Aktuelles (Corona-Virus)
Aktuelles zum Studien- und Prüfungsbetrieb im SoSe 2022 - 18.05.2022
Unterricht
Der Unterricht im Sommersemester 2022 wird grundsätzlich wieder in Präsenz stattfinden. Soweit einzelne Veranstaltungen ausnahmsweise im Onlineformat stattfinden, finden Sie Hinweise hierzu in StudIP.
Prüfungen (Klausuren)
Hier finden Sie die Termine und Informationen zum Format für die schriftlichen Arbeiten im Sommersemester 2022 (Grundkursklausuren, Übungen, Klausuren der Grundlagenfächer). Klausuren werden grundsätzlich im Präsenzformat abgehalten.
Anmeldefristen
Hier finden Sie die Termine und Anmeldefristen für das Sommersemester 2022.
Bitte beachten Sie unbedingt diese Fristen. Nachträgliche Zulassungen sind nicht möglich.
Die Anmeldung zu den Übungen im Zivilrecht und im öffentlichen Recht, sowie zu den schriftlichen Arbeiten im Kurs Strafrecht III erfolgt ausschließlich bei den jeweiligen Lehrstühlen. Näheres hierzu dort (Homepage, Stud.IP oder zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung).
Die Anmeldung zu den Klausuren in Grundlagenfächern regeln die jeweils Klausurverantwortlichen.
Schwerpunktbereiche
Schwerpunktbereiche - mündliche Prüfungen
Die mündlichen Prüfungen in den Schwerpunktbereichen finden im Zeitraum vom 1.7.2022 bis zum 31.10.2022 statt. Die Schwerpunktbereichsverantwortlichen werden demnächst die möglichen Prüfungstermine für ihren jeweiligen Schwerpunktbereich festlegen (und diese Ihnen dann ggf. auch mitteilen). Die Zuteilung der Kandidat*innen zu den einzelnen Terminen erfolgt durch das Prüfungssekretariat. Derzeit stehen noch keine genauen Prüfungstermine fest (die Anmeldefrist hatte erst zum 6.5.2022 geendet), bitte haben Sie entsprechend noch Geduld und sehen von Nachfragen an das Prüfungssekretariat ab.
Erforderliche Nachweise – neue StuPo / Übergangsregelungen
Mit dem 1.4.2022 haben sich die Anforderungen für die Erteilung des „großen Scheins“ geändert. Nachstehend finden Sie zu Ihrer Information einen Überblick über die Änderungen, sowie die Übergangsregelungen der neuen Studien- und Prüfungsordnung. Maßgeblich bleibt die Studien- und Prüfungsordnung.
Die neue Studien- und Prüfungsordnung gilt selbstverständlich für alle Studierende, ohne Rücksicht darauf, wann das Studium begonnen wurde.
Grundstudium
Die Wiederholungsklausur im Mobiliarsachenrecht im SoSe 2022 gilt als solche im Sachenrecht nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 StuPO.
Hauptstudium
I. Wer spätestens am 31.3.2022 nach der alten StuPO über alle Voraussetzungen für die Erteilung des „großen Scheins“ verfügt hat, erhält diesen weiterhin erteilt.
II. Neben der nach wie vor obligatorischen Hausarbeit ist ab dem 1.4.2022 erforderlich:
1. Im Zivilrecht:
a) das Bestehen einer Klausur in der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene, sowie
b) das Bestehen einer Klausur aus den Veranstaltungen Gesetzliche Schuldverhältnisse, Kreditsicherungsrecht oder Erkenntnisverfahren samt Zwangsvollstreckung (beides zusammengefasst in einer Klausur).
Die entscheidende Änderung ist also, dass das erfolgreiche Ablegen einer Klausur in der Fortgeschrittenenübung nunmehr obligatorisch ist. Umgekehrt genügt das Bestehen einer Abschlussklausur in den unter lit. b gennannten zivilrechtlichen Fächern des Hauptstudiums.
Es gelten folgende Übergangsregelungen:
- eine bestandene Klausur in der früheren „Übung zur Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung“ bleibt Ihnen erhalten. Sie zählt als Klausur der „Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene“.
- Studierende, die vor dem 1. April 2022 aus mindestens drei der Veranstaltungen Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht, Familienrecht/Erbrecht und Europäisches Privatrecht jeweils eine Klausur bestanden haben (oder mit anderen Worten: in mindestens drei dieser Fächer „erfolgreich“ waren), müssen keine Klausur in der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene nachweisen. Diese erhalten den Schein auch ohne „Übungsklausur“ erteilt. Voraussetzung ist aber eben, dass das „Klausuren-Trio“ spätestens am 31. März 2022 komplett war (so dass Ihnen der Schein nach „altem Recht“ hätte erteilt werden können). Wer zu diesem Tag über weniger als drei (Fach-)Klausuren verfügt, muss nunmehr eine Übungsklausur bestehen.
- wurde vor dem 1.4.2022 eine Klausur bestanden, die nach der alten Studien- und Prüfungsordnung „scheinfähig“ war, wird diese auch dann als Klausur nach lit.b angerechnet, wenn sich das Fach in der neuen Prüfungsordnung nicht mehr als prüfungsrelevante Veranstaltung wiederfindet (wie z.B. Immobiliarsachenrecht, Familienrecht/Erbrecht und Europäisches Privatrecht).
- wer im SoSe 2022 die Klausur Immobiliarsachenrecht besteht, kann sich diese als Klausur nach lit.b anrechnen lassen.
2. Im Strafrecht:
Im Strafrecht muss mindestens jeweils eine der begleitenden Klausuren der Lehrveranstaltungen in Strafrecht III und in Strafrecht IV mit mindestens „ausreichend“ (4,0 Punkte) bestanden werden.
Es gilt folgende Übergangsregelung: Studierende, die ihr Hauptstudium vor dem 1. April 2022 begonnen haben, müssen nach wie vor nur eine der beiden Abschlussklausuren der Lehrveranstaltungen entweder in Strafrecht III oder in Strafrecht IV bestanden haben. Das Hauptstudium im Strafrecht wird mit dem Bestehen der strafrechtlichen Teilleistungen der Zwischenprüfung begonnen. Maßgeblich ist das Datum der Klausur.
3. Die Anforderungen im Öffentlichen Recht haben sich nicht verändert.
Hier gilt also nach wie vor, dass von den beiden Abschlussklausuren, die im Grundkurs Europarecht und Internationales sowie zum Abschluss der Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht gestellt werden, sowie von den in den Übungen im Öffentlichen Recht gestellten Klausuren insgesamt mindestens vier Klausuren bestanden werden müssen, mindestens zwei davon in Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, jeweils maximal eine im Grundkurs Europarecht und Internationales II sowie zu den Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht.
Prüfungen Studiengang LL.B. Legal Tech
Hier finden Sie Hinweise zur Prüfung im Studiengang LL.B. Legal Tech.