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Zwischenprüfungsklausur Vertragliche Schuldverhältnisse am 19.01.2019

| Lesedauer: 1 Min.

Informationen zur Zwischenprüfungsklausur im Fach vertragliche Schuldverhältnisse 

Hörsaalverteilung: 

Hörsaal ISA

Teilnehmende von Buchstabe A - Hoh

Hörsaal 1 PHIL

Teilnehmende von Buchstabe Hol - Man

Hörsaal 10 AM

Teilnehmende von Buchstabe Mar - Z

SR 154 JUR

Schreibzeitverlän-gerungen + Sonderfälle (Matr.Nrn. 84823, 85157, 81863, 84718)

Mitzubringen:

Mitzubringen sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Studienausweis) und ein amtlicher Lichtbildausweis (Campuscard, Personalausweis oder Reisepass).

Einlass:

-     Ab 8.30 Uhr für alle Teilnehmenden

-     Ab 8.15 Uhr für Teilnehmer im R 154 JUR

Zugelassene Hilfsmittel:

Die üblichen Gesetzessammlungen (dtv-BGB; Schönfelder; Nomos Texte Zivilrecht), wobei auch zwei Ausgaben einer Textsammlung (z.B. 2018- und 2019-dtv Ausgabe) zulässig sind.

Für den Umfang zulässiger Anmerkungen wird auf die allgemeine Hilfsmittelbekanntmachung der Fakultät für die Zwischenprüfung verwiesen (http://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/detail/allgemeine-hilfsmittelbekanntmachung-fuer-die-zwischenpruefung-im-studiengang-rechtswissenschaften/ ).

Insbesondere Sonderzeichen wie etwa Ausrufezeichen, Klammern, Pfeile etc. erfüllen den Tatbestand der unzulässigen Kommentierung. Werden zwei Ausgaben einer Textsammlung mitgebracht, gilt die numerische Grenze zulässiger Kommentierungen pro Doppelseite für beiden Ausgaben zusammen.

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