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Informationen zu den Schwerpunktbereichen

| Lesedauer: 1 Min.

Liebe grundlageninteressierte Studierende,

die ab dem WS 2022/23 in Kraft tretende Neufassung der SP wird unser Grundlagenangebot thematisch unverändert lassen. Die SP 1-3 werden nach der anstehenden Reform wieder als drei Teilbereiche des einen Grundlagen-SP geführt (Römisches PrivatR/Privatrechtsgeschichte; Europ. VerfassG und Staatstheorie; Rechtssoziologie), aus denen Sie je nach Neigung zwei auswählen. Das Seminar wird in der Regel so konzipiert, dass es alle Teilbereiche abdeckt.

Wenn Sie jetzt im WS 2021/22 mit dem Schwerpunktbereichsstudium beginnen und sich mit dem „Unrecht“ quälen, der letzte Jahrgang zu sein, der im SS 2022 noch eine Klausur schreiben muss, dann machen Sie sich klar, dass wir wollen, dass Sie mit den Grundlagenfächern gewinnen – schon weil ihr Studium ein echter Gewinn ist! Wenn Sie sich im laufenden WS zur Klausur anmelden, vertrauen Sie auf die gute Klausurvorbereitung in den Vorlesungen – und vor allem auch in einer gezielten SP-Übung – und auf die vorlesungsbegleitenden Materialien, welche die Themenschwerpunkte der möglichen Aufgabenstellungen gut erkennen lassen. Ohne Anmeldung zur Klausur in diesem Semester werden Sie zum SS 2022 automatisch in die neue Studien- und Prüfungsordnung hineingenommen, außer Sie widersprechen. Eine detaillierte Vorstellung durch den Studiendekan wird am 13.12.2021 stattfinden. Viel Erfolg!

Herzlich, Ihre Ulrike Müßig

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