Dummy Title http://example.com en-gb TYPO3 News Wed, 11 Feb 2026 17:22:20 +0100 Wed, 11 Feb 2026 17:22:20 +0100 TYPO3 EXT:news news-44220 Wed, 04 Feb 2026 12:21:15 +0100 Studieren-mit-Kind-Preis: bis 20. April bewerben! https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/studieren-mit-kind-preis-bis-20-april-bewerben Die Universität Passau vergibt an allen Fakultäten einmal pro Semester den Studieren-mit-Kind-Preis.

Damit zeichnet sie Absolventinnen und Absolventen mit Kind oder Kindern in jeder Fakultät aus, die ihr Studium mit überdurchschnittlichen Studienleistungen abgeschlossen haben. Das Preisgeld beträgt jeweils 500 Euro. Die Universität Passau würdigt damit den besonderen Einsatz von studentischen Eltern, denen es gelungen ist, Kindererziehung und ein erfolgreiches Studium miteinander zu vereinbaren.

Anträge können bis zum 20. April 2026 über das Antragsformular gestellt werden.

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Interne Meldungen (Beschäftigte) Dekanat SOBI Dekanat GEKU Studium WIWI Dekanat WIWI Dekanat JURA Dekanat FIM Studium Stipendien (Studium)
news-40264 Wed, 04 Feb 2026 11:56:00 +0100 Prüfungen: Sitzpläne und aktuelle Informationen https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/pruefungen-sitzplaene-und-aktuelle-informationen Die Sitzpläne der zentral organisierten Prüfungen sind ab sofort über Stud.IP-Veranstaltungsnummer 99997 Sitzpläne der zentral organisierten Prüfungen abrufbar. Die Pläne wurden unter dem Reiter „Dateien“ eingestellt. Die Hilfsmittelbekanntmachung wurde unter „Semesterbezogene Informationen“ veröffentlicht.

Bei Prüfungsunfähigkeit reichen Sie bitte den Antrag auf Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit wie im Merkblatt zum Antrag beschrieben beim Prüfungssekretariat ein. Bitte beachten Sie, dass eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Ärztin bzw. dem Arzt nicht ausreicht.

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Interne Meldungen (Beschäftigte) Dekanat SOBI Dekanat GEKU Studium WIWI Dekanat WIWI Dekanat JURA Dekanat FIM Studium Prüfungssekretariat Incoming
news-44209 Tue, 03 Feb 2026 22:58:09 +0100 Neue Hilfsmittelbekanntmachung https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/neue-hilfsmittelbekanntmachung Seit dem 1. Februar 2026 gilt eine neue Hilfsmittelbekanntmachung für Zwischenprüfung, die Übungen für Fortgeschrittene, die Juristische Universitätsprüfung und den Bachelorstudiengang "LL.B. Legal Tech". Die neue Hilfsmittelbekanntmachung schafft eine einheitliche Grundlage für alle Prüfungen in den grundständigen Studiengängen der Juristischen Fakultät.

A. Zugelassene Hilfsmittel

  1. Zu allen Prüfungen sind Schreibpapier, Stifte und eine Uhr zugelassen. Darüber hinaus ist ein Kalender[1] zugelassen.
  2. Soweit durch die Aufgabenstellerinnen und Aufgabensteller nichts anderes bestimmt ist, sind folgende Gesetzessammlungen (einschließlich etwaiger Einleitungen, Indizes und verlagsseitiger Fußnoten) zugelassen:
    • Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband)
    • Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband)
    • Ziegler/Tremel, Gesetze des Freistaates Bayern (Loseblattsammlung)
    • Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5006, Arbeitsgesetze (ArbG)
    • Europarecht, Textausgabe, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
  3. Über die unter Ziffer 2 zugelassenen Hilfsmittel hinaus sind für die Klausuren im Grundkurs Privatrecht, die Klausuren im Sachenrecht, zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen, zu den Gesetzlichen Schuldverhältnissen, zum Kreditsicherungsrecht und zur Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht auch folgende Hilfsmittel zugelassen, soweit die Aufgabenstellerinnen oder Aufgabensteller nichts anderes bestimmen:
  • Beck-Texte im dtv Bürgerliches Gesetzbuch: BGB
  • Nomos Gesetze „Zivilrecht“
  1. Die Aufgabenstellerinnen und Aufgabensteller können weitere Hilfsmittel bestimmen oder einzelne der oben genannten Hilfsmittel nicht zulassen. Derartige Vorgaben sind unter https://jura.uni-passau.de/lehre/aktuelles bekanntzumachen.
  2. Von den zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen. Die zugelassenen Hilfsmittel sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitzubringen. Zugelassen sind alle Auflagen der zugelassenen Hilfsmittel; soweit durch die Aufgabenstellerin oder den Aufgabensteller nicht anders bestimmt ist die zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters aktuellen Aufgabe in jedem Fall hinreichend.

