Große Scheine
Als sogenannte "Große Scheine" werden die Leistungsnachweise bezeichnet, die bei erfolgreichem Abschluss der Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht ausgestellt werden, § 24 Abs.1 Satz 1 JAPO 2003, § 32 StudPrüfO.
Die Klausuren können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Eine Wiederholung der Klausuren ist bei Bedarf auch mehrfach möglich.
Zivilrecht
Im Zivilrecht gibt es fünf Abschlussklausuren:
- Familienrecht/Erbrecht (90-minütig) im Sommersemester
- Europäisches Privatrecht (90-minütig) im Wintersemester
- Gesetzliche Schuldverhältnisse (90-minütig) im Sommersemester
- Immobiliarsachenrecht (90-minütig) im Sommersemester
- Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung (120-minütig) im Winter- und im Sommersemester
Insgesamt muss aus mindestens drei dieser Veranstaltungen jeweils eine Klausur bestanden, d.h. mit mindestens 4 Punkten bewertet werden. Jede Veranstaltung kann nur einmal eingebracht werden.
Hinzu kommt eine bestandene Hausarbeitim Privatrecht. Die Hausarbeit wird in der Regel im Rahmen der Übung zur Methodik gestellt.
Öffentliches Recht
Im Öffentlichen Recht gibt es folgende Klausuren (120-minütig):
- Abschlussklausur Besonderes Verwaltungsrecht (Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht) im Sommersemester
- Grundkurs Europarecht und Internationales (eine Abschlussklausur im Sommersemester)
- Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (drei Klausuren in jedem Semester)
Insgesamt müssen von diesen Klausuren mindestens vier Klausuren bestanden werden, d.h. mit mindestens 4 Punkten bewertet werden. Davon müssen mindestens zwei Klausuren aus den Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene stammen. Es kann jeweils maximal einmal die Klausur aus dem Grundkurs Europarecht und Internationales II oder die Abschlussklausur aus den Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht eingebracht werden. Folglich können auch drei oder vier Klausuren aus der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene stammen. Welche Rechtsgebiete in diesen Klausuren geprüft wurden, ist unerheblich.
Hinzu kommt eine bestandene Hausarbeitim Öffentlichen Recht. Diese wird in der Regel im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene gestellt.
Strafrecht
Im Strafrecht gibt es folgende Klausuren:
- Strafrecht III
- Strafrecht IV
Im Strafrecht muss mindestens eine der beiden Abschlussklausuren der Lehrveranstaltungen entweder in Strafrecht III oder in Strafrecht IV mit mindestens „ausreichend“ bewertet werden. Das Strafprozessrecht gehört zum Stoff der Abschlussklausuren.
Hinzu kommt eine bestandene Hausarbeit im Strafrecht.
Ausstellung der Scheine
Genaue Informationen zur Ausstellung der Großen Scheine finden Sie hier.