Im Rahmen sog. "Law Clinics" leisten Studierende der Juristischen Fakultät der Universität Passau rechtliche Beratung. Grundlage dafür ist § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz, der eine Beratung erlaubt, soweit diese "durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt".
Das Angebot ergänzt die erworbenen Fachkompetenzen aus Sicht der Studierende um wichtige Schlüsselqualifikationen (§ 5a Abs. 3 DRiG) und ermöglicht den Betroffenen einen günstigen und kompetenten Zugang zu rechtlicher Unterstützung.
Derzeit existieren an der Juristischen Fakultät zwei verschiedene Angebote: