften als Bleistiften sind unzulässig.
  4. Die zugelassenen "handschriftlichen Verweisungen auf Normen" im Sinne von Ziff. 1 umfassen sämtliche zur Konkretisierung der jeweiligen Norm(en) erforderlichen Angaben, wie zum Beispiel "§" oder "Art.", "BGB", "StGB", "Abs.", "S.", "Nr. 1", "lit. a", "1. HS", "1. Alt." und "f." oder "ff." für "(fort)folgende". Beispiel für eine zulässige Verweisung: "§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB" oder "§ 263 III 2 Nr. 1 StGB". Zur Bezeichnung von Normen dürfen nur die amtlichen Gesetzesbezeichnungen, die amtlichen Abkürzungen oder in Rechtsprechung und Literatur übliche Abkürzungen verwendet werden (z. B. ZPO, EGBGB usw.). Selbst ausgedachte Abkürzungen sind nicht zulässig. Es darf auf sämtliche Normen verwiesen werden, unabhängig davon, ob diese in den zugelassenen Hilfsmitteln abgedruckt sind oder nicht (z. B. Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates).
  5. Zulässig sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro (aufgeschlagener) Doppelseite mit Bleistift auf Normen. Jede Norm (Zahl) zählt als eine Verweisung. Eine Verbindung zweier oder mehrerer Normen durch Kommata ist zulässig, sofern dies nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dient. Dies stellt allerdings zwei oder gegebenenfalls mehr Verweisungen dar. Beispiele: "§§ 223, 227 StGB" zählt als zwei Verweisungen, "§§ 280, 283, 275" zählt als drei Verweisungen. Als eine Verweisung zählt die Kommentierung einer Norm auch dann, wenn diese mit einem oder mehreren Absätzen, Sätzen, Nummern oder Alternativen aufgeführt wird. Beispiele: "§ 280 I 2" zählt als eine Verweisung, ebenso "§ 323 Abs. 2, Abs. 3 BGB" sowie "§ 812 I S. 1 Alt. 1, S. 2 Alt. 1"). Mehrere Normen zählen auch hier wiederum als mehrere Verweisungen. Beispiel: "§§ 280 I, III, 281" zählt als zwei Verweisungen. Wird innerhalb einer Norm auf einen Absatz, Satz oder eine Nummer bzw. Alternative derselben Norm verwiesen, zählt dies als eine Verweisung. Dies gilt auch dann, wenn auf mehrere Absätze, Sätze, Nummern bzw. Alternativen derselben Norm verwiesen wird. Beispiele: "Abs. 2" neben § 323 Abs. 1 BGB oder "II, III" neben § 323 Abs. 1 BGB stellen jeweils eine Verweisung dar. Wird die Kommentierung einer Norm durch "f." oder "ff." ergänzt, zählt dies nicht zusätzlich, es liegt weiterhin nur eine Verweisung vor. Beispiele: "§§ 242 f. StGB" oder "§§ 249 ff. StGB" ist jeweils eine Verweisung. Unterstreichungen dürfen zusätzlich zu den 20 Verweisungen auf Normen angebracht werden. Eine zahlenmäßige Obergrenze für Unterstreichungen existiert nicht
  6. Die Verwendung von Registern oder Post-Its ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung, zum Beispiel "BGB" oder "§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB") beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbotes dienen. Farblich unterschiedliche Register oder Post-Its sind nur erlaubt, soweit dies nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dient. Wird also mit der Farbe eine Bedeutung verknüpft, die man nicht ins Gesetz schreiben dürfte, wäre dies unzulässig. Geht es aber nur darum, z.B. anhand der Gliederung des Gesetzes in Bücher/Abschnitte oder ähnliches unterschiedliche Farben zu verwenden, ist dies zulässig.
  7. Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zulässigen Hilfsmitteln beigegeben werden.
  8. Im Übrigen wird bezüglich der Zulässigkeit von Kommentierung verwiesen auf die „Fragen und Antworten zur Hilfsmittelbekanntmachung EJS“ des bayerischen Landesjustizprüfungsamtes.

D. Rechtsfolgen

  1. Das Vorhandensein anderer als der zugelassenen Hilfsmittel am Arbeitsplatz während der Prüfung ist nicht gestattet.
  2. Auf die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen D.1 (§ 15b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StuPO) wird hingewiesen, insbesondere darauf,
    • dass eine Prüfungsleistung bereits dann mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet wird, wenn nicht zugelassene Hilfsmittel am Arbeitsplatz in mündlichen Prüfungen und Klausuren – unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwendung oder Benutzungsabsicht – aufgefunden werden;
    • nicht zugelassene Hilfsmittel spätestens mit Ende der Prüfung einer Aufsichtsperson zu übergeben sind.

