Resilienz des Rechts
Im Juni 2015 veranstaltete der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht eine Tagung zum Thema Resilienz des Rechts.
Die Tagungwidmete sich einem Grenzphänomen des Rechts: Der Frage nach der Widerstandsfähigkeit des Rechts in Krisen und Ausnahmefällen. Unter welchen Umständen bricht ein Rechtssystem oder das Recht als solches zusammen? Welche Faktoren erschweren oder verhindern ein solches Zusammenbrechen? Wie kann das Recht gehärtet werden?
Unter dem Begriff der Resilienz wird die Toleranz und Widerstandsfähigkeit eines Systems gegenüber Störungen verstanden. „Resilienz“ wird bereits seit einiger Zeit in der Psychologie, der Pädagogik, der Stadtplanung sowie dem Personal- und Projektmanagement verwendet. Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussionen auf diesen Gebieten ist dabei die seelische Widerstandsfähigkeit des Menschen oder die Widerstandsfähigkeit der ihn umgebenen Infrastruktur gegenüber äußeren Einwirkungen, insbesondere in Krisen.
Ziel der Tagung ist es, den Begriff der Resilienz in die rechtswissenschaftliche Debatte einzuführen. Die Widerstandsfähigkeit des Rechts stand in der Vergangenheit immer wieder vor Herausforderungen und muss sich aktuell angesichts von Terrorgefahr und Staatsschuldenkrise beweisen. Im Rahmen der Tagung soll untersucht und diskutiert werden, wie Recht in Krisen- und Ausnahmesituationen besteht. Unter welchen Umständen bricht ein Rechtssystem oder das Recht als solches zusammen? Welches sind Faktoren, die ein solches Zusammenbrechen potentiell verhindern oder erschweren können?
Nach einer bildlichen Einführung in Apokalypse und Katastrophe sollen zunächst die gesellschaftlichen und rechtlichen Prämissen für ein widerstandsfähiges Recht gesucht werden. Dabei werden gesellschaftliche Faktoren von Resilienz ebenso beleuchtet wie die Kontinuitätsfaktoren von Recht in der Krise. Von diesem Befund ausgehend sollen dann die Rolle der Rechtsprechung für ein resilientes Recht, Fragen der Justizsicherstellung im Krisenfall sowie die Bedeutung der Legistik für die Resilienz des Rechts behandelt werden.