Dummy Title http://example.com en-gb TYPO3 News Fri, 14 Nov 2025 11:58:44 +0100 Fri, 14 Nov 2025 11:58:44 +0100 TYPO3 EXT:news news-42317 Fri, 14 Nov 2025 08:32:19 +0100 Besuch von Studierenden aus Ghana https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/besuch-von-studierenden-aus-ghana Im November 2025 freut sich die Juristische Fakultät, sechs Studierende der University of Ghana (UG) in Accra begrüßen zu dürfen. Die sechs Studierenden belegen einen speziell auf ihre Interessen zugeschnittenen, vom Lehrstuhl für Common Law (Prof. Dr. Jörg Fedtke) konzipierten und angebotenen Kurs. Behandelt werden wesentliche Fragen der Rechtsvergleichung; die Studierenden erhalten zudem einführende Einblicke in die deutsche Privat- und Verfassungsrechtsordnung. Einige Elemente des Europarechts ergänzen diese Themenfelder. Die Studierenden belegen überdies weitere ausgewählte englischsprachige Kurse an der Juristischen Fakultät.

Ergänzt wird der Kurs durch organisierte soziale und kulturelle Programmpunkte, etwa diverse Treffen mit deutschen Studierenden, Besuche im Römermuseum und auf der Veste Oberhaus, und Exkursionen an den Wochenenden nach Berlin und München.

Begleitet wird die Gruppe von Dr. Sena Dei-Tutu. Die Kollegin forscht und lehrt in den Themenbereichen Rechtsstaatlichkeit, Sicherheitspolitik und Frauenrechte. Am 12. November 2025 hat sie an der Fakultät einen Gastvortrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet, insbesondere in den sozialen Medien, gehalten.

Eine zweite Gruppe von Studierenden aus Accra erwartet die Fakultät im Frühjahr; ebenso sollen künftig weiterer Gastwissenschaftler Passau besuchen. Im Gegenzug werden sich auch einige Kolleginnen und Kollegen zu Kurzaufenthalten von jeweils einer Woche aus Passau auf den Weg nach Ghana machen. Bereits angedacht ist ein Besuch des Dekans, Professor Dr. Kai von Lewinski, im späten Sommer.

]]>
Dekanat JURA Lehrstuhl für Common Law (Prof. Fedtke)
news-42187 Wed, 12 Nov 2025 13:41:00 +0100 Beginn Prüfungsanmeldung für das Wintersemester 2025/2026 am 17.11.2025 https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/beginn-pruefungsanmeldung-fuer-das-wintersemester-2025-2026-am-17112025 Von Montag, den 17. November 2025 bis einschließlich Montag, den 15. Dezember 2025 können Sie sich über das Campusportal für Prüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen, der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen, der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät, Bachelor- und Masterprüfungen der Juristischen Fakultät, sowie Hauptstudium Rechtswissenschaften und für Prüfungen für den Termin 1 der Fakultät für Informatik und Mathematik im Wintersemester 2025/2026 anmelden. Ohne eine fristgerechte Prüfungsanmeldung können sie nicht an Prüfungen teilnehmen.

Der Widerruf (Rücktritt) der Prüfungsanmeldung ist über das Campusportal bis einschließlich Montag, den 12. Januar 2026 möglich.

Hinweis: Ihre Informationen zu den Anmelde- und Rücktrittsfristen finden Sie auf der Seite des Prüfungssekretariats unter den semesterbezogenen Informationen.

]]>
Interne Meldungen (Beschäftigte) Dekanat SOBI Dekanat GEKU Dekanat WIWI Dekanat JURA Dekanat FIM Sportzentrum Sprachenzentrum Studium Prüfungssekretariat
news-42283 Thu, 06 Nov 2025 11:20:28 +0100 Ringvorlesung Legal Tech https://www.jura.uni-passau.de/irdg/veranstaltungen/ringvorlesung-legal-tech Dekanat JURA news-42261 Mon, 03 Nov 2025 11:54:57 +0100 CHE Studierendenbefragung: Es kommt auf Ihr Feedback an! https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/che-studierendenbefragung-es-kommt-auf-ihr-feedback-an Sie haben sich für ein juristisches Studium in Passau entschieden – und können nun auch Andere bei ihrer Studienwahl unterstützen. Dazu bitten wir Sie herzlich an der Studierendenbefragung des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) teilzunehmen. Das CHE-Ranking ist das umfassendste und bekannteste Hochschulranking im deutschsprachigen Raum. Es bietet Studieninteressierten eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Studienwahl und wird von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern regelmäßig genutzt. Bislang konnte die Juristische Fakultät der Universität Passau hier sehr gut abschneiden: Mit 4,6 von 5 möglichen Sternen bewegen wir uns in der Spitzengruppe.

