Beantragung der Pflichtfremdsprachenscheine gem. § 24 Abs. 2 JAPO zur Anmeldung zum Staatsexamen
Anträge auf Ausstellung eines Pflichtfremdsprachenscheins gem. § 24 Abs. 2 JAPO, die bis Dienstag, 17.12.2013 bei der Fachstudienberatung (Frau Laura Ilg, Raum 225 JUR, fachstudienberatung.jura@uni-passau.de) abgegeben werden, werden vor Weihnachten bearbeitet. Alle Anträge, die nach dem 17.12.2013 eingehen, können erst am 07.01.2014 bearbeitet werden. Das Büro der Fachstudienberatung ist am Dienstag, 17.12.2013 bis 12.00 Uhr besetzt.
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