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Grundstudium/Zwischenprüfung

Grundstudium/Zwischenprüfung

Drei Semester "Grundstudium"

Die ersten drei Semester Ihres Studiums bezeichnet man als "Grundstudium":

  • Sie erwerben in den jeweils zweisemestrigen Grundkursen (Vorlesung und Übungen) die unverzichtbaren Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht ("Grundkurs Privatrecht"), Öffentlichen Recht ("Grundkurs Staatsrecht") und Strafrecht ("Grundkurs Strafrecht").
  • Zudem sollen Sie Grundlagenveranstaltungen besuchen, in denen Sie die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen der Rechtsordnung erwerben.
  • Außerdem sind die ersten Semester die beste Gelegenheit, eine rechtswissenschaftlich ausgerichtete Fremdsprachenveranstaltung (Fremdsprachenschein) zu belegen oder sogar eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung zu absolvieren.
  • Schließlich sollen Sie in den ersten Semestern Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen (u. a. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit) absolvieren.

Kurs Vorlesung Übung Klausur
Grundkurs1 Privatrecht I + Übung 6 SWS 2 SWS (im 2. Sem.)
Grundkurs1 Staatsrecht I 4 SWS 2 SWS (im 2. Sem.)
Einführung in die Rechtswissenschaft2 (2 SWS) (freiwillig)
Deutsche Rechtsgeschichte (2 SWS) (freiwillig)
Rechtsphilosophie (2 SWS) (freiwillig)
Römische Rechtsgeschichte (2 SWS) (freiwillig)
Gesamt: 10 SWS
(+ bis zu 6 SWS)
4 SWS

Kurs Vorlesung Übung Klausur
Grundkurs1 Privatrecht II 6 SWS 2 SWS 2 Klausuren
Grundkurs1 Staatsrecht II 4 SWS 2 SWS 2 Klausuren
Grundkurs1 Strafrecht I 6 SWS 2 SWS (Klausur im 3. Semester)
Methodenlehre (2 SWS) (freiwillig)
Strafrechtsgeschichte (2 SWS) (freiwillig)
Schlüsselqualifikationsveranstaltung2 (1 SWS)
Gesamt: 16 SWS
(+ bis zu 5 SWS)
6 SWS 2 aus 4 Pflichtklausuren

Kurs Vorlesung Übung Klausur
Grundkurs1 Strafrecht II 6 SWS 2 SWS 1 aus 2 Klausuren
Schlüsselqualifikationsveranstaltung2 1 SWS
Gesamt: 7 SWS 2 SWS 1 aus 2 Klausuren

Veranstaltungen aus dem Hauptstudium (Übungen für Fortgeschrittene)

Kurs Vorlesung Übung Klausur
Vertragliche Schuldverhältnisse mit Vertragsgestaltung 3 SWS 2 SWS Klausur
Sachenrecht (ohne Kreditsicherungsrecht) 4 SWS Klausur
Zivilverfahrensrecht I (Erkenntnisverfahren) 3 SWS (Klausur im 4. Semester)
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht 4 SWS 2 SWS Klausur
Grundkurs Europarecht und Internationales I 2 SWS
Gesamt: 16 SWS 4 SWS (bis zu 3 Klausuren)

Zwischenprüfung: 3 Klausuren bis zum 5. Semester

Die Zwischenprüfung in Passau besteht ausschließlich aus Abschlussklausuren; es gibt anders als an anderen Universitäten keine Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen:

  • Im ersten Semester gibt es keine Klausuren in der Zwischenprüfung.
  • Im zweiten Semester werden jeweils zwei Klausuren im Grundkurs Privatrecht und im Grundkurs Staatsrecht angeboten, von denen Sie nur jeweils eine bestehen müssen. Die erste Klausur wird traditionell eher am Anfang der Vorlesungszeit geschrieben, die zweite am Ende. Die genauen Termine stehen oben.
  • Im dritten Semester werden (nur) zwei Klausuren im Grundkurs Strafrecht angeboten. Auch hier müssen Sie nur eine bestehen .

