Die ersten drei Semester Ihres Studiums bezeichnet man als "Grundstudium":
| Kurs | SWS | Klausur |
|---|---|---|
| Einführung in die Rechtswissenschaft2 | 2 | |
| Deutsche Rechtsgeschichte | 2 | |
| Grundkurs1 Privatrecht I | 6 | |
| Grundkurs1 Staatsrecht I | 4 | |
| Römische Rechtsgeschichte | 2 | |
| Gesamt: | 16 |
| Kurs | SWS | Klausur |
|---|---|---|
| Strafrechtsgeschichte | 2 | |
| Grundkurs1 Privatrecht II | 6 | 2 GK |
| Grundkurs1 Staatsrecht II | 4 | 2 GK |
| Grundkurs1 Strafrecht I | 6 | |
| Methodenlehre | 2 | |
| Schlüsselqualifikationsveranstaltung2 | 1 | |
| Gesamt: | 21 |
| Kurs | SWS | Klausur |
|---|---|---|
| Vertragliche Schuldverhältnisse mit Vertragsgestaltung | 3 | SK |
| Sachenrecht (ohne Kreditsicherungsrecht) | 4 | SK |
| Zivilverfahrensrecht I (Erkenntnisverfahren) | 3 | |
| Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht | 4 | 2 SK |
| Grundkurs1 Strafrecht II | 6 | 2 GK |
| Grundkurs Europarecht und Internationales I | 2 | |
| Schlüsselqualifikationsveranstaltung2 | 1 | |
| Gesamt: | 23 |
Die Zwischenprüfung in Passau besteht ausschließlich aus Abschlussklausuren; es gibt anders als an anderen Universitäten keine Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen:
Sie müssen spätestens bis zum 5. Semester alle Prüfungsleistungen (je eine Klausur in den Grundkursen, eine Klausur im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht und entweder eine Klausur im Sachenrecht oder eine Klausur in den Vertraglichen Schuldverhältnissen) erfolgreich bestanden haben. Sollte Ihnen dies nicht gelingen, werden Sie exmatrikuliert und können sich auch an anderen bayerischen Universitäten nicht mehr für ein rechtswissenschaftliches Studium (mit Staatsexamen) einschreiben. Möglich bleibt ggf. ein Studium in anderen Bundesländern oder ein Bachelorstudiengang (zum Beispiel der LL.B. Legal Tech in Passau).
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung im Campusportal finden Sie auf den Seiten des "EXA-Management".
Wenn Sie das Studium der Rechtswissenschaft in Passau begonnen haben und ununterbrochen im Studiengang immatrikuliert sind, sind Sie automatisch zur Zwischenprüfung an der Juristischen Fakultät zugelassen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 StuPO). Sie müssen sich dann nur zu den einzelnen Prüfungsleistungen (Klausuren) anmelden.
Wenn Sie Ihr Studium der Rechtswissenschaft an einer anderen Universität in Deutschland aufgenommen haben und nach einem oder mehreren Semestern an die Universität Passau gewechselt sind oder Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau durch Exmatrikulation unterbrochen wurde, müssen Sie die Zulassung zur Zwischenprüfung beantragen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 StuPO).
Der Antrag ist spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Prüfungssemesters schriftlich an den Dekan der Juristischen Fakultät (Zimmer 126 Juridicum, Innstr. 39) zu richten (§ 22 Abs. 1 Satz 3 StuPO). Dabei ist schriftlich zu erklären,
a) ob und welche Teilprüfungen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft oder welche vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen bereits an einer anderen Universität abgelegt wurden und
b) ob die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft, die Juristische Universitätsprüfung oder die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden wurde (§ 22 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2 StuPO).
Die Zulassung zur Zwischenprüfung wird versagt, wenn
a) die nach § 9 Abs. 5 und § 22 Abs. 1 StuPO vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder
b) die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft, die Juristische Universitätsprüfung oder die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden wurde (§ 22 Abs. 2 StuPO).
Die Entscheidung über die Zulassung sowie über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen wird schriftlich bekannt gegeben.
Die neue Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie hier. (seit 30.10.2024)
Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats.
Wir empfehlen dringend den Besuch mindestens einer Grundlagenveranstaltung, um das Recht in seinen Zusammenhängen zu verstehen, wie es § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG und § 18 Abs. 1 S. 1 JAPO für die Staatsprüfung voraussetzen.
Für die Juristische Universitätsprüfung an der Universität Passau und für die Anmeldung zur Staatsprüfung in Bayern benötigen Sie allerdings keinen entsprechenden Leistungsnachweis ("Grundlagenschein"). Auch für die Promotion oder die Teilnahme am Masterstudiengang LL.M. Rechtsinformatik benötigen Sie derartige Leistungsnachweise nicht.
Anders kann dies bei einem Wechsel des Studienorts sein: In einigen Bundesländern ist der Nachweis der Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung (vgl. etwa § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. a NJAG), einige Universitäten verlangen einen entsprechenden Nachweis für die Zulassung zur Juristischen Universitätsprüfung (Schwerpunktbereichsprüfung), z.B. § 31 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO-Jura Bielefeld. An einigen Universitäten (z.B. § 3 Abs. 3 S. 1 PromO WWU Münster) müssen Sie schließlich für eine juristische Promotion sogar mehrere Grundlagenveranstaltungen belegt haben.
Grundlagenveranstaltungen in diesem Sinne sind insbesondere
Für die Anerkennung an einer anderen Universität genügt in aller Regel ein Auszug aus dem Campusportal, aus dem sich die konkrete Veranstaltung und die Note ergibt. Eine besondere Bescheinigung ("Grundlagenschein") wird seitens der Fakultät nicht mehr ausgestellt; Sie können aber bei einem konkreten und individuellen Bedarf einen individuellen Nachweis bei den Lehrstühlen beantragen, welche die jeweilige Veranstaltung durchgeführt haben.