Nun benötigen wir wieder Ihr Feedback: Durch Ihre individuellen Rückmeldungen helfen Sie, unser Studienangebot weiterzuentwickeln und zukünftigen Studierenden eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Wir freuen uns, wenn Sie bis zum 8. Februar 2026 die Online-Umfrage ausfüllen und Ihre Eindrücke zum Studium teilen. Ihr persönliches Kennwort wurde an die Universitätsmailadresse versandt.

Die Beantwortung dauert nur etwa 10 Minuten. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym; auf Wunsch kann der Fragebogen auch auf Englisch abgerufen werden.

Die Ergebnisse werden im Mai 2025

im ZEIT Studienführer sowie online unter heystudium.de/ranking veröffentlicht.

Die Juristische Fakultät und das Team der Qualitätsentwicklung der Universität Passau bedanken sich schon im Voraus für Ihre Teilnahme und Ihre Zeit!

]]>
Dekanat JURA
news-42255 Mon, 03 Nov 2025 10:23:10 +0100 JUP: Auch im Sommersemester 2025 hervorragende Ergebnisse! https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/jup-auch-im-sommersemester-2025-hervorragende-ergebnisse Nicht nur in der staatlichen Pflichtfachprüfung, sondern auch in der Juristischen Universitätsprüfung erzielen Passauer Studierende Spitzennoten! Auch im Sommersemester 2025 konnten die Studierenden an der Universität Passau überdurchschnittliche Ergebnisse in allen 29 Schwerpunktbereichen erzielen. Insgesamt haben 125 Studierende Ihren Schwerpunktbereich bestanden; die erreichte Durchschnittsnote lag bei 10,50 Punkten („vollbefriedigend“).

Notenstufen

„sehr gut“

„gut“

„vollbefriedigend“

„befriedigend“

„ausreichend“

Anteil in Prozent

13,6 %

25,6 %

32 %

23,2 %

5,6 %

]]>
Dekanat JURA
news-42250 Fri, 31 Oct 2025 10:45:28 +0100 EJS: Gute Ergebnisse für Passauer Absolventinnen und Absolventen! https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/ejs-gute-ergebnisse-fuer-passauer-absolventinnen-und-absolventen In der Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS), ohne Berücksichtigung der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) erreichten Passauer Studierende auch 2024/2025 wieder gute Ergebnisse. Wie jedes Jahr wurde auch 2025 wieder an zwei Terminen die Erste Juristische Staatsprüfung mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen (die Klausuren des ersten Termins lagen im Sommer 2024).

  • Am Termin 2024/2 (mündliche Prüfungen im Januar/Februar 2025) nahmen insgesamt 197 Passauer Studierende - 122 im Freiversuch teil (davon 124 [63%] weibliche Studierende - 72 [59%] im Freiversuch).
    • Davon erzielten 45,86% ein Prädikat (befriedigend oder besser) - davon 64% weibliche Kandidatinnen. Unter den Freiversuchsteilnehmenden waren sogar 51,67% Prädikatsexamina, davon 59 weibliche Kandidatinnen. 2 Kandidaten konnten sogar die Spitzennote "sehr gut" erzielen (beide im Freiversuch).
    • 27,07% bestanden das Examen leider nicht - davon 58% weibliche Kandidatinnen. Unter den Freiversuchtsteilnehmern war die Nichtbestehensquote 24,17% , davon 51,7% weibliche Kandidatinnen.
  • Am Termin 2025/1 (mündliche Prüfungen im Juli 2025) nahmen insgesamt 193 Passauer Studierende - 92 im Freiversuch (davon 109 [56%] weibliche Studierende - 52 im Freiversuch [56%]).
    • Davon erzielten 42,35% ein Prädikat (befriedigend oder besser) - davon exakt die Hälfte weibliche Kandidatinnen. Unter den Freiversuchsteilnehmenden waren es sogar 56,04%, davon 49% weibliche Kandidatinnen.
    • 29,41% bestanden das Examen leider nicht, davon 2/3 weibliche Kandidatinnen (19,78% der Freiversuchsteilnehmer, davon 2/3 weibliche Kandidatinnen).