[1] Ein Kalender ist zulässig, wenn er das Jahr nur nach Monaten, Wochen, Tagen und entsprechenden Daten darstellt. Unschädlich ist, wenn gleichzeitig Feiertage und Schulferien ausgewiesen werden. Beschränkt sich der Kalender auf diese Inhalte, sind Herkunft (z.B. Ausdruck aus dem Internet) und Gestaltung des Kalenders uner­heb­lich.

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news-45835 Tue, 19 May 2026 18:38:00 +0200 Sei dabei: Anwalt spielen im Passauer BGB Moot Court am 1.6.2026! https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/moot2026 Am 1.6.2026 findet der BGB AT/Schuldrecht Moot Court statt. Seien Sie als Anwältinnen und Anwälte dabei und bewerben Sie sich als Zweierteam bis Freitag, 22. Mai 2026, 24:00 Uhr unter directoraa@elsa-passau.de! Im Rahmen der von der Juristischen Fakultät, dem Lehrstuhl Beurskens und ELSA Passau gemeinsam durchgeführten Veranstaltung können Sie als Team aus zwei Personen einen "echten" Fall vor einem dreiköpfigen Gericht verhandeln. Dabei wirken als Richterinnen und Richter Professoren der Fakultät, Berufsrichter, Rechtsanwälte, Wiss. Mit. und Referendare mit.

Bewertungsgegenstand ist dabei nicht die juristisch "richtige" Lösung, sondern ihr Teamwork, Verhandlungsgeschick, Improvisationstalent, Rhetorik und die Kenntnis des Sachverhalts. Inhaltlich geht es nur um den Stoff des Grundkurses Privatrecht (1. Semester und erste Vorlesungswochen des 2. Semesters); der Fall ist für beide Seiten zu gewinnen.

Sie treten in bis zu drei Runden gegeneinander an - eine Partei vertritt die Kläger (Anspruchsteller), die andere die Beklagten (Anspruchsgegner) - welche Rolle sie haben wird zufällig ausgelost. Aus jedem Duell kommt nur ein Team in die nächste Runde, bis sich schließlich im Finale nur zwei Teams gegenüberstehen.

Der Moot Court findet am Montag, 1. Juni 2026 ab 16:00 Uhr statt; die Finalrunde erfolgt im Rahmen der Vorlesung "Grundkurs Privatrecht" um 18:00 Uhr in Hörsaal 10 (Audimax).

Alle Teilnehmenden erhalten einen Preis und eine Urkunde, die man z.B. auch bei Bewerbungen vorlegen kann. Den Teilnehmenden werden zudem Snacks und Wasser zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie mit dabei sein wollen, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie sich bis Freitag, 22. Mai 2026, 24:00 Uhr (idealerweise als Zweierteam) formlos per E-Mail an directoraa@elsa-passau.de bewerben. Den Sachverhalt bekämen Sie am Pfingstmontag um 8:00 Uhr per E-Mail zugesandt; am Dienstag, 26. Mai 2026 findet um 17:30 Uhr eine Informationsveranstaltung per Zoom unter https://uni-passau.zoom.us/my/beurskens statt, in der Sie kurz den Ablauf einer mündlichen Gerichtsverhandlung erklärt bekommen und wichtige Tipps erhalten sowie letzte Fragen zum Fall stellen können. Eine schriftliche Ausarbeitung (Schriftsatz) ist nicht erforderlich, Sie dürfen aber in der Verhandlung selbstverständlich Notizen benutzen.

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JURA - Auf der Startseite Jura allgemein Studium und Prüfungen JURA - Informationen für Studieninteressierte Studium und Prüfungen JURA - Grundstudium und Zwischenprüfung ELSA Studiendekan JURA Fachschaft JURA Institut für Rechtsdidaktik Dekanat JURA Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung (Prof. Beurskens)
news-45818 Wed, 13 May 2026 18:05:21 +0200 3-Jahre-Vollzeitstelle für ein DFG-Projekt am LS Beurskens: Bewerbung bis Freitag, 22.5.2026 https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/wissenschaftliche-mitarbeiterin-oder-mitarbeiter-am-ls-beurskens-gesucht Wir suchen für das Projekt „Künstliche Intelligenz in der internen Wissenschaftskommunikation –Analysen, Bewertungen und Empfehlungen zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität und digitaler Souveränität (AISchoolComm)“ eine Wiss. Mitarbeiterin / einen Wiss. Mitarbeiter. Im Rahmen eines DFG-geförderten Forschungsprojektes ist am Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung (Professor Dr. Michael Beurskens) zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines

Wissenschaftlichen Mitarbeiterin / Wissenschaftlichen Mitarbeiters (w/m/d)

im Umfang von 100 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit (derzeit: 40,10 Stunden pro Woche) für einen Zeitraum von drei Jahren zu besetzen.