B. Nicht zugelassene Hilfsmittel

Andere als die nach A zugelassenen Hilfsmittel, insbesondere Druck­werke, Bücher, Skripten, Aufzeichnungen sowie technische Hilfsmittel wie z.B. Rechner, Smartwatches oder Mobiltelefone sind nicht zu­ge­lassen.

C. Zulässige Kommentierung von Hilfsmitteln

  1. Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind, außer in einem ggf. mitgebrachten Kalender bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.
  2. Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zulässigen Hilfsmitteln beigegeben werden.
  3. Die Verwendung von Registern oder Post-Its ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbotes dienen. Farblich unterschiedliche Register oder Post-Its sind nur erlaubt, soweit dies nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dient.
  4. Im Übrigen wird bezüglich der Zulässigkeit von Kommentierung verwiesen auf die „Fragen und Antworten zur Hilfsmittelbekanntmachung EJS“ “ des bayerischen Landesjustizprüfungsamtes (https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/erste-juristische-staatspruefung).

D. Rechtsfolgen

  1. Das Vorhandensein anderer als der zugelassenen Hilfsmittel am Arbeitsplatz während der Prüfung ist nicht gestattet.
  2. Auf die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen D.1 (§ 15b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StuPO) wird hingewiesen, insbesondere darauf,
    1. dass eine Prüfungsleistung bereits dann mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet wird, wenn nicht zugelassene Hilfsmittel am Arbeitsplatz in mündlichen Prüfungen und Klausuren – unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwendung oder Benutzungsabsicht – aufgefunden werden;
    2. nicht zugelassene Hilfsmittel spätestens mit Ende der Prüfung einer Aufsichtsperson zu übergeben sind.

[1] Ein Kalender ist zulässig, wenn er das Jahr nur nach Monaten, Wochen, Tagen und entsprechenden Daten darstellt. Unschädlich ist, wenn gleichzeitig Feiertage und Schulferien ausgewiesen werden. Beschränkt sich der Kalender auf diese Inhalte, sind Herkunft (z.B. Ausdruck aus dem Internet) und Gestaltung des Kalenders uner­heb­lich.