Wir bedanken uns beim Institut für Rechtsdidaktik für die hervorragende Vorbereitung durch Examenskurs, Einzelcoaching, Klausurenkurs, Probeexamen und Prüfungssimulation!

]]>
Dekanat JURA Institut für Rechtsdidaktik
news-42220 Wed, 29 Oct 2025 12:51:38 +0100 In ein Studium an der Uni Passau hineinschnuppern https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/in-ein-studium-an-der-uni-passau-hineinschnuppern Die Universität Passau öffnet am 4. November sowie am schulfreien Buß- und Bettag ihre Türen für alle, die in das Universitätsleben eintauchen und die Studienbereiche Jura und Wirtschaft in Passau besser kennenlernen möchten. Neben ersten Eindrücken von Uni-Leben und Campus können Studieninteressierte an beiden Terminen auch Einblicke in die Studieninhalte der Fachbereiche gewinnen. Mit Studierenden sprechen, echte Vorlesungen besuchen und den schönen Campus am Inn erkunden: Am Dienstag, den 4. November (bayerische Herbstferien) von 9.45 bis 16.30 Uhr, findet der Schnuppertag „Jura“ statt – mit Kurzvorträgen zu den Studiengängen Rechtswissenschaft und Legal Tech, einer Campusführung, einem Mittagessen in der Mensa und der Gelegenheit zu Gesprächen mit Studierenden. Der Besuch von zwei regulären Vorlesungen im juristischen Fachbereich ermöglicht den Interessenten einen inhaltlichen Einblick in das Studium der Rechtswissenschaft, ihre Methoden und Karriereperspektiven.

Am Mittwoch, 19. November (in Bayern schulfreier Buß- und Bettag), lädt die Universität Passau von 9.45 bis 15.15 Uhr zum Schnuppertag „Wirtschaft“ ein. Studieninteressierten werden die drei Bachelor-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Business Administration and Economics, Digital Transformation in Business and Society, Wirtschaftsinformatik) vorgestellt. Neben Mensabesuch, Campusführung und einem entspannten Gespräch mit Studierenden wird auch hier der Schnuppertag mit zwei regulären Vorlesungen abgerundet, die Gelegenheit bieten, den Fachbereich kennenzulernen.

Für alle, die an den Schnuppertagen nicht live in Passau sein können, bietet die Uni regelmäßig Webinare (www.uni-passau.de/webinare) an, zum Beispiel einen Überblick über das Studienangebot am 24. November 2025. Außerdem steht die Studienberatung per Telefon, E-Mail oder vor Ort jederzeit für persönliche Beratungen zur Verfügung: www.uni-passau.de/studienberatung

Weitere Infos und Anmeldung unter https://www.uni-passau.de/schnupperstudium

Der allgemeine Studieninfotag findet am Samstag, 21. März 2026 statt, Anmeldung ist bereits jetzt möglich unter https://www.uni-passau.de/studieninfotag.

Weitere Infos für Studieninteressierte: www.uni-passau.de/studium/vor-dem-studium

]]>
Pressemitteilungen Dekanat WIWI Dekanat JURA Studieninteressierte
news-34670 Mon, 27 Oct 2025 08:00:00 +0100 Studienberatung: Service- und Beratungsstellen der Universität https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/studienberatung-service-und-beratungsstellen-der-universitaet Sie suchen kompetente Ansprechpartnerinnen für Ihre Fragen rund ums Studium? Die Studienberatung der Universität Passau nimmt sich Zeit für Ihr Anliegen. Wir beraten deutsche und internationale Studierende und Studieninteressierte gerne in einem Einzelgespräch zu Themen wie der Studienorganisation, Studiengangswechsel und Lernberatung. Sie suchen kompetente Ansprechpartnerinnen für Ihre Fragen rund ums Studium? Die Studienberatung der Universität Passau nimmt sich Zeit für Ihr Anliegen. Wir beraten deutsche und internationale Studierende und Studieninteressierte gerne in einem Einzelgespräch zu folgenden Themen:

· Fragen zur Studienorganisation

· Allgemeine Fragen und Probleme während des Studiums

· Hilfe bei Entscheidungsproblemen

· Lernberatung

· Studiengangwechsel

· Doppelstudium

· Studienabbruch

· Übergang Bachelor – Master

· Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Beratungstermine können persönlich, telefonisch oder online durchgeführt werden. Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter +49 (0)851/509-1154 (Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr) oder per Mail an studienberatung@uni-passau.de.

