Rechtsanwaltliches Berufsrecht
Rechtsanwaltliches Berufsrecht (Lehrveranstaltung nach § 43e Abs. 1 BRAO-neu)
Erschlagen Sie den Berufsrechtsschein aus dem Referendariat, und zwar jetzt, kostenlos und noch in der Uni.
„Rechtsanwaltliches Berufsrecht“
am 25.11.2016 (13-19 Uhr) und 26.11.2016 (8-14 Uhr) in der Innstegaula SR 008.
Lehrveranstaltung nach § 43e Abs. 1 BRAO-neu. Pflichtveranstaltung für die künftige Rechtsanwaltszulassung.
In Kürze wird aller Voraussicht nach eine Ergänzung Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verabschiedet werden[1], die in einem neuen § 43e Abs. 1 BRAO die Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen im Anwaltlichen Berufsrecht einführt, wenn man Rechtsanwalt sein will.
Eine Teilnahmebescheinigung nach § 43e Abs. 1 BRAO-neu wird erteilt.
Für Passauer Absolventen, Alumni der Fakultät sowie die Wissenschaftlichen Mitarbeiter ist die Teilnahme kostenlos.[2]
Anmelden können Sie sich mit dem Anmeldeformular auf dieser Seite; weitere Anmeldemöglichkeiten werden folgen.
[1] Vgl. Regierungsentwurf eines Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 3.8.2016: § 43e: Kenntnisse im Berufsrecht
(1) Der Rechtsanwalt hat […] an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilzunehmen. Die Lehrveranstaltung muss mindestens zehn Zeitstunden dauern und die wesentlichen Bereiche des Berufsrechts umfassen.
[2] Von anderen Teilnehmern wird eine Betrag i.H.v. 50 Euro erhoben.