Grundkurs Privatrecht I
Prüfungen für ausländische Studierende
In dem im Wintersemester zu absolvierenden Grundkursmodul wird im Grundkurs Privatrecht I im Wintersemester eine Klausur angeboten. In dem im Sommersemester fortgesetzten Grundkurs (GK Privatrecht II als Teil des Grundkursmoduls) nehmen Urkundsstudierende nur an einer Grundkursklausur teil, nämlich an der jeweils zweiten Zwischenprüfungsklausur.
Wenn im Sommersemester der Grundkurs Privatrecht II als Wahlmodul belegt wird, erfolgt statt der zweiten Grundkursklausur eine mündliche Prüfung.