Wir bieten mittwochs von 9-12 Uhr wöchentlich eine offene Sprechstunde an.

Für Studieninteressierte organisiert die Studienberatung regelmäßig im Frühjahr einen Studieninfotag und in den Pfingstferien ein Schnupperstudium sowie am Buß- und Bettag (November) einen Schnuppertag für die Studienfächer Informatik und Mathematik. Zusätzlich werden im Frühjahr zahlreiche Webinare zu den einzelnen Studiengängen angeboten.

Kontakt:

Studienberatung
Innstraße 41, Zimmer 102, 114-116

Tel: +49 (0)851/509-1154
E-Mail: studienberatung@uni-passau.de

Zur Webseite der Studienberatung

]]>
Dekanat WIWI Dekanat JURA Dekanat FIM Studium Incoming
news-34671 Mon, 27 Oct 2025 08:00:00 +0100 Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung: Service- und Beratungsstellen der Universität https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/beratung-fuer-studierende-mit-behinderung-und-chronischer-erkrankung-service-und-beratungsstellen-der-universitaet Sie haben eine Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung? Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung der Universität Passau nimmt sich gerne Zeit für Sie und berät Sie zu Fragen des Nachteilsausgleichs, allgemeinen Problemen mit dem Studium oder der Studienorganisation und besonderen Bedarfen oder Studienassistenz. Sie haben eine Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung? Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung der Universität Passau nimmt sich gerne Zeit für Sie und berät Sie zu:

· Fragen des Nachteilsausgleichs

· allgemeinen Problemen mit dem Studium oder der Studienorganisation

· besonderen Bedarfen oder Studienassistenz

Sie können sich persönlich, telefonisch oder online beraten lassen.

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter +49 (0)851/509-1154 (Mo.-Fr. 8.30 - 12.00 Uhr) oder per Mail bei ulrike.bunge@uni-passau.de oder studieren-mit-beeintraechtigung@uni-passau.de.

Kontakt:

Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Dr. Ulrike Bunge
Innstraße 41, Zimmer 114

Tel: +49 (0)851/509-1151 oder -1152
E-Mail: ulrike.bunge@uni-passau.de oder studieren-mit-beeintraechtigung@uni-passau.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

]]>
Dekanat WIWI Dekanat JURA Dekanat FIM Studium Incoming
news-42074 Sat, 25 Oct 2025 00:36:00 +0200 UPDATE: Reform der Studien- und Prüfungsordnung mit FAQ (23.10.2025) - geplant ab Februar 2026 https://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/geplante-reform-der-studien-und-pruefungsordnung Der Fakultätsrat hat eine Reform der Studien- und Prüfungsordnung beschlossen. Diese tritt nach aktueller Planung - Beschlüsse der Gremien und die Zustimmung des Ministeriums vorausgesetzt - im Februar 2026 in Kraft.

NEU: FAQ zur StuPO-Reform (häufig gestellte Fragen)

UPDATE: In der Fakultätsratsitzung vom 22.10.2025 wurde die Reform der StuPO mit wesentlichen Ergänzungen gegenüber dem hier ursprünglich veröffentlichten Entwurf beschlossen - der Vorschlag muss nun in Universitätsrat und Senat behandelt werden und soll ab Februar 2025 gelten:

1. Künftig soll die Zwischenprüfung nur aus den drei Grundkursen bestehen. Die bisherigen Zwischenprüfungsklausuren im Sachenrecht, in den Vertraglichen Schuldverhältnissen und zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht werden Abschlussklausuren im Hauptstudium.

Damit erfüllen wir einen Wunsch, den Studierende seit vielen Jahren äußern: Nach dem schon immer eher entspannten ersten Semester (ohne Zwischenprüfungsklausuren) sind die insgesamt 6 Zwischenprüfungsklausuren im dritten Semester für viele Ursache großer psychischer Belastung, die zu Verunsicherung und Demotivation führt.