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Dekanat JURA Studium und Prüfungen JURA - Schwerpunktbereich und Juristische Universitätsprüfung Studium und Prüfungen JURA - Hauptstudium und Übungen für Fortgeschrittene Studium und Prüfungen JURA - Grundstudium und Zwischenprüfung
news-44187 Sun, 01 Feb 2026 10:59:42 +0100 Seminar "Wirtschaft, Kunst und Digitalisierung" (SPB 9,10, 23, 24, 25, 26) im Sommersemester 2026 (Schreibzeit ab 9.2.2026) https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/seminar-wirtschaft-kunst-und-digitalisierung-spb-910-23-24-25-26-im-sommersemester-2026-schreibzeit-ab-922026 1. Ich biete im Sommersemester 2026 ein Seminar für die Schwerpunktbereiche 9. Privates Wirtschaftsrecht 10. Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht 23. Medienrecht 24. Digitalwirtschaft 25. Kunstrecht sowie 26. Legal Tech an. Das Seminar richtet sich an alle, die das erste Semester ihres Schwerpunktbereichsstudiums im Oktober 2025 begonnen haben (und im Juli 2026 abschließen wollen) sowie an alle, die bereits früher mit dem Schwerpunktbereichsstudium begonnen haben. Es gibt Themen, welche nicht die Kenntnisse voraussetzen, die erst im zweiten Schwerpunktsemester (also im Sommersemester 2026, d.h. ab April 2026) vermittelt werden. Andere Themen setzen Kenntnisse aus diesem Semester voraus (z.B. Kartellrecht), die Sie aber selbstständig in den sechs Wochen erarbeiten können. Die Anmeldung zum Seminar ist Voraussetzung dafür, dass Sie im Sommersemester 2026 (also ca. im Juli 2026 - zum Vorlesungsende bzw. in der Woche danach) Ihre mündliche Prüfung absolvieren können. 2. Sie finden das Seminar in Stud.IP bei der Veranstaltungsnummer 22290 im Sommersemester 2026 [nicht: im Wintersemester 2025/2026] (https://studip.uni-passau.de/studip/dispatch.php/course/details?sem_id=3afdf2087e113745fdde2064d882bd68&again=yes). Eine Vorbesprechung findet statt am: Montag, 9. Februar 2026 von 10:00 - 11:00, per Zoom https://uni-passau.zoom.us/my/beurskens Beachten Sie: In der Vorbesprechung erfolgt keine Anmeldung, es werden keine Themen vorgestellt und die Anwesenheit ist rein freiwillig. Inhalt und Ziel der Vorbesprechung ist ausschließlich die Erläuterung des organisatorischen Ablaufs sowie der formalen Anforderungen an die Seminararbeit. Wenn Sie nicht teilnehmen, riskieren Sie "nur" eine schlechte Note, weil Ihre Arbeit den inhaltlichen und/oder formalen Anforderungen nicht genügt. 3. Die Anmeldung zum Seminar erfolgt unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/ durch Klick auf "Bewerben" und Ausfüllen eines Formulars. Sie werden nach der Anmeldung und Prüfung des hochgeladenen Auszugs aus dem Campusportal zum Seminar zugelassen; der Lehrstuhl leitet ihre Anmeldung unmittelbar an das Prüfungssekretariat weiter. 4. Wir haben für Sie einige Hilfsmittel bereitgestellt: a. Eine allgemeine Erklärung zu den Seminararbeiten sowie ein Merkblatt finden Sie unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/video b. Eine Vorlage für Microsoft Word mit Anleitung finden Sie unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/vorlage - wenn Sie ein Thema ausgewählt haben, wird zudem eine individuelle Vorlage für Sie generiert. c. Links zu einschlägiger Literatur im Internet finden Sie unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/recherche d. Im Stud. IP-Kurs habe ich für Sie einige allgemeine Aufsätze zu Zitierweise, Aufbau und Herangehensweise bereitgestellt. e. Es besteht die Möglichkeit zu einer Besprechung Ihrer Gliederung per Zoom mit mir oder meinen Mitarbeiter: Innen. 5. Die technische Abwicklung des Seminars erfolgt über die Seminarplattform unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar: a. Sobald Sie verbindlich angemeldet sind (siehe oben), können Sie dort ein Thema auswählen. Mit der Anzeige der Themenliste beginnt die sechswöchige Bearbeitungszeit zu laufen. Sie können also flexibel den Beginn festlegen - nicht aber die Dauer. Späteste Abgabe ist zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn im Sommersemester (dieser ist am 13. April 2026; Sie haben also bis spätestens Montag, 27. April 2026, 24:00 Uhr Zeit); sie können also bis zu vier Wochen vor Ende der vorlesungsfreien Zeit (ein Thema wählen (d.h. Montag, 16. März 2026). Da Ausgabe und Abgabe online geschehen, wird die Frist Tag genau berechnet; § 193 BGB findet keine Anwendung. Es gibt genug Themen für alle Bereiche, so dass Sie in jedem Fall eine Auswahl haben. b. Ebenfalls im Portal müssen Sie die Arbeit (als PDF oder Worddatei) hochladen. Dies können Sie bis 24:00 Uhr am betreffenden Tag (nicht: am Folgetag) machen. Das Portal nennt Ihnen die genaue Frist. c. Im Portal wählen Sie dann auch den Termin für Ihren Vortrag aus. Die möglichen Termine werden zeitnah am Anfang des Semesters eingestellt. d. Schließlich können Sie im Portal die Bewertung Ihrer Arbeit (Note und Gutachten) abrufen, um diese Kritik bei Ihrem Vortrag zu berücksichtigen. Viele Grüße Michael Beurskens Dekanat JURA Studium und Prüfungen JURA - Schwerpunktbereich und Juristische Universitätsprüfung Lehrstuhl für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung (Prof. Beurskens) news-42697 Fri, 23 Jan 2026 12:49:24 +0100 KliniKas – erfolgreiches zweites Vernetzungstreffen zwischen Universität und Klinikum https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/klinikas-erfolgreiches-zweites-vernetzungstreffen-zwischen-universitaet-und-klinikum Ein intensiver fachlicher Austausch prägte das zweite Vernetzungstreffen zwischen der Universität Passau und dem Klinikum Passau im Rahmen des Medizincampus Niederbayern (MCN). Organisiert von Professor Dr. Tomas Sauer (Universität Passau), Professor Dr. Harald Kosch (Universität Passau) und Professor Dr. Matthias Wettstein (Klinikum Passau) brachte die Veranstaltung Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Klinik und Forschung zusammen. Im Mittelpunkt des Abends Ende Dezember standen zwei Fachvorträge, die aktuelle medizinische und gesellschaftlich relevante Themen beleuchteten. Dr. med. Klaus Gerauer, leitender Arzt der Adipositaschirurgie am Klinikum Passau, gab einen praxisnahen Einblick in moderne Ansätze der Adipositasbehandlung und -chirurgie. Anschließend bot Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Lehrstuhlinhaber von Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau einen informativen Blick hinter die Kulissen des Deutschen Ethikrates und erläuterte dessen Arbeitsweise sowie den aktuellen Themenbereich der Neurotechnologie.

