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Seminar "Wirtschaft, Kunst und Digitalisierung" im Sommersemester 2023

| Lesedauer: 4 Min.

1. Ich biete im Sommersemester 2023 ein Seminar für die Schwerpunktbereiche

9. Privates Wirtschaftsrecht
10. Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht
24. Digitalwirtschaft
25. Kunstrecht sowie
26. Legal Tech

an. 

Das Seminar richtet sich an alle, die das erste Semester ihres Schwerpunktbereichstudiums im Oktober 2022 begonnen haben (und im Februar 2023 abschließen) sowie an alle, die bereits früher mit dem Schwerpunktbereichstudium begonnen haben. Die Themen setzen nicht die Kenntnisse voraus, die erst im zweiten Schwerpunktsemester vermittelt werden. Die Anmeldung zum Seminar ist Voraussetzung dafür, dass Sie auch im Sommersemester 2023 (also ca. im Juni/Juli) Ihre mündliche Prüfung absolvieren können.

2. Sie finden das Seminar in Stud.IP bei der Veranstaltungsnummer 2290 (https://studip.uni-passau.de/studip/dispatch.php/course/details?sem_id=f0914690f62d1a67d3b4a952c0c601b7&again=yes).

3. Am

Mittwoch, den 1. Februar 2023 um 14:00 Uhr (s.t.)

biete ich im

Seminarraum JUR 328 (im Juridicum, 3. Obergeschoss)


eine Vorbesprechung an. Die Teilnahme ist freiwillig und keine Voraussetzung für das Schreiben der Seminararbeit. Im Rahmen der Vorbesprechung werden keine Themen angekündigt oder vergeben, sondern nur der Ablauf erklärt und allgemeine organisatorische Fragen beantwortet. 

4. Die Anmeldung zum Seminar erfolgt in zwei Schritten:

a. Zunächst müssen Sie sich unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/ durch Klick auf "Bewerben" und Ausfüllen des Formulars auf der Seminarplattform anmelden. 

b. Die Seminarplattform generiert Ihnen eine PDF-Datei, die Sie ausdrucken und unterschrieben am Lehrstuhl abgeben müssen. Wir leiten diese dann an das Prüfungssekretariat weiter. Hier gilt die offizielle Anmeldefrist, die vom 6. Februar 2023 bis zum 27. Februar 2023 (Eingang beim Lehrstuhl) läuft. Eine Einreichung der Anmeldung vor dem 6. Februar 2023 ist möglich.

Nur wenn beide Schritte erfolgt sind, können Sie teilnehmen. 

5. Wir haben für Sie einige Hilfsmittel bereitgestellt:

a. Eine allgemeine Erklärung zu den Seminararbeiten sowie ein Merkblatt finden Sie unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/video

b. Eine Vorlage für Microsoft Word mit Anleitung finden Sie unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/vorlage - wenn Sie ein Thema ausgewählt haben, wird zudem eine individuelle Vorlage für Sie generiert.

c. Links zu einschlägiger Literatur im Internet finden Sie unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar/hilfe/recherche

d. Im Stud.IP-Kurs habe ich für Sie einige allgemeine Aufsätze zu Zitierweise, Aufbau und Herangehensweise bereitgestellt.

e. Es besteht die Möglichkeit zu einer Besprechung Ihrer Gliederung mit mir oder meinen Mitarbeiter:innen.

6. Die technische Abwicklung des Seminars erfolgt über die Seminarplattform unter https://learn.jura.uni-passau.de/seminar:

a. Sobald Sie verbindlich angemeldet sind (siehe oben), können Sie dort ein Thema auswählen. Mit der Anzeige der Themenliste beginnt die sechswöchige Bearbeitungszeit zu laufen. Sie können also flexibel den Beginn festlegen - nicht aber die Dauer. Späteste Abgabe ist zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn im Sommersemester. Es gibt genug Themen für alle Bereiche, so dass Sie in jedem Fall eine Auswahl haben.

b. Ebenfalls im Portal müssen Sie die Arbeit (als PDF oder Worddatei) hochladen. Dies können Sie bis 24:00 Uhr am betreffenden Tag machen.

c. Im Portal wählen Sie dann auch den Termin für Ihren Vortrag aus. Die möglichen Termine werden zeitnah am Anfang des Semesters eingestellt.

d. Schließlich können Sie im Portal die Bewertung Ihrer Arbeit (Note und Gutachten) abrufen, um diese Kritik bei Ihrem Vortrag zu berücksichtigen.

7. Der Umfang der Arbeit ist begrenzt: 45.000 Zeichen, inkl. aller Textfußnoten und Leerzeichen. Nicht gezählt werden: Deckblatt, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis (soweit erforderlich), Gliederung, Nachweisfußnoten, die ausschließlich Quellen enthalten.

Beispiele: "1 Gesetzeszitate ohne nähere Angabe stammen aus dem BGB." ist eine Textfußnote und zählt; "2 Müller-Thurgau, Die GmbH im Wandel der Zeit, § 4 Rn. 24 (S. 256); Schmitz, Das Recht und die Welt, § 26 Rn. 9 (S. 600); Osterhase in Santa Klaus, Die Weihnachtsgeschichte, Band 1 (1999), S. 4596" ist eine reine Nachweisfußnote und zählt nicht. "3 aA Schmitz-Müller in Müller/Altmeppen, Römisches Recht, § 1" zählt vollständig, weil "aA" kein Nachweis ist.

Sinn dieser Vorgabe ist, dass niemand dafür bestraft werden soll, viele Nachweise zu finden oder gerade Autoren oder Werke mit langen Namen ("Schmitz-Müller-von Lewinski") zitieren zu müssen, während man nicht durch Verlagerung von Text in Fußnoten der Begrenzung entgehen soll.

8. Das Seminar wird nur gewertet, wenn Sie auch einen Vortrag zum Thema der Arbeit halten und sich kritischen Fragen zur Arbeit stellen (Ihre Arbeit "verteidigen"). Die Termine hierzu werden am Anfang der Vorlesungszeit des Sommersemesters (April 2023) vereinbart.

Viele Grüße

Michael Beurskens

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