Der Fakultätsrat ist neben dem Dekan als Fakultätsratsprecher das Organ der Fakultät. Ihm sind Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Fakultät zugewiesen.
Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst für die Juristische Fakultät unterstützt die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Insbesondere setzt sie sich für die Interessen der Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studierenden ein.
Die Prüfungsausschüsse sind für die verschiedenen Prüfungen an der Juristischen Fakultät zuständig. Dazu zählen unter anderem die Juristischen Zwischenprüfungen sowie die erste Juristische Staatsprüfung.
Über die Verwendung der Studienzuschüsse, die der Juristischen Fakultät zugewiesen werden, entscheidet das Studienzuschussgremium der Juristischen Fakultät.