Diese Stelle ist für das durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Forschungsprojekt „Künstliche Intelligenz in der internen Wissenschaftskommunikation –Analysen, Bewertungen und Empfehlungen zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität und digitaler Souveränität (AISchoolComm)“ zu besetzen.

Mit der Stelle ist keine Lehrverpflichtung verbunden. Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13 des TV-L (Stufenzuordnung je nach Qualifikation und Berufserfahrung). Die Stelle ist auf drei Jahre befristet.

Voraussetzung:
Sie haben das Erstes Juristische Staatsexamen oder einen juristischen Masterstudiengang in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und Vorkenntnisse im Urheberrecht sowie im Vertragsrecht; Kenntnisse im Datenschutzrecht oder im Recht der Künstlichen Intelligenz sind wünschenswert, können aber im Rahmen der Beschäftigung erworben werden. Zudem ist Interesse an Technologie und ein technisches Grundverständnis hilfreich – Sie können dies auch während Ihrer Tätigkeit durch Teilnahme am LL.M. Rechtsinformatik (hybrid) erwerben. Sie sollten fließend Englisch beherrschen und Interesse an internationaler und rechtsvergleichender Forschung haben.

Ihre Aufgaben sind:

  • Forschung an einem politisch, wirtschaftlich, technisch, kulturell und wissenschaftlich aktuellen und hoch relevanten Themenfeld – der Frage, wie der Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Verlage die Wissenschaft verändert und beeinflusst, Machtpositionen verfestigt und Erkenntnisquellen sowie Verwertungsmethoden sich künftig entwickeln
  • Evaluation und Mitgestaltung des künftigen rechtlichen Rahmens für das wissenschaftliche Publikationswesen
  • Enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Information Management am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) (Prof. Dr. Heinz Pampel)
  • Enge Vernetzung mit anderen Fachdisziplinen, etwa im Kontext IT-Sicherheit, Datentracking, KIForschung, Wirtschaftsinformatik
  • Dialog mit Personen in Rechtsabteilungen von Forschungseinrichtungen und Bibliotheken sowie zu Datenschutzbeauftragten und weiteren zuständigen Personen in Unternehmen, insbesondere in Wissenschaftsverlagen (weltweit)
  • Organisation von Workshops, Verfassen wissenschaftlicher Publikationen und Präsentation von Forschungsergebnissen

Was wir Ihnen bieten:

  • Eine enge wissenschaftliche Betreuung durch den Lehrstuhlinhaber
  • Möglichkeit zur Promotion oder Habilitation im Kontext des Themenfelds des Forschungsprojekts
  • Möglichkeit zum parallelen Besuch des LL.M. Rechtsinformatik (soweit nicht ohnehin bereits abgeschlossen)
  • Flexible Arbeitszeiten; Homeoffice ist in individueller Absprache mit dem Lehrstuhlinhaber möglich
  • Unterstützung durch das Lehrstuhlteam
  • Voll finanzierte 100 Prozent-Stelle (TV-L E13) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40,10 Stunden/Woche
  • Keine Lehrverpflichtung – vollständiger Fokus auf Forschung
  • Eigene Hilfskräfte zur Unterstützung Ihrer Forschungsarbeiten
  • Gute Literaturausstattung mit Datenbankzugriff und Möglichkeit zur Fernleihbestellung auf Lehrstuhlkosten
  • Raum für eigenständige Forschung Solide EDV-Ausstattung
  • Interdisziplinäre Kontakte zu Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Soziologie

Der Lehrstuhl und die Universität Passau fordern Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf, um deren Anteil in der Wissenschaft zu erhöhen. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Diese haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Gerne stehen wir jederzeit für Rückfragen unter ls_beurskens@uni-passau.de zur Verfügung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, füllen Sie bitte das Formular unter https://vote.jura.uni-passau.de/bewerben aus. Soweit möglich, laden Sie dort auch Ihr Abiturzeugnis, Ihren tabellarischen Lebenslauf, das Zeugnis der JUP und der EJS sowie weitere Zeugnisse (z. B. Leistungen im Studium, Praktika, Zusatzleistungen außerhalb der Universität) hoch – sollten Sie diese (noch) nicht haben, können Sie diese auch später nachreichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis Freitag, 22. Mai 2026 (24:00 Uhr) ausschließlich online an https://vote.jura.uni-passau.de/bewerben.

