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Hilfsmittel für die mündlichen Prüfungen im Schwerpunktbereich

| Lesedauer: 1 Min.

Für die mündlichen Prüfungen im Schwerpunktbereich im Wintersemester 2019/2020 (02. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019) sind in den von Prof. Dr. Michael Beurskens durchgeführten Prüfungen die folgenden Hilfsmittel zugelassen: 

Teilbereich "Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht"

Schwerpunktbereiche 13 ("Gesellschafts- und Steuerrecht"), 15 ("Internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht"), 16 ("Gesellschaftsrecht und Internationales Privatrecht"), 18 ("Handels- und Wirtschaftsrecht"), 24 ("Straf- und Gesellschaftsrecht")

  • Schönfelder, Deutsche Gesetze oder Nomos Textsammlung, Zivilrecht und
  • aus der Reihe Beck im dtv Kapitalmarktrecht - Kapitalanlagegesetzbuch, BörsenG, DepotG, WpHG, WpPG, WpÜG, KapMuG mit Verordnungen (mit aktueller Prospektverordnung, d.h. min. 6. Auflage vom 01.02. 2019)

Teilbereich "Privates Wirtschaftsrecht"

Schwerpunktbereiche 7 a.F. = 11 n.F. ("Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht"), 18 ("Handels- und WIrtschaftsrecht"), 19 ("Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht"), 20 ("Rechtsdurchsetzung im WIrtschaftsrecht")

  • Schönfelder, Deutsche Gesetze und
  • aus der Reihe Beck im dtv „WettbR – Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht“ (mit Geschäftsgeheimnisgesetz, d.h. mindestens 40. Auflage vom 19.07.2019) und
  • aus der Reihe Beck im dtv „Patent-und Designrecht“ (mindestens 12. Auflage)

Es dürfen auch ältere Auflagen der oben genannten Hilfsmittel verwendet werden. Soweit hierdurch allerdings die Antwort auf eine Frage oder das Lösen eines Falles nicht oder nicht vollständig gelingt, kann eine schlechtere Bewertung der Prüfungsleistung erfolgen. Die Zulassung von Hilfsmitteln bedeutet nicht, dass sämtliche genannten Gesetze tatsächlich in der Prüfung berücksichtigt werden.

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