Informationen zur Zwischenprüfungsklausur im Fach vertragliche Schuldverhältnisse
Hörsaalverteilung:
Hörsaal ISA | Teilnehmende von Buchstabe A - Hoh |
Hörsaal 1 PHIL | Teilnehmende von Buchstabe Hol - Man |
Hörsaal 10 AM | Teilnehmende von Buchstabe Mar - Z |
SR 154 JUR | Schreibzeitverlän-gerungen + Sonderfälle (Matr.Nrn. 84823, 85157, 81863, 84718) |
Mitzubringen:
Mitzubringen sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Studienausweis) und ein amtlicher Lichtbildausweis (Campuscard, Personalausweis oder Reisepass).
Einlass:
- Ab 8.30 Uhr für alle Teilnehmenden
- Ab 8.15 Uhr für Teilnehmer im R 154 JUR
Zugelassene Hilfsmittel:
Die üblichen Gesetzessammlungen (dtv-BGB; Schönfelder; Nomos Texte Zivilrecht), wobei auch zwei Ausgaben einer Textsammlung (z.B. 2018- und 2019-dtv Ausgabe) zulässig sind.
Für den Umfang zulässiger Anmerkungen wird auf die allgemeine Hilfsmittelbekanntmachung der Fakultät für die Zwischenprüfung verwiesen (http://www.jura.uni-passau.de/aktuelles/meldung/detail/allgemeine-hilfsmittelbekanntmachung-fuer-die-zwischenpruefung-im-studiengang-rechtswissenschaften/ ).
Insbesondere Sonderzeichen wie etwa Ausrufezeichen, Klammern, Pfeile etc. erfüllen den Tatbestand der unzulässigen Kommentierung. Werden zwei Ausgaben einer Textsammlung mitgebracht, gilt die numerische Grenze zulässiger Kommentierungen pro Doppelseite für beiden Ausgaben zusammen.