Unmittelbar im Anschluss finden die Bewerbungsgespräche per Zoom statt, mit der Möglichkeit, das Lehrstuhlteam kennen zu lernen. Ihre elektronisch eingereichten Bewerbungsunterlagen löschen wir spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die unter http://www.uni-passau.de/universitaet/stellenangebote abrufbar sind.

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JURA - Auf der Startseite Stellenangebote JURA Studiendekan JURA Institut für Rechtsdidaktik Dekanat JURA Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung (Prof. Beurskens)
news-39952 Tue, 12 May 2026 00:00:00 +0200 Halbe Stelle am LS Beurskens: Bewerbungen bis 29. Mai 2026 https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/wissmit-beurskens Wir bieten spannende Themen und flexible Arbeitszeiten - und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Wir suchen am Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung (Professor Dr. Michael Beurskens) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m/d)
im Umfang von 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit
(derzeit: 20,05 Stunden pro Woche)
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Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden; auch Heimarbeit ist nach Absprache mit dem Lehrstuhlinhaber möglich. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13 des TV-L (Stufenzuordnung je nach Qualifikation und Berufserfahrung). Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet mit der Option auf Verlängerung. Mit der Stelle ist eine Lehrverpflichtung von 2,5 SWS (d.h. 112,5 Minuten pro Woche in der Vorlesungszeit) verbunden; es handelt sich um eine Qualifikationsstelle, in deren Rahmen Sie u.a. eine Promotion anstreben können.

Ihr Profil

  • Sie haben das Erstes Juristische Staatsexamen oder einen juristischen Masterstudiengangin Deutschland erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie interessieren sich
    • für das Privatrecht (BGB AT, Schuldrecht AT, Sachenrecht) und/oder
    • für Privates Wirtschaftsrecht (Kartellrecht und/oder Lauterkeitsrecht und/oder Gewerblicher Rechtsschutz und/oder Urheberrecht und/oder Kapitalgesellschaftsrecht) und/oder
    • für das Recht der Digitalisierung (Künstliche Intelligenz, Datenrecht, Plattformrecht, Legal Tech, Rechtsinformatik) und/oder
    • für die Entwicklung von Softwaretools für Lehre, Verwaltung und Rechtspraxis.
  • Sie haben Spaß an Ihren Aufgaben,
    • eigene wissenschaftliche Publikationen in Fachzeitschriften veröffentlichen und/oder
    • Kooperationen zwischen Universität und Rechtspraxis voranbringen und/oder
    • eigene Übungskurse im Zivilrecht (BGB AT, Schuldrecht AT, Vertragliche Schuldverhältnisse, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Sachenrecht) leiten und/oder darüber hinaus
    • die Lehre an der Universität Passau durch E-Learning, innovative Lehr-/Lernprojekte oder Klausurcoachings verbessern.

Der Lehrstuhl und die Universität Passau fordern Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf, um deren Anteil in der Wissenschaft zu erhöhen. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Diese haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Wir bieten Ihnen

  • Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice ist in individueller Absprache mit dem Lehrstuhlinhaber möglich.
  • Engagiertes und motiviertes Lehrstuhlteam
  • Möglichkeit zur Promotion (Erwerb eines Doktortitels) - Im Rahmen der Tätigkeit können nach der Promotionsordnung erforderliche Zusatzleistungen zum Ausgleich von schwächeren Noten in EJS oder JUP (Seminarschein, eigene Veröffentlichung) nachgeholt werden.
  • Möglichkeit zum Erwerb eines Masterabschlusses LL.M. Rechtsinformatik parallel zur Beschäftigung (mit Freiraum zum Schreiben von Prüfungen und Abschlussarbeit während der Arbeitszeit)
  • Gute Literaturausstattung mit Datenbankzugriff und Möglichkeit zur Fernleihbestellung auf Lehrstuhlkosten
  • Solide EDV-Ausstattung und Gelegenheit zur eigenständigen Softwareentwicklung
  • Raum für eigenständige Forschung und Lehre und die Möglichkeit, nachhaltige Verbesserungen für künftige Studierendengenerationen zu schaffen
  • Mitwirkung an innovativen Studiengängen (Bachelor LL.B. Legal Tech, Master LL.M. Rechtsinformatik)
  • Kontakte zur Praxis in Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Verwaltung
  • Interdisziplinäre Kontakte zu Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Soziologie