Die Veranstaltung unterstrich das Potenzial der Zusammenarbeit zwischen universitärer Forschung und klinischer Praxis im Rahmen des MCN. Beim informellen Austausch nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Kontakte zu vertiefen und neue Kooperationsideen zu entwickeln.

Das KliniKas-Format hat sich erneut als wichtige Plattform für die interdisziplinäre Vernetzung und den Wissenstransfer gezeigt. Die nächste Veranstaltung in diesem Format findet im Sommersemester 2026 statt.

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Pressemitteilungen Dekanat JURA Dekanat FIM Neuburger Gesprächskreis
news-42074 Wed, 21 Jan 2026 11:36:00 +0100 Reform der Studien- und Prüfungsordnung verkündet https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/geplante-reform-der-studien-und-pruefungsordnung Die Neuregelung der StuPO wurde im virtuellen Amtsblatt verkündet und tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.

Neue Studien- und Prüfungsordnung

siehe auch FAQ zur StuPO-Reform (häufig gestellte Fragen)

1. Ab dem 1. Februar 2026 besteht die Zwischenprüfung ausschließlich aus den drei Grundkursen. Die bisherigen Zwischenprüfungsklausuren im Sachenrecht, in den Vertraglichen Schuldverhältnissen und zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht werden Abschlussklausuren im Hauptstudium.

Damit erfüllen wir einen Wunsch, den Studierende seit vielen Jahren äußern: Nach dem schon immer eher entspannten ersten Semester (ohne Zwischenprüfungsklausuren) sind die insgesamt 6 Zwischenprüfungsklausuren im dritten Semester für viele Ursache großer psychischer Belastung, die zu Verunsicherung und Demotivation führt.

Die Neuregelung ermöglicht es, dass man auch weiterhin im 2. Semester insgesamt 4 Prüfungen bestehen kann (Grundkurs Strafrecht + Sachenrecht + Vertragliche Schuldverhältnisse + Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht). Allerdings sind nur noch die beiden Grundkursklausuren im Strafrecht maßgeblich für das Bestehen der Zwischenprüfung - die weiteren Klausuren zählen bereits zum Hauptstudium. Wer hier also nicht nur aufmerksam die Vorlesungen verfolgt, sondern die Klausuren besteht, wird in den folgenden Semestern entlastet. Andererseits kann man die Klausuren auch beliebig oft wiederholen, wenn man sie nicht bestehen sollte.

2. Für die Übungen für Fortgeschrittene ("große Scheine") sind keine Hausarbeiten mehr erforderlich.

Die Hausarbeiten in den Übungen für Fortgeschrittene haben eine lange Tradition. Sie sollen die Studierenden an die eigene Recherche und das formale juristische Schreiben heranführen und kommen der beruflichen Praxis näher als Aufsichtsarbeiten mit eingeschränkten Hilfsmitteln.

Allerdings können die Hausarbeiten bislang die Vorbereitung auf die Formalia der wissenschaftlichen Arbeit, welche nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 JAPO zwingender Bestandteil der Juristischen Universitätsprüfung sein muss, nicht hinreichend gewährleisten. Dies beruht zum einen darauf, dass der Schwerpunktbereich nach dem bisherigen Studienplan (Anlage gemäß § 5 der Studien- und Prüfungsordnung) parallel zu den Hausarbeiten zu belegen war, keine Zulassungsvoraussetzung für das Seminar darstellte und daher viele Studierende vor ihrer Seminararbeit nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 StuPO noch gar keine Hausarbeit geschrieben hatten (bzw. diese erstmals parallel zur Seminararbeit schrieben). Zum anderen ist die gutachterliche Lösung eines juristischen Falls nur bedingt mit einer wissenschaftlichen Seminararbeit vergleichbar, so dass die Kompetenzen und Fähigkeit nur teilweise übertragbar sind.

