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Schwerpunktbereiche / Juristische Universitätsprüfung

Schwerpunktbereiche / Juristische Universitätsprüfung

Spezialisierung im Schwerpunktbereich (5./6. Semester)

Im Schwerpunktbereich vertiefen Sie die Inhalte, die Sie zuvor im Grund- und Hauptstudium erworben haben. Zudem können Sie interdisziplinäre und internationale Bezüge erarbeiten und einen Einblick in die Praxis erhalten. Jeder Schwerpunktbereich umfasst 12-14 SWS, die sich über zwei Semester verteilen (dies entspricht etwa dem Umfang des Grundkurs Privatrecht oder des Grundkurs Strafrecht, wobei Sie dort einschließlich Übung sogar 16 SWS besuchen mussten und im Schwerpunktbereich auch ein Seminar von 2 SWS enthalten ist, das sie überwiegend in der vorlesungsfreien Zeit schreiben).

In Passau stehen Ihnen aktuell insgesamt 29 Schwerpunktbereiche zur Wahl, von denen Sie einen wählen müssen:

1. Grundlagen des Rechts und des Staates

2. Rule and Legal Reasoning in the Western World

3. Zivilrechtliche Streitbeilegung

4. Zivilprozesse in internationalen Sachverhalten

5. Zivilprozess- und Insolvenzrecht

6. Internationales Privat- und Handelsrecht

7. Gesellschafts- und Unternehmenssteuerrecht

8. Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

9. Privates Wirtschaftsrecht

10. Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht

11. Arbeit und Soziales

12. Strafrechtspflege

13. Steuer- und Strafrecht

14. Strafrecht und Internationales

15. Strafrecht und Gesellschaftsrecht

16. Völkerrecht

17. Europarecht

18. Öffentliches Wirtschaftsrecht

19. Staat und Verwaltung

20. Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht

21. Finanz- und Steuerrecht

22. Öffentliches Informations- und Kommunikationsrecht

23. Medienrecht

24. Digitalwirtschaft

25. Kunstrecht

26. Legal Tech

27. Common Law (USA)

28. Common Law (University of London)

29. Ausländisches Recht

Juristische Universitätsprüfung: Seminararbeit und mündliche Prüfung

Die Juristische Universitätsprüfung (JUP) wird von der Universität Passau selbstständig und in eigener Verantwortung durchgeführt. Sie besteht aus zwei Teilen:

− einer Seminararbeit und
− einer mündlichen Prüfung als studienabschließender Leistung.

An den Teilprüfungen der Juristischen Universitätsprüfung ist nach § 31 StuPO so rechtzeitig teilzunehmen, dass die Juristische Universitätsprüfung bis zum Ende des 10. Fachsemesters abgeschlossen sein kann (Regelfrist). Überschreitet eine Studentin oder ein Student diese Regelfrist aus Gründen, die sie oder er zu vertreten hat, um mehr als vier Semester, gelten die nicht fristgerecht abgelegten Teilleistungen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung als abgelegt und mit der Note "ungenügend" (0 Punkte) bewertet (Art. 84 Abs. 4 Satz 4 BayHIG).


Anmelde­zeit­raum

Prüfungs­anmeldung
Wider­ruf
Wechsel

An­meldung erfolgt über HIS-QIS/oder im Prüfungs­sekretariat/oder bei den jeweiligen Lehr­stühlen

07.07.2025 – 18.07.2025

(1. Verfahren; hat Vorrang bei möglicher Zugangs­begrenzung)

13.10.2025 – 17.10.2025

(2. Verfahren; hat Nach­rang bei möglicher Zugangs­begrenzung)

An­meldung zum Schwer­punkt­bereichs­studium

(beide Ver­fahren nur für Kandidaten, die im WS 2025/2026 mit dem Schwerpunkt­bereichs­studium beginnen)

Wechsel des Schwer­punkt­bereichs

Service­point, Raum 201

oder per E-Mail
jup_Anmeldung@uni-passau.de

oder per Post

13.10.2025 – 03.11.2025

An­meldung zu den münd­lichen Prüfungen

Rück­tritt von den münd­lichen Prüfungen

Voraussichtlich über das Campusportal

07.01.2026 – 13.03.2026

Prüfungs­zeitraum münd­liche Prüfungen

-

1. Frist: 04.08. – 22.08.2025

2. Frist: 13.10. – 24.10.2025

An­meldung zu den Semi­naren, die zum Winter­semester 2025/2026 zählen.

Hinweis­blatt für die An­meldung zu den Semi­naren

Rück­tritt von den Semi­naren

bei jeweiligen Lehr­stühlen

per E-Mail oder per Post

Formulare für die Anmeldung/Wechsel zum Schwerpunkt­bereich, Seminar, mündliche Prüfung - Formulare auf der Webseite des Prüfungs­sekretariates

Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.

Hier finden Sie die Tabelle mit den Anmeldefristen für den Schwerpunktbereich im WiSe 25/26 zum Herunterladen.

Um sich für einen der Schwerpunktbereiche anzumelden, bedarf es entweder des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung oder eines Nachweises über die gem. § 42 Abs. 1 StuPO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen aus den drei Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.

Des Weiteren müssen die Studierenden eine Erklärung gem. § 42 Abs. 3 Nr. 3 StuPO abgeben.

Die Fachschaft Jura nimmt Verträge für die Schwerpunktprotokolle an. Einen vorgefertigten Vertrag finden Sie hier und alle weiteren Informationen, wie Sie an die Schwerpunktprotokolle kommen, finden Sie auf der Homepage der Fachschaft.

Die neue Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie hier. (seit 30.10.2024)

Die Prüfungsleistungen (Seminararbeit mit mündlichem Vortrag und mündliche Prüfung als studienabschließende Leistung) sind in der Regel in deutscher Sprache zu erbringen. Nur nach vorheriger Ankündigung sind ausnahmsweise in einer anderen Sprache als Deutsch (insbesondere in Englisch) zu erbringen. In den Schwerpunktbereichen „Common Law“ (SPB 27, 28) and „Rule and Legal Reasoning in the Western World” (SPB 2) ist die Prüfungssprache Englisch.

Die Seminararbeit umfasst mindestens ein obligatorisches Prüfungsgebiet, das im Rahmen der angebotenen Veranstaltungen frei gewählt werden kann. Bei Seminaren steht allerdings nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Auch wird nicht verpflichtend in jedem Teilbereich jedes Semester eine Seminararbeit angeboten, sondern nur jedes Studienjahr (§ 34 Abs. 1 StuPO). Mehrere Angebote in einem Schwerpunktbereich sind jedoch möglich.

Die mündliche Prüfung als studienabschließende Leistung umfasst alle obligatorischen Prüfungsgebiete des Schwerpunktbereichs.

Auch im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung gibt es eine Freiversuchs- und Notenverbesserungsregelung (vgl. § 41 JAPO). Danach kann die studienabschließende Leistung ein weiteres Mal wiederholt werden, wenn die Studentin bzw. der Student spätestens sechs Monate nach Abschluss des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung, an der sie bzw. er im Freiversuch nach § 37 JAPO teilgenommen hat, alle vorgesehenen Prüfungsleistungen der Juristischen Universitätsprüfung mindestens einmal vollständig abgelegt hat.

Kontakt

Lisa Donaubauer
Raum VW 203b
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1336
Fax: +49(0)851/509-1145

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch nachmittags: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitags geschlossen, telefonisch erreichbar von 09:00 Uhr- 12:00 Uhr

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