Gerne stehen wir jederzeit für Rückfragen unter ls_beurskens@uni-passau.de zur Verfügung.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, füllen Sie bitte das Formular unter https://vote.jura.uni-passau.de/bewerben aus. Soweit möglich laden Sie dort auch Ihr Abiturzeugnis, Ihren tabellarischen Lebenslauf, das Zeugnis der JUP und der EJS sowie weitere Zeugnisse (z. B. Leistungen im Studium, Praktika, Zusatzleistungen außerhalb der Universität) hoch – sollten Sie diese (noch) nicht haben, können Sie diese auch später nachreichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis Freitag, 29. Mai 2026 (24:00 Uhr) ausschließlich online an https://vote.jura.uni-passau.de/bewerben.

Die Bewerbungsgespräche finden Anfang Juni 2026 per ZOOM statt, mit der Möglichkeit, das Lehrstuhlteam kennen zu lernen.

Ihre elektronisch eingereichten Bewerbungsunterlagen löschen wir spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die unter http://www.uni-passau.de/universitaet/stellenangebote abrufbar sind.

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JURA - Auf der Startseite Stellenangebote JURA Institut für Rechtsdidaktik Dekanat JURA Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung (Prof. Beurskens)
news-45792 Fri, 08 May 2026 13:15:57 +0200 Aktionstage zum Ehrentag des Grundgesetzes 2026 an der Universität Passau https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/aktionstage-zum-ehrentag-des-grundgesetzes-2026-an-der-universitaet-passau Unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ findet am 23. Mai der von Bundespräsident Frank- Walter Steinmeier ins Leben gerufene bundesweite Mitmachtag zum Jahrestag der Verkündigung des deutschen Grundgesetztes statt. Das Labor für Demokratiebildung an der Universität Passau (Projektleitung Dr. Linda v. Keyserlingk-Rehbein) beteiligt sich in Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen der Universität sowie mit Studierenden mit einem eigenen umfangreichen Programm. Alle Interessierten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen, am Programm teilzunehmen. Ziel des bundesweiten Ehrentages zum Grundgesetz (www.ehrentag.de) ist es, Menschen in ganz Deutschland zu ermutigen, sich für ihre Mitmenschen und unser Gemeinwesen einzusetzen und damit ein sichtbares Zeichen für Zusammenhalt, Verantwortung und gelebte Solidarität zu setzen. Das Programm des Labors für Demokratiebildung an der Universität Passau (Projektleitung Dr. Linda v. Keyserlingk-Rehbein) ist Teil der bundesweiten Aktionstage zum „Ehrentag des Grundgesetzes“ vom 16. bis 31. Mai und ist eingebettet in die von Studierenden organisierten Passauer Politiktage, die dieses Jahr zum Thema „Einigkeit und Recht und Freiheit“ stattfinden (12.-29.5.2026).

Veranstaltungen zum Ehrentag des Grundgesetzes:

  • Donnerstag, 21.5.2026, 14:30-16:30 Uhr: Fortbildung für Lehrkräfte

„Stimmen für die Demokratiebildung im Klassenzimmer". Das Labor für Demokratiebildung stellt sich und neue Formate für die Lehre vor (Anmeldung bis zum 18.5.2026 erwünscht; Ort: DiLab, ZLF)

  • Freitag, 22.5.2026, 10:00-12:00 Uhr: Workshop für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Begabtenförderung Niederbayern

„Critical Media Literacy und Game-Based Learning am Beispiel Headline Hunter“ (Ort: DiLab, ZLF, ausgebucht)

  • Freitag, 22.5.2026, 10:30-12:30 Uhr: Workshop für Studierende und Interessierte

„Demokratie stärken. Wie sich Verschwörungsideologien dekonstruieren lassen“ (Anmeldung bis zum 18.5.2026 erwünscht; Ort: Uni Live Raum 1)

  • Samstag, 23.5.2026, 10:00 -13:00 Uhr: Workshop für Studierende und Interessierte

„Kommunikationstraining für die Demokratie. Die Klimadebatte mit dem Klima-Puzzle informiert und sinnvoll führen und Handlungsoptionen suchen“ (Anmeldung bis zum 18.5.2026 erwünscht, Ort: Uni Live Raum 1)