Auch der vermeintliche Praxisbezug wird durch die Möglichkeit zur Nutzung von Werkzeugen künstlicher Intelligenz bei Recherche und Formulierung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jedenfalls dann fraglich, wenn man diese Werkzeuge nicht in gleichem Maße bei der Erstellung der Hausarbeiten zulässt. Da dies jedoch mit Kosten verbunden ist, welche derzeit im Universitäts- und Bibliotheksetat nicht widergespiegelt werden, droht eine mit Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG (und Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbare Bevorzugung von finanzstarken Studierenden, die entsprechende Systeme lizenzieren können. Umgekehrt würde ein Verbot der Nutzung derartiger Werkzeuge schon mangels Möglichkeit zur wirksamen Kontrolle und Durchsetzung, aber auch wegen des damit erst Recht entfallenden Praxisbezugs nicht nur unzweckmäßig, sondern sogar potentiell prüfungsrechtswidrig sein.

Darüber hinaus ist die Zweckmäßigkeit der Hausarbeit seit jeher wegen der nur begrenzten Überwachung des Entstehungsprozesses (Zusammenwirken mehrerer Studierender, Nutzung von Hilfestellung durch Dritte), möglicher Vorteile durch unterschiedlichen Zugang zu Hilfsmitteln sowie des hohen Aufwandes einer einheitlichen Bewertung umstritten. Die Anknüpfung der Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung, welche als solche gerade keine Hausarbeiten kennt, an die Erbringung entsprechender universitärer Leistungen ist nicht zwingend. Der Aufwand zur Korrektur von drei Hausarbeiten steht vor diesem Hintergrund außer Verhältnis zum beobachteten Nutzen.

Mit der Abschaffung der Hausarbeiten folgt die Juristische Fakultät der Universität Passau dem Vorbild der Juristischen Fakultäten der LMU München sowie der FAU Erlangen-Nürnberg.

Der für die wissenschaftliche Arbeit nach § 40 Abs. 1 Satz Nr. 1 JAPO erforderliche Erwerb der Kompetenz zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten soll durch freiwillige Zusatzveranstaltungen ermöglicht werden; diese bedürfen keiner besonderen Regelung in der Studien- und Prüfungsordnung. Im Gegensatz zur Hausarbeit kann hier eine größere Nähe zur im Studium durch die Seminararbeit vorausgesetzten und abgeprüften Kompetenz erreicht werden.

3. Im Öffentlichen Recht sind die Klausuren "Grundkurs Europarecht und Internationales" sowie "Besonderes Verwaltungsrecht" ersatzlos gestrichen.

Schon bislang wurde in den Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene insbesondere das Besondere Verwaltungsrecht behandelt. Die sog. "Kombiklausur" war in vielen Fällen inhaltlich vorhersehbar, so dass letztlich nur eines der Fächer Polizeirecht, Kommunalrecht oder Baurecht wirklich gelernt wurde. Da schon bislang beide Abschlussklausuren durch Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene ersetzt werden konnten, lag die Streichung nahe. Dies erhöht auch die Flexibilität im Studium, da jedes Semester eine Übung angeboten wird, während die Abschlussklausuren nur im Jahresrhytmus angeboten wurden. Gleichzeitig sollen so stärkere Anreize zum "Üben am Ernstfall", nämlich im Examensklausurenkurs (mit fünfstündigen Klausuren) gesetzt werden - das Vertrauen auf ein Training allein durch die Abschlussklausuren ist leider oft trügerisch.

4. Im Zivilrecht sind künftig für den Nachweis im Sinne von § 24 Abs. 1 JAPO (Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht) folgende Voraussetzungen erforderlich sein:

a. Entweder Abschlussklausur "Sachenrecht" oder Abschlussklausur "Vertragliche Schuldverhältnisse" *UND*

b. Eine der drei Klausuren "Zivilverfahrensrecht", "Gesetzliche Schuldverhältnisse" oder "Kreditsicherungsrecht" *UND*

