Prüfungen

Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft
Sollten Sie im Sommersemester 2020 oder Wintersemester 2020/2021 eine abgehaltene Klausur nicht bestanden haben oder von dieser zurückgetreten sein, so dass Sie eine Teilleistung der Zwischenprüfung nicht vervollständigen können, und nachweisen können, dass dies nur aufgrund eines Formatwechsels nach § 2 Abs. 1 der Corona-Satzung der Fall war, können Sie vom Dekan im Sommersemester 2021 von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 01. April 2019 befreit werden. Das Bestehen der Leistung im Hauptstudium ersetzt dabei nicht den erforderlichen Abschluss der noch ausstehenden Zwischenprüfung.
Der Antrag und der aktuelle Hisqis-Auszug sind an das Dekanat per Post bzw. (eigenhändig unterschrieben und eingescannt) per E-Mail an dekanat.jura@uni-passau.dezu senden.
Den aktuellen Stand der Corona-Satzung (Änderungsstand 09.03.2021) können Sie hier einsehen.
Die Corona-Satzung in der Fassung vom 09. September 2020 finden Sie hier.
Ein sogenannter Grundlagenschein ist von der JAPO 2003 nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich. Da es deutsche Universitäten gibt, die einen solchen Schein erwarten, wird mit Rücksicht auf Hochschulwechsler und sonstige Interessierte ein Grundlagenschein angeboten. Dieser wird im Dekanat erteilt, wenn - in beliebigem Zeitraum - zwei der folgenden Klausuren bestanden sind: Deutsche Rechtsgeschichte; Römische Rechtgeschichte; Europäische Verfassungsgeschichte; Privatrechtsgeschichte der Neuzeit; Rechtsphilosophie I; Rechtsphilosophie II; Allgemeine Staatslehre; Methodenlehre der Rechtswissenschaft und Einführung in die Rechtswissenschaft.
Hausarbeitenplan im Sommersemester 2021 (Stand: 22.01.2021)
Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten entnehmen Sie Termine und Fristen bitte den aktuellen Ankündigungen auf der Homepage des Studiendekans bzw. den Mitteilung der verantwortlichen Lehrstühle.
Zuständig für die Durchführung juristischer Klausuren im Rahmen von Magister- und Lehramtsstudiengängen ist das Prüfungssekretariat. Nur das Prüfungssekretariat kann verbindliche Auskünfte erteilen.