Den Höhepunkt der Aktionstage bildet das offene Austauschformat „Haltestelle: Demokratie vor Ort. Bring Dich ein und tausch Dich aus“ in der Passauer Fußgängerzone am 23.5.2026 von 10-14 Uhr am Brunnen in der Ludwigstraße. Organisiert vom Labor für Demokratiebildung und dem Forschungsprojekt TraUBe entsteht hier ein besonderer Begegnungsort im öffentlichen Raum. Eine interaktive Wartezone lädt Passantinnen und Passanten dazu ein, an- und innezuhalten, miteinander ins Gespräch zu kommen, an Mitmach-Stationen kreativ zu werden und eigene Anliegen einzubringen: Wie können wir eine offene und demokratische Gesellschaft stärken? Welche Ideen bringen unsere Stadt voran? Wie kann ehrenamtliches Engagement gefördert werden? Gemeinsam wollen wir darüber sprechen, wie sich die demokratische Kultur in Passau beleben lässt.

Die Kooperationspartner der Aktionstage: Labor für Demokratiebildung der Universität Passau, Forschungsprojekt TraUBe (Transformation universitärer Bildungsräume der Universität Passau), Zentrum für Lehrkräftebildung und Fachdidaktik (ZLF), Didaktische Innovationslabore (DiLab, Universität Passau), Forschungsprojekt TaCT-FoRSED der Universität Passau, das studentische Moderationsteam des Klimapuzzle Projekts, das Team der Passauer Politiktage sowie die Hochschulgruppe GoverNet – Staatswissenschaften Passau e.V.

Nähere Informationen zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung für die Workshops finden Sie auf der Webseite Labor für Demokratiebildung.

Medienschaffende bitten wir um kurze Anmeldung unter: kommunikation@uni-passau.de

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news-45788 Fri, 08 May 2026 09:57:11 +0200 Wieder Spitzenbewertungen für die Universität Passau beim CHE-Ranking 2026 mit Bestnoten für Jura und Wirtschaftsinformatik https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/wieder-spitzenbewertungen-fuer-die-universitaet-passau-beim-che-ranking-2026-mit-bestnoten-fuer-jura-und-wirtschaftsinformatik Sehr erfreuliche Ergebnisse für die Universität Passau: Im neuen Ranking des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) für Bachelor-Studiengänge und Staatsexamen positionieren sich mit Jura, BWL und Wirtschaftsinformatik drei Fachbereiche bundesweit in der Spitzengruppe. Jura und Wirtschaftsinformatik zählen dabei in allen bei Studierenden abgefragten Kategorien zu den Besten unter den deutschen Hochschulen. Im Bereich „Unterstützung im Studium“ und „Lehrangebot“ ist die Passauer Wirtschaftsinformatik deutschlandweit sogar die Nummer Eins. „Ich beglückwünsche die drei Fachbereiche zu diesen herausragenden Ergebnissen und danke allen Beteiligten für die hervorragende Teamleistung. Die Bewertungen zeigen einmal mehr, dass an der Universität Passau exzellente Fachwissenschaft und engagierte, zielgruppenorientierte Lehre Hand in Hand gehen“, sagt Präsident Prof. Dr. Jan Hendrik Schumann.

Im Fachbereich Jura gab es Bestnoten unter anderem für die Kategorien „Allgemeine Studiensituation“, „Lehrangebot“, „Studienorganisation“, „Betreuung durch Lehrende“ und „Digitales Lernen“. In allen 13 Kategorien liegt die Juristische Fakultät in der bundesweiten Spitzengruppe. Herausragend bewertet wurde – einmal mehr – der Bereich „Unterstützung bei der Examensvorbereitung“ mit einem Spitzenwert von 4,6 Sternen (von max. 5) gegenüber bundesweit durchschnittlich 4,1 Sternen. Zusammen mit den Universitäten in Bayreuth und Mannheim zählt die Universität Passau hier zu den drei bestbewerteten öffentlichen Universitäten Deutschlands.