c. Eine Klausur in einer Übung für Fortgeschrittene

Die Neuregelung entlastet die Studierenden davon, dass "Sachenrecht" oder "Vertragliche Schuldverhältnisse" zwingend zur Zwischenprüfung gehören und damit im dritten Semester abgeschlossen werden müssen. Sie vermeidet auch die bisher kaum zu erklärende unterschiedliche Behandlung der Gesetzlichen Schuldverhältnisse (im Hauptstudium) im Vergleich zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen (in der Zwischenprüfung), die eine nicht zutreffende geringere Bedeutung andeutete. Dennoch sollen die Klausuren ihre Bedeutung behalten, so dass man auch weiterhin eine der beiden Klausuren bestanden haben muss - nur künftig "irgendwann", nicht notwendig im dritten Semester. Die weiteren Voraussetzungen sind unverändert geblieben.

5. Für die Bescheinigung nach § 24 Abs. 1 JAPO im Öffentlichen Recht ("Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene") werden künftig zwei Klausuren erforderlich, davon mindestens eine aus einer Übung für Fortgeschrittene. Die andere kann entweder eine weitere Klausur aus der Übung für Fortgeschrittene sein oder die Abschlussklausur zum Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.

Die bisherige StuPO maß den studienbegleitenden Prüfungsleistungen für das Hauptstudium im Öffentlichen Recht (4 bestandene Klausuren) gegenüber dem Zivilrecht (2 bestandene Klausuren) und dem Strafrecht (2 bestandene Klausuren) insbesondere angesichts der Verteilung der Klausuren im Staatsexamen (3 Zivilrecht : 2 Öffentliches Recht : 1 Strafrecht) eine unverhältnismäßig große Bedeutung zu. Dies führte auch dazu, dass der Klausurenkurs im Öffentlichen Recht (5 stündig) teilweise durch die Teilnahme an Klausuren im Hauptstudium (2 stündig) substituiert wurde, was für den Lernerfolg nicht förderlich war. Die Klausuren in der Übung bieten die Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zwingen mangels Hinweisen auf das Thema dazu, alle Rechtsgebiete zu beherrschen. Damit verbunden ist naturgemäß ein größerer Bedarf an Geheimhaltung, wozu die Lehrstühle im Öffentlichen Recht eine Reihe von Schutzmaßnahmen vorbereiten.

6. Wer bereits "Sachenrecht", "Vertragliche Schuldverhältnisse" oder "Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht" als Zwischenprüfungsklausur bestanden hat, kann sich diese Leistungen als Klausur im Hauptstudium anrechnen lassen; die bisherigen Klausuren "Besonderes Verwaltungsrecht" sowie "Grundkurs Europarecht und Internationales" können ebenso wie die bisherigen Hausarbeiten nicht angerechnet werden.

Die Regelung soll eine Benachteiligung derjenigen verhindern, die nach einer früheren StuPO studiert haben. Die nicht mehr vorgesehenen Prüfungsleistungen haben dabei einen reinen Übungseffekt gehabt; neue Leistungen werden gerade nicht vorausgesetzt. So profitieren nicht nur diejenigen aus den Anfangssemestern, sondern alle Studierenden gleichermaßen von den Neuregelungen.

Die Reformen dienen insgesamt einer Beschleunigung des Studiums, der Konzentration auf berufs- und examensrelevante Kompetenzen sowie der Steigerung der Flexibilität in der Studienplanung. Die für die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (Seminararbeit) erforderlichen Kompetenzen sollen durch neu zu konzipierende Lehrveranstaltungen vermittelt werden. Gerne können Sie Fragen in Stud.IP stellen oder an studiendekan.jura@uni-passau.de senden - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Im Übrigen soll die Neufassung der Studien- (Art. 80 Abs. 1 BayHIG) und Prüfungsordnung (Art. 84 Abs. 1 BayHIG) für den Studiengang Rechtswissenschaft weiterhin die Verwaltung erleichtern, Strukturen vereinfachen und Verfahren beschleunigen. Die Ordnung muss durch den Hochschulrat (Art. 36 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 BayHIG) sowie den Senat beschlossen werden (Art. 35 Abs. 3 Nr. 1 BayHIG) und nach Einvernehmen des Staatsministeriums der Justiz (Art. 80 Abs. 2 S. 1 BayHIG) und Genehmigung durch den Präsidenten (Art. 84 Abs. 2 S. 1 BayHIG) amtlich bekanntzumachen (Art. 9 BayHIG). Die Fakultät versucht, dies noch während des laufenden Wintersemesters zu erreichen; die technische Abbildung im Campusportal (EXA) kann insoweit ggf. verspätet erfolgen; die derzeitige Prüfungsanmeldung bezieht sich auf die aktuell noch geltende StuPO.

