Prüfungen

Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft
Vorläufiger Klausurenplan für das Wintersemester 2019/20
Der Klausurenplan bezieht sich ausschließlich auf Grundlagenfächer und Fortgeschrittenenübung.
Grundlagenschein
Ein sogenannter Grundlagenschein ist von der JAPO 2003 nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich. Da es deutsche Universitäten gibt, die einen solchen Schein erwarten, wird mit Rücksicht auf Hochschulwechsler und sonstige Interessierte ein Grundlagenschein angeboten. Dieser wird im Dekanat erteilt, wenn - in beliebigem Zeitraum - zwei der folgenden Klausuren bestanden sind: Deutsche Rechtsgeschichte; Römische Rechtgeschichte; Europäische Verfassungsgeschichte; Privatrechtsgeschichte der Neuzeit; Rechtsphilosophie I; Rechtsphilosophie II; Allgemeine Staatslehre; Methodenlehre der Rechtswissenschaft und Einführung in die Rechtswissenschaft.
CECIL-Prüfungen
Magister- und Lehramtsstudiengänge
Zuständig für die Durchführung juristischer Klausuren im Rahmen von Magister- und Lehramtsstudiengängen ist das Prüfungssekretariat. Nur das Prüfungssekretariat kann verbindliche Auskünfte erteilen.