Die Neuregelung ermöglicht es, dass man auch weiterhin im 2. Semester insgesamt 4 Prüfungen bestehen kann (Grundkurs Strafrecht + Sachenrecht + Vertragliche Schuldverhältnisse + Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht). Allerdings sind nur noch die beiden Grundkursklausuren im Strafrecht maßgeblich für das Bestehen der Zwischenprüfung - die weiteren Klausuren zählen bereits zum Hauptstudium. Wer hier also nicht nur aufmerksam die Vorlesungen verfolgt, sondern die Klausuren besteht, wird in den folgenden Semestern entlastet. Andererseits kann man die Klausuren auch beliebig oft wiederholen, wenn man sie nicht bestehen sollte.

2. Für die Übungen für Fortgeschrittene ("große Scheine") sollen keine Hausarbeiten mehr erforderlich sein.

Die Hausarbeiten in den Übungen für Fortgeschrittene haben eine lange Tradition. Sie sollen die Studierenden an die eigene Recherche und das formale juristische Schreiben heranführen und kommen der beruflichen Praxis näher als Aufsichtsarbeiten mit eingeschränkten Hilfsmitteln.

Allerdings können die Hausarbeiten bislang die Vorbereitung auf die Formalia der wissenschaftlichen Arbeit, welche nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 JAPO zwingender Bestandteil der Juristischen Universitätsprüfung sein muss, nicht hinreichend gewährleisten. Dies beruht zum einen darauf, dass der Schwerpunktbereich nach dem bisherigen Studienplan (Anlage gemäß § 5 der Studien- und Prüfungsordnung) parallel zu den Hausarbeiten zu belegen war, keine Zulassungsvoraussetzung für das Seminar darstellte und daher viele Studierende vor ihrer Seminararbeit nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 StuPO noch gar keine Hausarbeit geschrieben hatten (bzw. diese erstmals parallel zur Seminararbeit schrieben). Zum anderen ist die gutachterliche Lösung eines juristischen Falls nur bedingt mit einer wissenschaftlichen Seminararbeit vergleichbar, so dass die Kompetenzen und Fähigkeit nur teilweise übertragbar sind.

Auch der vermeintliche Praxisbezug wird durch die Möglichkeit zur Nutzung von Werkzeugen künstlicher Intelligenz bei Recherche und Formulierung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jedenfalls dann fraglich, wenn man diese Werkzeuge nicht in gleichem Maße bei der Erstellung der Hausarbeiten zulässt. Da dies jedoch mit Kosten verbunden ist, welche derzeit im Universitäts- und Bibliotheksetat nicht widergespiegelt werden, droht eine mit Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG (und Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbare Bevorzugung von finanzstarken Studierenden, die entsprechende Systeme lizenzieren können. Umgekehrt würde ein Verbot der Nutzung derartiger Werkzeuge schon mangels Möglichkeit zur wirksamen Kontrolle und Durchsetzung, aber auch wegen des damit erst Recht entfallenden Praxisbezugs nicht nur unzweckmäßig, sondern sogar potentiell prüfungsrechtswidrig sein.

Darüber hinaus ist die Zweckmäßigkeit der Hausarbeit seit jeher wegen der nur begrenzten Überwachung des Entstehungsprozesses (Zusammenwirken mehrerer Studierender, Nutzung von Hilfestellung durch Dritte), möglicher Vorteile durch unterschiedlichen Zugang zu Hilfsmitteln sowie des hohen Aufwandes einer einheitlichen Bewertung umstritten. Die Anknüpfung der Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung, welche als solche gerade keine Hausarbeiten kennt, an die Erbringung entsprechender universitärer Leistungen ist nicht zwingend. Der Aufwand zur Korrektur von drei Hausarbeiten steht vor diesem Hintergrund außer Verhältnis zum beobachteten Nutzen.

Mit der Abschaffung der Hausarbeiten folgt die Juristische Fakultät der Universität Passau dem Vorbild der Juristischen Fakultäten der LMU München sowie der FAU Erlangen-Nürnberg.

Der für die wissenschaftliche Arbeit nach § 40 Abs. 1 Satz Nr. 1 JAPO erforderliche Erwerb der Kompetenz zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten soll durch freiwillige Zusatzveranstaltungen ermöglicht werden; diese bedürfen keiner besonderen Regelung in der Studien- und Prüfungsordnung. Im Gegensatz zur Hausarbeit kann hier eine größere Nähe zur im Studium durch die Seminararbeit vorausgesetzten und abgeprüften Kompetenz erreicht werden.

3. Im Öffentlichen Recht werden die Klausuren "Grundkurs Europarecht und Internationales" sowie "Besonderes Verwaltungsrecht" ersatzlos gestrichen.