„Ich freue mich sehr über diese Ergebnisse,“ erklärt der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Meinhard Schröder. „Sie sind eine verdiente Anerkennung für den herausragenden Einsatz, den die gesamte Fakultät seit vielen Jahren zeigt. Noch nicht berücksichtigt sind in den Ergebnissen die im Wintersemester 2025/2026 eingeführten strukturellen Verbesserungen, Verwaltungsoptimierungen und neuen Angebote, welche die Situation für Studienanfänger weiter verbessern. Die Universität Passau ist für ein Jurastudium weiterhin eine absolute Top-Adresse in Deutschland.“

Im deutschlandweiten Spitzenbereich liegt auch der Fachbereich BWL mit den Studiengängen „Business Administration & Economics“ und „Digital Transformation in Business and Society“. Unter anderem in den Kategorien „Allgemeine Studiensituation“ und „Lehrangebot“ erhalten die Passauer Wirtschaftswissenschaften überdurchschnittlich gute Bewertungen. Zusätzlich zu den Studierendenbewertungen, welche die Wirtschaftswissenschaften in elf von zwölf Kategorien im Spitzenbereich ranken, überzeugt der Fachbereich auch mit seiner Forschungsstärke. Sowohl bei den Indikatoren „Veröffentlichungen pro Professorin oder Professor“ als auch bei den „Drittmitteln pro Professorin oder Professor“ zählt die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Passau zur Spitzengruppe.

Hervorragend platziert im aktuellen CHE-Ranking ist auch der Fachbereich Wirtschaftsinformatik. In zehn von elf Kategorien liegt die Universität Passau über dem bundesweiten Vergleichswert und zählt durchgängig zum Spitzenbereich. Besonders positiv bewertet wurde von den Studierenden die „Allgemeine Studiensituation“ – mit 4,7 Sternen erhält sie den höchsten Wert öffentlicher Universitäten in ganz Deutschland. Darüber hinaus wurde der Fachbereich für „Unterstützung im Studium“ mit 4,6 Sternen bewertet, womit die Passauer Wirtschaftsinformatik deutschlandweit die alleinige Spitze innehat. Zusammen mit den Unis in Augsburg und Bamberg liegt die Universität Passau auch beim „Lehrangebot“ mit 4,5 Sternen auf Platz eins in Deutschland. Zusätzlich zu diesen in höchstem Maße erfreulichen Studierendenvoten erzielt das Fach Wirtschaftsinformatik auch beim Indikator „Kontakt zur Berufspraxis“ eine Platzierung in der Spitzengruppe.

„Wir freuen uns sehr über dieses hervorragende Ergebnis. Es unterstreicht die exzellenten Studienbedingungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät insgesamt und im Fachbereich Wirtschaftsinformatik im Besonderen“, so Dekanin Prof. Dr. Suleika Bort.

Beim Indikator „Unterstützung am Studienbeginn“ zählen alle drei im diesjährigen Turnus für die Universität Passau gerankten Fachbereiche zur bundesweiten Spitzengruppe.

Über das CHE-Ranking

Das CHE Hochschulranking, das seit mehr als zwanzig Jahren exklusiv im ZEIT Studienführer und auf HeyStudium erscheint, ist der umfassendste Hochschulvergleich im deutschsprachigen Raum. Es bietet Bewertungen zu mehr als 10.000 Studiengängen an deutschen Hochschulen. Der ZEIT Studienführer 2026/27 ist am 9. Mai erschienen und bietet auf gut 280 Seiten umfassende Informationen für Studieninteressierte: Ausgewählte Rankingergebnisse und detaillierte Informationen zu mehr als 35 Fächern, Tipps zur Studienwahl und Checklisten für den Studienstart.

Das gesamte Ranking mit den Urteilen von rund 120.000 befragten Studierenden ist online auf HeyStudium abrufbar: www.heystudium.de/ranking

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news-45774 Wed, 06 May 2026 12:41:50 +0200 Schnupperstudium 2026: Studienalltag live erleben https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/schnupperstudium-2026-studienalltag-live-erleben Die Universität Passau bietet in den bayerischen Pfingstferien auch in diesem Jahr wieder ein kostenloses und umfassendes Schnupperstudium für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe an. Am 1, 2. und 3. Juni haben alle Interessierten die Möglichkeit, auszuprobieren, was es heißt zu studieren: an Vorlesungen teilnehmen, den Campus bei einem Rundgang entdecken und sich mit Studierenden austauschen. Wie sieht der Campus aus? Was gefällt Studierenden besonders am Studium in Passau? Welche Studiengänge gibt es? Und wie geht eigentlich Studieren? In den Pfingstferien sind interessierte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe herzlich zum Schnupperstudium vom 1. bis 3. Juni eingeladen, um den Campus, das Studienangebot und Studierende an der Universität Passau kennenzulernen. Insgesamt werden über 60 Lehrveranstaltungen von mehr als 50 Dozierenden der Universität Passau angeboten, zudem Campusführungen, ein Mensabesuch und verschiedene Infoveranstaltungen speziell für die Schnupperstudierenden.

