Prüfungen

Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft
Sollten Sie nachweisen können, dass Sie eine Teilleistung der Zwischenprüfung nur deshalb nicht vervollständigen konnten, weil Sie eine im Sommersemester 2020 oder Wintersemester 2020/2021 abgehaltene Klausur nicht bestanden haben, oder eine Klausur, für die ein Formatwechsel nach § 2 Abs. 1 Corona-Satzung herbeigeführt wurde, nicht bestanden haben, oder von einer solchen nach § 2 Abs. 7 der Corona-Satzung i.d.Fassung der Änderungssatzung vom 09.09.2020 bzw. nach § 2 Abs. 5 Satz 3 der Corona-Satzung i.d. Fassung der Änderungssatzung vom 21.01.2021 zurückgetreten sein, kann Sie der Dekan antragsgemäß im Wintersemester 2020/2021 und im Sommersemester 2021 (bei Prüfungstermin im Sommersemester 2020), im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/2022 (bei Prüfungstermin im Wintersemester 2020/2021) von den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft in der jeweils geltenden Fassung befreien. Das Bestehen der Leistung im Hauptstudium ersetzt dabei nicht den erforderlichen Abschluss der noch ausstehenden Zwischenprüfung (vgl. § 3 Abs. 1 der Corona-Satzung i.d.F. der 7. Änderungssatzung v. 08.06.2022)
Der Antrag und der aktuelle Hisqis-Auszug sind an das Dekanat per Post bzw. (eigenhändig unterschrieben und eingescannt) per E-Mail an dekanat.jura@uni-passau.de zu senden.
Die Corona-Satzung in der aktuellen Fassung (7. Änderungssatzung vom 08.06.2022) können Sie hier einsehen.
Die Corona-Satzung vom 09.09.2020 finden Sie hier.
Ein sogenannter Grundlagenschein ist von der JAPO 2003 nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich. Da es deutsche Universitäten gibt, die einen solchen Schein erwarten, wird mit Rücksicht auf Hochschulwechsler und sonstige Interessierte ein Grundlagenschein angeboten. Dieser wird im Dekanat erteilt, wenn - in beliebigem Zeitraum - zwei der folgenden Klausuren bestanden sind: Deutsche Rechtsgeschichte; Römische Rechtgeschichte; Europäische Verfassungsgeschichte; Privatrechtsgeschichte der Neuzeit; Rechtsphilosophie I; Rechtsphilosophie II; Allgemeine Staatslehre; Methodenlehre der Rechtswissenschaft und Einführung in die Rechtswissenschaft.
Klausurenplan im Sommersemester 2022 (Stand: 31.03.2022)
Hausarbeitenplan im Sommersemester 2022 (Stand: 10.02.2022)
Zuständig für die Durchführung juristischer Klausuren im Rahmen von Magister- und Lehramtsstudiengängen ist das Prüfungssekretariat. Nur das Prüfungssekretariat kann verbindliche Auskünfte erteilen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Präsenzprüfungen des Prüfungssekretariats.