Beschlossene Studien- und Prüfungsordnung herunterladen

Die Änderungen betreffen im Übrigen administrative Fragen:

  • Für alle Prüfungen wird künftig der Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät zuständig sein; der Dekan ist auch in der Zwischenprüfung nicht mehr zuständig.
  • Die Regelungen für die Klausuren im Hauptstudium entsprechen nun denjenigen in der Zwischenprüfung - auch was die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses angeht.
  • Die Inhalte der Grundkurse wurden an die geltende JAPO angeglichen (was eine Reduktion des Stoffes bedeutet).
  • Neu gefasst wurden die Regelungen zu Täuschungsversuchen - insbesondere vor dem Hintergrund von Systemen generativer KI
  • An die Stelle des Studienplans und die Liste der einzelnen Vorlesungen im Schwerpunktbereich (bislang Anlage zur StuPO) tritt ein vom Fakultätsrat beschlossener Studienverlaufsplan - was mehr Flexibilität ermöglichen soll.
  • Die Regelungen zur Remonstration wurde noch einmal verdeutlicht.
  • Zwischenprüfungsbescheinigungen können Sie sich künftig ausschließlich selbst auf EXA generieren; Zeugnisse auf Papier werden nur auf begründeten Antrag im Ausnahmefall ausgestellt.
  • Um die Internationalisierung zu fördern, wurden die Regelungen zum Schwerpunktbereich "Ausländisches Recht" sowie zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen neu gefasst und vereinfacht.
  • Die Wahl und Verteilung der Schwerpunktbereiche soll künftig vereinfacht werden.
  • Es werden Schwerpunktbereiche (Semester 5/6), die bislang kaum nachgefragt waren, zusammengelegt und der Weg für neue Themenbereiche gelegt. Auch nach der Reform wird es in Passau 26 Schwerpunktbereiche geben.
  • Weiterhin im gleichen Umfang erhalten bleiben der preisgekrönte Examenskurs, das Probeexamen und der Examensklausurenkurs sowie die Simulation der mündlichen Staatsprüfung.
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Dekanat JURA Juristische Fakultät Studium und Prüfungen JURA - Informationen für Studieninteressierte Studium und Prüfungen JURA - Examensvorbereitung und Erste Juristische Staatsprüfung Studium und Prüfungen JURA - Schwerpunktbereich und Juristische Universitätsprüfung Studium und Prüfungen JURA - Hauptstudium und Übungen für Fortgeschrittene Studium und Prüfungen JURA - Grundstudium und Zwischenprüfung Studiendekan JURA Fachschaft JURA
news-42629 Wed, 14 Jan 2026 09:37:00 +0100 Wer trägt die Verantwortung für KI-generierte Kinderpornografie? https://www.digital.uni-passau.de/beitraege/2026/ki-und-kinderpornografie Eine Studie der Universität Passau zeigt: Auch Tech-Konzerne können sich nach deutschem Recht strafbar machen, wenn sie Missbrauch dulden. Pressemitteilungen Lehrstuhl für Künstliche Intelligenz im Strafrecht (Prof. Valerius) Dekanat JURA Dekanat FIM Lehrstuhl für AI Engineering (Prof. Herbold) Forschung Forschung-UP-Startseite news-42620 Tue, 13 Jan 2026 05:02:27 +0100 Anmeldefristen zur JUP im Sommersemester 2026 https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/anmeldefristen-zur-jup-im-sommersemester-2026 Bitte beachten Sie die Fristen für die Wahl des Schwerpunktbereichs, die Anmeldung zu Seminaren und zu mündlichen Prüfungen. Wenn Sie im Sommersemester 2026 an Prüfungen im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums teilnehmen wollen, gelten die folgenden Fristen:

Zeitraum Gegenstand Verfahren
13.04.2026 – 17.04.2026 Schwerpunktbereichsstudium (nur für Kandidaten, die im SoSe 2026 mit dem Schwerpunktbereichsstudium beginnen) soweit freie Seminarplätze zur Verfügung stehen per E-Mail jup_Anmeldung@uni-passau.de oder per Post
13.04.2026 – 17.04.2026 Wechsel des Schwerpunktbereichs per E-Mail jup_Anmeldung@uni-passau.de oder per Post
13.04.2026 – 24.04.2026 Anmeldung zu und Rücktritt von mündlichen Prüfungen im Campusportal
29.06.2026 bis 14.08.2026 Prüfungszeitraum mündliche Prüfungen -
1. Frist: 09.02. – 27.02.2026 2. Frist: 20.04. – 04.05.2026 Anmeldung zu Seminaren, die zum Sommersemester 2026 zählen (Schreibfrist grds. in der vorlesungsfreien Zeit ab 9.2.2026) Hinweise zur Anmeldung
bei den jeweiligen Lehrstühlen

Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!