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Interesse an einem technischen Studium gibt es am 1. Juni einen Schnuppertag für Informatik und Mathematik, der den Teilnehmenden einen Einblick in ausgewählte Studienbereiche der Fakultät für Informatik und Mathematik (FIM) gewährt: Es werden die Bachelorstudiengänge Informatik, Artificial Intelligence und Mathematics vorgestellt. Danach folgt ein Vortrag zu Algorithmen, ein Gespräch mit Studierenden und die Vorlesung Programmierung I.

Interessierte am Jura-Studium kommen besonders am 2. Juni auf ihre Kosten. An diesem Tag können sie bis zu drei Jura-Vorlesungen besuchen und sich von der besonders hohen Qualität des Passauer Studiengangs Rechtswissenschaft überzeugen.

Für alle, die sich für ein Lehramtsstudium interessieren, findet am 3. Juni der Schnuppertag Lehramt statt. An diesem Tag können die Schülerinnen und Schüler neben einer Einführung in die Schulpädagogik eine Auswahl an Vorlesungen aus dem Bereich Lehramt besuchen, sowie die Didaktischen Innovationslabore (DiLab) erkunden. Am Nachmittag werden die Lehramtsstudiengänge vorgestellt und es gibt die Möglichkeit, sich mit Studierenden auszutauschen.

Anmeldeschluss für die Schnuppertage ist der 26. Mai 2026. Jetzt anmelden!

Weitere Informationen unter: https://www.uni-passau.de/schnupperstudium

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news-45759 Mon, 04 May 2026 20:51:50 +0200 Fakultätssommerfest am 17.6.2026, 18:00 Uhr https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/fakultaetssommerfest-am-1762026-1800-uhr Die Fachschaft Jura lädt ganz herzlich zum Fakultätssommerfest am Mittwoch, 17. Juni 2026, ab 18:00 Uhr ein. Wollten Sie immer schon einmal entspannt Lehrbeauftragte, Professorinnen und Professoren oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb von Seminarräumen und Hörsälen treffen? Das jährliche Fakultätssommerfest bietet dazu die beste Gelegenheit. Bei Bier und Grillwaren trifft man sich formlos im Freien und kann sich auch einmal über nicht juristische Themen unterhalten.

Nachdem die Veranstaltung im vergangenen Jahr durch Starkregen ausgefallen ist, haben wir uns dieses Jahr für bestes Wetter eingesetzt. Wir freuen uns auf große Beteiligung aller Mitglieder der Fakultät!

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news-45755 Mon, 04 May 2026 13:08:00 +0200 Einladung zum 14-tägigen "Juristischen Stammtisch" im Restaurant "Pizzaliebe" ab 19.30 https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/einladung-zum-14-taegigen-juristischen-stammtisch-im-restaurant-pizzaliebe-ab-1930 Der Stammtisch findet jeweils Dienstag, 14-tägig ab 19.30 Uhr statt, die Termine sind im Mai: Dienstag, 12.5.2026 im Juni: Dienstag, 2.6.2026, Dienstag, 16.6.2026, Dienstag, 30.6.2026 im Juli: Dienstag, 14.7.2026 Als Studiendekan bin ich in jedem Fall dabei und freue mich auch auf Ihr Kommen ! Ich freue mich, alle Studierenden, wiss. Beschäftigten, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte, sonstige Universitätsangestellte und an Rechtswissenschaft Interessierte zu unserem zweiwöchigen "Juristischen Stammtisch" in der "Pizzaliebe" (ehemals Padu) einzuladen.

Wir treffen uns alle 14 Tage am Dienstag um 19:30 Uhr im Restaurant an der Innstr. 44-46, 94032 Passau (gegenüber der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät).

Wir bleiben traditionell bis zum Ladenschluss (ca. 21:30 Uhr), so dass man auch später kommen und früher gehen kann. Besonders empfehlenswert sind dort die sehr gut gebackenen und vielfältig belegten Pizzen, aber auch frische Salate. Man muss jedoch nichts essen, aber sollte zumindest ein Getränk bestellen.

Wir freuen uns auf alle Studierende, wissenschaftlichen Beschäftigte, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte, sonstige Universitätsangestellte und an Rechtswissenschaft Interessierte. Eine Tagesordnung gibt es nicht, vielmehr steht der wechselseitige Austausch zu allen Themen rund um das Studium, Passau und die Welt im Vordergrund.

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