Der Grundkurs Privatrecht erstreckt sich über die beiden ersten Studiensemester und vermittelt das System und die Grundstrukturen des deutschen Privatrechts, insbesondere des bürgerlichen Vermögensrechts. Er bildet damit die Grundlage für die weiteren Studien im Bürgerlichen Recht und im Handelsrecht. Im Zentrum stehen die Rechtsgeschäftslehre, das allgemeine Schuld- und Vertragsrecht und dort vor allem das Recht der Leistungsstörungen. Dabei wird zugleich besonderes Gewicht auf die Methode der privatrechtlichen Fallbearbeitung gelegt, die in den ergänzenden Übungen (Begleitkolloquien) weiter zu vertiefen ist.
In der zweiten Hälfte des Wintersemesters wird eine Probeklausur angeboten, die am Ende dieses Semesters zurückgegeben und besprochen wird. Die eigentlichen Prüfungsklausuren, die Bestandteil der Zwischenprüfung im Privatrecht sind, folgen im Sommersemester.
Zur ersten Vorlesung sollten sich die Teilnehmer bereits eine aktuelle Textausgabe des BGB besorgt haben; siehe dazu näher die separaten Literaturhinweise im StudIP.
§ 1 Das Bürgerliche Recht: Einführung und Grundlagen
§ 2 Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte und Verträge
§ 3 Die Willenserklärung
§ 4 Das Zustandekommen von Verträgen im Allgemeinen
§ 5 Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
§ 6 Die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen
§ 7 Willensmängel
§ 8 Stellvertretung
§ 9 Wirksamkeit und Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften
§ 10 Das Schuldverhältnis und seine Begründung
§ 11 Inhalt des Schuldverhältnisses
§ 12 Grundlagen des Leistungsstörungsrechts
§ 13 Das Erlöschen von Leistungspflichten wegen Unmöglichkeit und Leistungserschwerung gemäß § 275 BGB
§ 14 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
§ 15 Rücktritt
§ 16 Gläubigerverzug
§ 17 Störung der Geschäftsgrundlage
§ 18 Besondere Schuldverhältnisse im Allgemeinen
§ 19 Der Kaufvertrag
§ 20 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb and beweglichen und unbeweglichen Sachen
§ 21 Erlöschen und Beendigung des Schuldverhältnisses
§ 22 Unerlaubte Handlung: Wiederholung und Vertiefung
§ 23 Recht des Schadensersatzes
§ 24 Einbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis
§ 25 Veränderung der Parteien des Schuldverhältnisses
§ 26 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
§ 27 Verbraucherverträge
§ 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 29 Verjährung und Fristberechnung