Zulassung zum Hauptstudium
Sollten Sie im Sommersemester 2020 eine abgehaltene Klausur nicht bestanden haben oder von dieser nach § 2 Abs. 1 S. 7 der Corona-Satzung zurückgetreten sein, so dass sie eine Teilleistung der Zwischenprüfung nicht vervollständigen können, und nachweisen können, dass dies nur aufgrund eines Formatwechsels nach § 2 Abs. 1 der Corona-Satzung der Fall war, können Sie vom Dekan im Wintersemester 2020/2021 und im Sommersemester 2021 von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 01. April 2019 befreit werden. Das Bestehen der Leistung im Hauptstudium ersetzt dabei nicht den erforderlichen Abschluss der noch ausstehenden Zwischenprüfung.
Der Antrag und der aktuelle Hisqis-Auszug sind an das Dekanat per Post bzw. (eigenhändig unterschrieben und eingescannt) per E-Mail an dekanat.jura@uni-passau.dezu senden.