Schon bislang wurde in den Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene insbesondere das Besondere Verwaltungsrecht behandelt. Die sog. "Kombiklausur" war in vielen Fällen inhaltlich vorhersehbar, so dass letztlich nur eines der Fächer Polizeirecht, Kommunalrecht oder Baurecht wirklich gelernt wurde. Da schon bislang beide Abschlussklausuren durch Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene ersetzt werden konnten, lag die Streichung nahe. Dies erhöht auch die Flexibilität im Studium, da jedes Semester eine Übung angeboten wird, während die Abschlussklausuren nur im Jahresrhytmus angeboten wurden. Gleichzeitig sollen so stärkere Anreize zum "Üben am Ernstfall", nämlich im Examensklausurenkurs (mit fünfstündigen Klausuren) gesetzt werden - das Vertrauen auf ein Training allein durch die Abschlussklausuren ist leider oft trügerisch.

4. Im Zivilrecht sollen künftig für den Nachweis im Sinne von § 24 Abs. 1 JAPO folgende Voraussetzungen erforderlich sein:

a. Entweder Abschlussklausur "Sachenrecht" oder Abschlussklausur "Vertragliche Schuldverhältnisse" *UND*

b. Eine der drei Klausuren "Zivilverfahrensrecht", "Gesetzliche Schuldverhältnisse" oder "Kreditsicherungsrecht" *UND*

c. Eine Klausur in einer Übung für Fortgeschrittene

Die Neuregelung entlastet die Studierenden davon, dass "Sachenrecht" oder "Vertragliche Schuldverhältnisse" zwingend zur Zwischenprüfung gehören und damit im dritten Semester abgeschlossen werden müssen. Sie vermeidet auch die bisher kaum zu erklärende unterschiedliche Behandlung der Gesetzlichen Schuldverhältnisse (im Hauptstudium) im Vergleich zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen (in der Zwischenprüfung), die eine nicht zutreffende geringere Bedeutung andeutete. Dennoch sollen die Klausuren ihre Bedeutung behalten, so dass man auch weiterhin eine der beiden Klausuren bestanden haben muss - nur künftig "irgendwann", nicht notwendig im dritten Semester. Die weiteren Voraussetzungen sind unverändert geblieben.

5. Für die Bescheinigung nach § 24 Abs. 1 JAPO im Öffentlichen Recht sollen künftig zwei Klausuren erforderlich sein, davon mindestens eine aus einer Übung für Fortgeschrittene. Die andere kann entweder eine weitere Klausur aus der Übung für Fortgeschrittene sein oder die Abschlussklausur zum Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.

Die bisherige StuPO maß den studienbegleitenden Prüfungsleistungen für das Hauptstudium im Öffentlichen Recht (4 bestandene Klausuren) gegenüber dem Zivilrecht (2 bestandene Klausuren) und dem Strafrecht (2 bestandene Klausuren) insbesondere angesichts der Verteilung der Klausuren im Staatsexamen (3 Zivilrecht : 2 Öffentliches Recht : 1 Strafrecht) eine unverhältnismäßig große Bedeutung zu. Dies führte auch dazu, dass der Klausurenkurs im Öffentlichen Recht (5 stündig) teilweise durch die Teilnahme an Klausuren im Hauptstudium (2 stündig) substituiert wurde, was für den Lernerfolg nicht förderlich war. Die Klausuren in der Übung bieten die Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zwingen mangels Hinweisen auf das Thema dazu, alle Rechtsgebiete zu beherrschen. Damit verbunden ist naturgemäß ein größerer Bedarf an Geheimhaltung, wozu die Lehrstühle im Öffentlichen Recht eine Reihe von Schutzmaßnahmen vorbereiten.

6. Wer bereits "Sachenrecht", "Vertragliche Schuldverhältnisse" oder "Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht" als Zwischenprüfungsklausur bestanden hat, kann sich diese Leistungen als Klausur im Hauptstudium anrechnen lassen; die bisherigen Klausuren "Besonderes Verwaltungsrecht" sowie "Grundkurs Europarecht und Internationales" können ebenso wie die bisherigen Hausarbeiten nicht angerechnet werden.