Anmeldeanträge sind im Internet erhältlich unter https://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/rechtswissenschaften

 

Sie können die Ankündigung auch als PDF-Datei herunterladen.

Sie können zudem die Liste der angebotenen Seminare herunterladen.

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Dekanat JURA Studium und Prüfungen JURA - Schwerpunktbereich und Juristische Universitätsprüfung
news-42619 Mon, 12 Jan 2026 16:57:32 +0100 Testlauf für das E-Examen in der EJS am Dienstag, 10. März 2026 - Anmeldung ab sofort! https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/testlauf-fuer-das-e-examen-in-der-ejs-am-dienstag-10-maerz-2026-anmeldung-ab-sofort Am Dienstag, 10. März 2026 kann im Rahmen eines Funktionstests die erste Klausur im Öffentlichen Recht im schriftlichen Probeexamen in Präsenz in der ISA unter Originalexamensbedingungen an staatlich gestellten Computern mitgeschrieben werden, um die im Termin 2026/2 genutzten Systeme in der konkreten Einsatzumgebung zu testen. Ab dem Examenstermin 2026/2 (Schreibzeit vom 9. September 2026 bis 16.September 2026; Anmeldung bis 30. Juni 2026) wird es möglich sein, die Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung auf bereitgestellten Notebooks zu schreiben; in Passau in der Innsteg-Aula (ISA), Innstr. 23, 94032 Passau. Details finden Sie in der FAQ des LJPA unter https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/erste-juristische-staatspruefung/e-examen/. Sie können die Prüfungsumgebung bereits unter https://www.classtime.com/student/bayernDemoportal selbst ausprobieren.

Da in der bereits seit zwei Jahren in digitaler Form in Passau stattfindenden Zweiten Juristischen Staatsprüfung nur eine sehr geringe Anzahl von Teilnehmenden zu prüfen war, fanden die dortigen Klausuren im Juridicum statt. Um die Funktionsfähigkeit des Systems in der größeren Teilnehmendengruppe der EJS am Originalprüfungsort für die Klausuren im September zu testen, führt das Landesjustizprüfungsamt im Rahmen der fünften Klausur des schriftlichen Probeexamens

am Dienstag, 10. März 2026

einen Testbetrieb für eine echte Examensklausur durch, für den 190 Freiwillige gesucht werden. Durch Ihre Mitwirkung stellen Sie sicher, dass es bei den richtigen Klausurterminen keine technischen Störungen gibt. Auch wenn Sie bislang nicht am schriftlichen Probeexamen teilnehmen, können Sie an dieser konkreten Klausur teilnehmen.

Melden Sie sich jetzt an!

Der zu bearbeitende Sachverhalt ist derjenige der 5. Klausur des schriftlichen Probeexamens, d.h. eine Originalklausur aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung aus dem Öffentlichen Recht. Die Korrektur der im Rahmen des Testlaufs erstellten Bearbeitungen erfolgt wie bei denjenigen, die am schriftlichen Probeexamen, aber nicht am Testlauf teilnehmen, durch qualifizierte Korrekturkräfte. Auch der Abruf der Korrekturen erfolgt wie bei den normalen Teilnehmenden über das Portal des Klausurenkurses, ebenso erfolgt die Besprechung gemeinsam mit denjenigen, welche die Klausur im schriftlichen Probeexamen normal mitschreiben, durch Prof. Dr. Urs Kramer.

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Dekanat JURA Studium und Prüfungen JURA - Examensvorbereitung und Erste Juristische Staatsprüfung
news-42598 Wed, 07 Jan 2026 06:49:57 +0100 Ende der Rücktrittsfrist am Montag, 12.01.2026 https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/ende-der-ruecktrittsfrist-am-montag-12012026 Die Rücktrittsfrist für die Prüfungen im Wintersemester 2025/2026 endet am Montag, den 12.01.2026. Abmeldungen nach dem 12.01.2026 sind nicht mehr möglich.

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