Auch die 2. Grundkursklausur wird durch einen elektronisch vermittelten Leistungsnachweis (also eine zu Hause mit der Hand geschriebene und abfotografierte/gescannte) Bearbeitung ersetzt.
Wenn Sie die 2. Grundkursklausur Privatrecht nicht in dieser Form von zu Hause mitschreiben möchten, müssen Sie von der Klausur zurücktreten.
Das gilt auch
für den Masterstudiengang Deutsches Recht für ausländische Studierende sowie
für ausländische Studierende, die sich am Lehrstuhl angemeldet hatten.
Der Rücktritt kann vom 27.05.bis 30.06.2020 erfolgen. Allerdings werden Sie dann voraussichtlich erst im Sommersemester 2021 (also ca. Juni 2021) die Gelegenheit haben, diese Klausur nachzuholen. Vor diesem Hintergrund rate ich persönlich von einem Rücktritt ab.
In Bezug auf die erste Grundkursklausur ist die Rücktrittsfrist bereits abgelaufen.