Doppelabschluss Université Toulouse 1 Capitole
Die Universität Passau und die Université Toulouse 1 Capitole haben ein Abkommen geschlossen, um den Studierenden beider Universitäten die Möglichkeit eines Doppelabschlusses zu bieten.
Informationen für Passauer Studierende
Ziel
Sie verbringen ein Jahr an der Université Toulouse 1 Capitole und erhalten nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Kurse die "Licence en droit". Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die in Toulouse erzielten Ergebnisse als "Schwerpunkt Ausländisches Recht" anrechnen zu lassen.
Ablauf
- Auslandsjahr während des dritten Studienjahrs (5. + 6. Semester).
- Vorbereitungsangebote:
- FFA für Juristen in Französisch
- Vorlesung: Einführung in das Französische Recht
Auswahl von 10 Studierenden anhand der Kriterien zur Verteilung von Plätzen im Ausland
Voraussetzungen
- Sie haben die ersten zwei Studienjahre erfolgreich in Passau absolviert.
Auslandsjahr
Semester 1
- Lehrveranstaltungen:
- Droit civil 1 les obligations + TD (Vorlesung und Übung im Zivilrecht 1)
- Droit administratif + TD (Vorlesung und Übung im Verwaltungsrecht)
- Droit pénal + TD (Vorlesung und Übung im Strafrecht)
- Droit des affaires 1 (Wirtschafts- und
Handelsrecht 1)
- Droit des finances publiques (Recht der öffentlichen Finanzen)
- Droit européen (Europarecht)
- Ecole de droit européen (Europäische Rechtsschule): Option Deutsches Recht
Französische Sprache:
Kurse (mittleres/fortgeschrittenes Niveau) zusätzlich zum Studiengang
Semester 2
- Lehrveranstaltungen:
- Droit civil 2 + TD (Vorlesung und Übung im Zivilrecht 2)
- Droit administratif + TD (Vorlesung und Übung im Verwaltungsrecht)
- Procédure pénale (Strafprozessrecht)
- Droit des affaires 2 + TD ((Vorlesung und Übung im Wirtschafts- und
Handelsrecht)
- Droit fiscal (Steuerrecht)
- Ecole de droit européen (Europäische Rechtsschule): Option Deutsches Recht
- Bitte beachten Sie: Während des Auslandsjahres müssen Sie 60 ECTS-Punkte erzielen.
Prüfungen
- Erbringung der Prüfungsleistungen des zweiten Studienjahres der „Licence“
- Falls Sie sich Ihr Austauschjahr als Schwerpunkt „Ausländisches Recht“ anerkennen lassen wollen, müssen Sie noch zusätzliche Prüfungen ablegen:
- eine mündliche Prüfung in einem Fach nach Wahl aus den Rechtsgebieten des
Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Rechts aus dem zweiten Studienjahr der
„Licence“
- eine Seminararbeit in einem weiteren Fach aus dem o. g. Rechtsgebieten
Informationen für Toulouser Studierende
Ziel
Sie verbringen Ihr drittes Studienjahr an der Universität Passau und erhalten nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Kurse die "Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts" und die "Licence en droit".
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihrem fünften Studienjahr erneut an der Universität Passau einzuschreiben und den „LL.M. Deutsches Recht für ausländische Studierende“ unter Anrechnung Ihrer Leistungen des dritten Studienjahrs zu erwerben (s. unten).
Ablauf
- Auslandsjahr während des dritten Studienjahrs (5. + 6. Semester).
- Auswahl von 10 Studierenden durch die Université Toulouse I Capitole
Allgemeine Voraussetzungen
- Teilnahme an den Grundkursen „Privatrecht I“ und „Staatsrecht I“ im Wintersemester sowie dem Grundkurs „Privatrecht II“ oder „Staatsrecht II“ im Sommersemester samt zugehöriger Übung
- Besuch des Moduls „Wissenschaftliches Arbeiten für ausländische Studierende“
- Besuch von 2–3 Wahlfächern pro Semester aus den Bereichen „Öffentliches Recht“, „Privatrecht“, „Strafrecht“, „Internationales Recht“, „Grundlagen des deutschen Rechts“ und/oder „Deutsche Rechtssprache für Urkundsstudierende“. Für das Wahlmodul müssen Sie insgesamt 20 ECTS-Punkte erbringen.
- Bitte beachten Sie: In Ihren zwei Auslandssemestern müssen Sie insgesamt 60 ECTS-Punkte erwerben.
Kurswahlhilfe:
Für Vorlesungen können folgende ECTS-Punktzahlen zugrunde gelegt werden:
- 10 ECTS-Punkte jeweils für die Grundkurse Privatrecht, Staatsrecht und Strafrecht
- 10 ECTS-Punkte für ein Seminar
- 5 ECTS-Punkte für eine Vorlesung mit einem Umfang von 2 Semesterwochenstunden
Prüfungen
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur in „Staatsrecht I“ und „Privatrecht I“ im Wintersemester sowie erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur in Staatsrecht II oder Privatrecht II im Sommersemester
- Erfolgreiche Teilnahme an 2-3 Wahlfächern pro Semester:
Die Art der Prüfung in den Wahlfächern wird von den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern zu Beginn des Semesters festgelegt und bekannt gegeben. Möglich sind schriftliche Prüfungen (in der Regel dauern diese 120 Minuten) oder mündliche Prüfungen (diese finden als Einzel- oder Gruppenprüfungen statt und dauern ca. 15 Minuten pro Kandidat/in).
- Anfertigung einer Seminararbeit nebst mündlichem Referat:
Die Seminararbeit wird in der Regel im Rahmen des Moduls „Wissenschaftliches Arbeiten für ausländische Studierende“ über das Wintersemester geschrieben; das mündliche Referat erfolgt zum Ende des Wintersemesters.
Weitere Hinweise
- Bitte melden Sie sich vor Beginn des Wintersemesters unter urkunde-jura@uni-passau.de zur Teilnahme an der „Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts“ an!
- Bei Fragen zur „Urkunde“ beraten wir Sie gerne.
- Wenn Sie mit Erfolg Ihre „Licence en droit“ und die „Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts“ absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit, an der Universität Passau den Master „Deutsches Recht für ausländische Studierende“ (LL.M.) zu erwerben. Die für die „Urkunde“ erbrachten Leistungen können hierfür anerkannt werden, wenn sie dem Modulkatalog des Masterstudiums entsprechen. In diesem Fall ist nur noch eine Masterarbeit anzufertigen. Gerne informieren wir Sie näher über unser Masterprogramm.