Prüfer für die mündlichen Prüfungen im Schwerpunktbereich 1 sind
für den Teilbereich I Professor Manthe, Professorin Müßig, Professor Schlinker,
für den Teilbereich II Professor Bung, Professorin Müßig, Professor Schlinker und
für den Teilbereich III Professor Krafka, Professorin Müßig.
Zum TB I gehören über die Quellenübung auch Grundzüge der Verfassungsgeschichte, soweit sie die Rechtsentwicklung (und damit die historischen Grundlagen des Privatrechts) beeinflusst haben.
Im TB II ist die Ideengeschichte eine wichtige Schnittmenge zwischen Europäischer Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie.
Im TB III orientiert sich der Prüfungsstoff an den in den Vorlesungen behandelten Schwerpunkten der allgemeinen und besonderen Rechtssoziologie.