Die Regelung soll eine Benachteiligung derjenigen verhindern, die nach einer früheren StuPO studiert haben. Die nicht mehr vorgesehenen Prüfungsleistungen haben dabei einen reinen Übungseffekt gehabt; neue Leistungen werden gerade nicht vorausgesetzt. So profitieren nicht nur diejenigen aus den Anfangssemestern, sondern alle Studierenden gleichermaßen von den Neuregelungen.

Die Reformen dienen insgesamt einer Beschleunigung des Studiums, der Konzentration auf berufs- und examensrelevante Kompetenzen sowie der Steigerung der Flexibilität in der Studienplanung. Die für die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung (Seminararbeit) erforderlichen Kompetenzen sollen durch neu zu konzipierende Lehrveranstaltungen vermittelt werden. Gerne können Sie Fragen in Stud.IP stellen oder an studiendekan.jura@uni-passau.de senden - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Im Übrigen soll die Neufassung der Studien- (Art. 80 Abs. 1 BayHIG) und Prüfungsordnung (Art. 84 Abs. 1 BayHIG) für den Studiengang Rechtswissenschaft weiterhin die Verwaltung erleichtern, Strukturen vereinfachen und Verfahren beschleunigen. Die Ordnung muss durch den Hochschulrat (Art. 36 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 BayHIG) sowie den Senat beschlossen werden (Art. 35 Abs. 3 Nr. 1 BayHIG) und nach Einvernehmen des Staatsministeriums der Justiz (Art. 80 Abs. 2 S. 1 BayHIG) und Genehmigung durch den Präsidenten (Art. 84 Abs. 2 S. 1 BayHIG) amtlich bekanntzumachen (Art. 9 BayHIG). Die Fakultät versucht, dies noch während des laufenden Wintersemesters zu erreichen; die technische Abbildung im Campusportal (EXA) kann insoweit ggf. verspätet erfolgen; die derzeitige Prüfungsanmeldung bezieht sich auf die aktuell noch geltende StuPO.

Aktuellen Entwurf der Studien- und Prüfungsordnung herunterladen (Stand: 22.10.2025)

Wichtig: Im Laufe des Verfahrens können sich noch formale, aber auch inhaltliche Änderungen (auch an Prüfungen) ergeben; der Vertrauensschutz auf bereits erbrachte Leistungen wird aber zwingend gewährleistet. Wir werden Sie hierüber informieren. Wirkungen entfaltet allein die endgültig beschlossene Fassung; diese Vorabinformation dient allein der Vorbereitung auf die geplanten Änderungen.

Die Änderungen betreffen damit vor allem administrative Fragen:

  • Für alle Prüfungen wird künftig der Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät zuständig sein; der Dekan ist auch in der Zwischenprüfung nicht mehr zuständig.
  • Die Regelungen für die Klausuren im Hauptstudium entsprechen nun denjenigen in der Zwischenprüfung - auch was die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses angeht.
  • Die Inhalte der Grundkurse wurden an die geltende JAPO angeglichen (was eine Reduktion des Stoffes bedeutet).
  • Neu gefasst wurden die Regelungen zu Täuschungsversuchen - insbesondere vor dem Hintergrund von Systemen generativer KI
  • An die Stelle des Studienplans und die Liste der einzelnen Vorlesungen im Schwerpunktbereich (bislang Anlage zur StuPO) tritt ein vom Fakultätsrat beschlossener Studienverlaufsplan - was mehr Flexibilität ermöglichen soll.
  • Die Regelungen zur Remonstration wurde noch einmal verdeutlicht.
  • Zwischenprüfungsbescheinigungen können Sie sich künftig ausschließlich selbst auf EXA generieren; Zeugnisse auf Papier werden nur auf begründeten Antrag im Ausnahmefall ausgestellt.
  • Um die Internationalisierung zu fördern, wurden die Regelungen zum Schwerpunktbereich "Ausländisches Recht" sowie zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen neu gefasst und vereinfacht.
  • Die Wahl und Verteilung der Schwerpunktbereiche soll künftig vereinfacht werden.
  • Es werden Schwerpunktbereiche (Semester 5/6), die bislang kaum nachgefragt waren, zusammengelegt und der Weg für neue Themenbereiche gelegt. Auch nach der Reform wird es in Passau 26 Schwerpunktbereiche geben.
  • Weiterhin im gleichen Umfang erhalten bleiben der preisgekrönte Examenskurs, das Probeexamen und der Examensklausurenkurs sowie die Simulation der mündlichen Staatsprüfung.
]]>
Dekanat JURA Juristische Fakultät