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Hilfsmittelbekanntmachung zur Schwerpunktklausur am 22.02.2020

| Lesedauer: 1 Min.

Als Hilfsmittel für die am 22.02.2020 stattfindende studienbegleitende Leistungskontrollklausur zur Rechtssoziologie und Methodenlehre (sowohl nach alter StudPO (letzte Änderung vom WS 2014/15) als Schwerpunktbereich 1 Teilbereich III als auch nach neuer StudPO (ab SS 2019) als Schwerpunktbereich 3/2 Teilbereich II) sind zugelassen: 

- Beliebige Textausgabe des BGB sowie

- Schönfelder und Sartorius

Im Übrigen wird verwiesen auf die Allgemeine Hilfsmittelbekanntmachung für die Juristische Universitätsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft unter (https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/hilfsmittelbekanntmachung__gültig_ab_1._september_2016__erstmals_im_termin_2016_2_.pdf sowie https://www.jura.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/fakultaeten/jura/pruefungen/Schwerpunkt/Hilfsmittelbekanntmachung_Universitaetspruefung_Jura_Passau.pdf).

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