Schwerpunktbereiche (JAPO 2003)
Studierende, die ab 2007 im Erstversuch zur Ersten Juristischen Prüfung antreten, müssen einen Schwerpunkt wählen.
Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtwahlfächer und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung sowie der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen.
Zum Wintersemester 2019/20 wurden die Schwerpunktbereiche überarbeitet, sodass neben dem Schwerpunkt "Ausländisches Recht" ab dann insgesamt 29 Schwerpunktbereiche zur Wahl stehen:
- Grundlagen des Rechts und des Staates I
- Grundlagen des Rechts und des Staates II
- Grundlagen des Rechts und des Staates III
- Recht der europäischen und internationalen Staatengemeinschaft I
- Recht der europäischen und internationalen Staatengemeinschaft II
- Recht der europäischen und internationalen Staatengemeinschaft III
- Staat und Europa
- Staat und Steuern
- Staat und Wirtschaft
- Internationales Privat- und Handelsrecht
- Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht
- Informations- und Kommunikationsrecht
- Gesellschafts- und Steuerrecht
- Öffentliches Wirtschafts- und Steuerrecht
- Internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht und Internationales Privatrecht
- Steuer- und Strafrecht
- Handels- und Wirtschaftsrecht
- Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht
- Rechtsdurchsetzung im Wirtschaftsrecht
- Rechtsdurchsetzung im Zivilrecht
- Zivilrechtspflege und Internationales Privatrecht
- Strafrechtspflege
- Straf- und Gesellschaftsrecht
- Strafrecht und Völkerrecht
- Strafrecht und Europarecht
- Arbeitsrecht
- Common Law und Internationales Privatrecht
- Common Law und Internationales Handelsrecht
- Ausländisches Recht
Für alle Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/20 neu zu einem Schwerpunkt zugelassen werden, gilt die neue Fassung der StudPrüfO mit den dort aufgeführten Schwerpunktbereichen.