Anmeldefristen im Überblick
Art der Prüfung | Anmeldung | Nähere Informationen |
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Grundlagenschein | wird von den jeweils Verantwortlichen für die Grundlagenfächer geregelt. |
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Zwischenprüfung
Wiederholerklausuren ZP | -
- Hier finden Sie die Termine der Wiederholerklausuren WiSe 23/24. | Nähere Informationen des Prüfungssekretariates |
Hauptstudium | Anmeldefristen für die Scheinklausuren und Hausarbeiten entnehmen Sie bitte den Veranstaltungen bzw. dazugehörigen Lehrstuhlhomepages. | |
Erste Juristische Staatsprüfung (2024/II) | 01.07.2024 | Nähere Informationen des LJPA |
Zeitraum | Prüfungsanmeldung | |
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25.04. - 06.05.2022 | Anmeldung zur mündlichen Prüfung (neue StuPo 2022) | |
01.07. - 31.10.2022 | Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung (neue StuPo 2022) | |
16.05. - 17.06.2022 | Anmeldung zu den Klausuren (alte StuPo 2019) | |
bis 01.07.2022 | Rücktritt von den Klausuren |
Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich (die Seminararbeit mit mündlichem Vortrag und mündlicher Aussprache sowie die schriftliche Aufsichtsarbeit als studienabschließende Leistung) kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.
Neu: Sie finden die Anmeldeanträge auch auf der Studiengangsseite des Prüfungssekretariats.
Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium sind die nach § 42 Abs. 1 alte StuPO und § 32 Abs. 1 neue StuPO angegebenen Nachweise vorzulegen.
Alle Prüfungskandidat*innen müssen sich über die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Passau vom 19. Februar 2004 in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere über die Folgen von Versäumnis, Rücktritt Täuschung und Ordnungsverstoß (§§ 41 Abs. 2, 48 alte StuPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1 bis 3, 9 bis 12 JAPO bzw. §§ 15, 31 Abs. 2 neue StuPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1 bis 3, 9 bis 12 JAPO) informieren.
Schwerpunktbereichsstudierende, die in die neue StuPO 2022 gewechselt sind, deren Schwerpunktbereich mehrere äquivalente Wechselmöglichkeiten zulässt und die ihre Wahl bislang noch nicht mitgeteilt haben, holen dies bitte unverzüglich, aber spätestens bis zum 30.05.2022 per E-Mail an Kaiser@uni-passau.de nach.
Stand: 23.05.2022