Anträge auf Ausstellung eines Pflichtfremdsprachenscheins gem. § 24 Abs. 2 JAPO, die bis Dienstag, 17.12.2013 bei der Fachstudienberatung (Frau Laura Ilg, Raum 225 JUR, fachstudienberatung.jura@uni-passau.de) abgegeben…
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