Im Schwerpunktbereich vertiefen Sie die Inhalte, die Sie zuvor im Grund- und Hauptstudium erworben haben. Zudem können Sie interdisziplinäre und internationale Bezüge erarbeiten und einen Einblick in die Praxis erhalten. Jeder Schwerpunktbereich umfasst 12-14 SWS, die sich über zwei Semester verteilen (dies entspricht etwa dem Umfang des Grundkurs Privatrecht oder des Grundkurs Strafrecht, wobei Sie dort einschließlich Übung sogar 16 SWS besuchen mussten und im Schwerpunktbereich auch ein Seminar von 2 SWS enthalten ist, das sie überwiegend in der vorlesungsfreien Zeit schreiben).
In Passau stehen Ihnen aktuell insgesamt 29 Schwerpunktbereiche zur Wahl, von denen Sie einen wählen müssen:
1. Grundlagen des Rechts und des Staates
2. Rule and Legal Reasoning in the Western World
3. Zivilrechtliche Streitbeilegung
4. Zivilprozesse in internationalen Sachverhalten
5. Zivilprozess- und Insolvenzrecht
6. Internationales Privat- und Handelsrecht
7. Gesellschafts- und Unternehmenssteuerrecht
8. Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
10. Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht
14. Strafrecht und Internationales
15. Strafrecht und Gesellschaftsrecht
16. Völkerrecht
17. Europarecht
18. Öffentliches Wirtschaftsrecht
20. Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
22. Öffentliches Informations- und Kommunikationsrecht
23. Medienrecht
25. Kunstrecht
26. Legal Tech
27. Common Law (USA)
Die Juristische Universitätsprüfung (JUP) wird von der Universität Passau selbstständig und in eigener Verantwortung durchgeführt. Sie besteht aus zwei Teilen:
− einer Seminararbeit und
− einer mündlichen Prüfung als studienabschließender Leistung.
An den Teilprüfungen der Juristischen Universitätsprüfung ist nach § 31 StuPO so rechtzeitig teilzunehmen, dass die Juristische Universitätsprüfung bis zum Ende des 10. Fachsemesters abgeschlossen sein kann (Regelfrist). Überschreitet eine Studentin oder ein Student diese Regelfrist aus Gründen, die sie oder er zu vertreten hat, um mehr als vier Semester, gelten die nicht fristgerecht abgelegten Teilleistungen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung als abgelegt und mit der Note "ungenügend" (0 Punkte) bewertet (Art. 84 Abs. 4 Satz 4 BayHIG).
Um sich für einen der Schwerpunktbereiche anzumelden, bedarf es entweder des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung oder eines Nachweises über die gem. § 42 Abs. 1 StuPO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen aus den drei Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.
Des Weiteren müssen die Studierenden eine Erklärung gem. § 42 Abs. 3 Nr. 3 StuPO abgeben.
Die zulässigen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelbekanntmachung; bitte beachten Sie etwaige Ergänzungen und Modifikationen zu einzelnen Prüfungen.
Die Fachschaft Jura nimmt Verträge für die Schwerpunktprotokolle an. Einen vorgefertigten Vertrag finden Sie hier und alle weiteren Informationen, wie Sie an die Schwerpunktprotokolle kommen, finden Sie auf der Homepage der Fachschaft.
Die Prüfungsleistungen (Seminararbeit mit mündlichem Vortrag und mündliche Prüfung als studienabschließende Leistung) sind in der Regel in deutscher Sprache zu erbringen. Nur nach vorheriger Ankündigung sind ausnahmsweise in einer anderen Sprache als Deutsch (insbesondere in Englisch) zu erbringen. In den Schwerpunktbereichen „Common Law“ (SPB 27, 28) and „Rule and Legal Reasoning in the Western World” (SPB 2) ist die Prüfungssprache Englisch.
Die Seminararbeit umfasst mindestens ein obligatorisches Prüfungsgebiet, das im Rahmen der angebotenen Veranstaltungen frei gewählt werden kann. Bei Seminaren steht allerdings nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Auch wird nicht verpflichtend in jedem Teilbereich jedes Semester eine Seminararbeit angeboten, sondern nur jedes Studienjahr (§ 34 Abs. 1 StuPO). Mehrere Angebote in einem Schwerpunktbereich sind jedoch möglich.
Die mündliche Prüfung als studienabschließende Leistung umfasst alle obligatorischen Prüfungsgebiete des Schwerpunktbereichs.
Auch im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung gibt es eine Freiversuchs- und Notenverbesserungsregelung (vgl. § 41 JAPO). Danach kann die studienabschließende Leistung ein weiteres Mal wiederholt werden, wenn die Studentin bzw. der Student spätestens sechs Monate nach Abschluss des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung, an der sie bzw. er im Freiversuch nach § 37 JAPO teilgenommen hat, alle vorgesehenen Prüfungsleistungen der Juristischen Universitätsprüfung mindestens einmal vollständig abgelegt hat.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch nachmittags: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitags geschlossen, telefonisch erreichbar von 09:00 Uhr- 12:00 Uhr