Wichtig: Wenn Sie in einem Semester in einem der Grundkurse keine der beiden Klausuren bestehen, ist der jeweils nächste Termin erst im Folgejahr. Sie müssen spätestens bis zum 5. Semester alle Prüfungsleistungen (je eine Klausur in den Grundkursen) erfolgreich bestanden haben.

Das bedeutet: Auch, wenn Sie sich nicht zur Klausur anmelden oder von Ihrer Anmeldung fristgerecht zurücktreten, müssen Sie bis zu diesem Semester mindestens eine Klausur in jedem der drei Grundkurse bestanden haben. Wenn Sie also einen Termin nicht wahrnehmen wollen/können, verlieren Sie dadurch einen Versuch.

Sollte es Ihnen nicht gelingen, in jedem Grundkurs bis zum fünften Semester je eine Klausur zu bestehen, werden Sie exmatrikuliert und können sich auch an anderen bayerischen Universitäten nicht mehr für ein rechtswissenschaftliches Studium (mit Staatsexamen) einschreiben. Möglich bleibt ggf. ein Studium in anderen Bundesländern oder ein Bachelorstudiengang (zum Beispiel der LL.B. Legal Tech in Passau).

Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung im Campusportal finden Sie auf den Seiten des "EXA-Management".

Wenn Sie das Studium der Rechtswissenschaft in Passau begonnen haben und ununterbrochen im Studiengang immatrikuliert sind, sind Sie automatisch zur Zwischenprüfung an der Juristischen Fakultät zugelassen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 StuPO). Sie müssen sich dann nur zu den einzelnen Prüfungsleistungen (Klausuren) anmelden.

Wenn Sie Ihr Studium der Rechtswissenschaft an einer anderen Universität in Deutschland aufgenommen haben und nach einem oder mehreren Semestern an die Universität Passau gewechselt sind oder Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau durch Exmatrikulation unterbrochen wurde, müssen Sie die Zulassung zur Zwischenprüfung beantragen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 StuPO).

Der Antrag ist spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Prüfungssemesters schriftlich an den Dekan der Juristischen Fakultät (Zimmer 126 Juridicum, Innstr. 39) zu richten (§ 22 Abs. 1 Satz 3 StuPO). Dabei ist schriftlich zu erklären,
a) ob und welche Teilprüfungen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft oder welche vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen bereits an einer anderen Universität abgelegt wurden und

b) ob die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft, die Juristische Universitätsprüfung oder die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden wurde (§ 22 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2 StuPO).

Die Zulassung zur Zwischenprüfung wird versagt, wenn
a) die nach § 9 Abs. 5 und § 22 Abs. 1 StuPO vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder

b) die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft, die Juristische Universitätsprüfung oder die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden wurde (§ 22 Abs. 2 StuPO).

Die Entscheidung über die Zulassung sowie über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen wird schriftlich bekannt gegeben.

Die zulässigen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelbekanntmachung; bitte beachten Sie etwaige Ergänzungen und Modifikationen zu einzelnen Prüfungen.

Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats.

Wir empfehlen dringend den Besuch mindestens einer Grundlagenveranstaltung, um das Recht in seinen Zusammenhängen zu verstehen, wie es § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG und § 18 Abs. 1 S. 1 JAPO für die Staatsprüfung voraussetzen.

Für die Juristische Universitätsprüfung an der Universität Passau und für die Anmeldung zur Staatsprüfung in Bayern benötigen Sie allerdings keinen entsprechenden Leistungsnachweis ("Grundlagenschein"). Auch für die Promotion oder die Teilnahme am Masterstudiengang LL.M. Rechtsinformatik benötigen Sie derartige Leistungsnachweise nicht.

Anders kann dies bei einem Wechsel des Studienorts sein: In einigen Bundesländern ist der Nachweis der Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung (vgl. etwa § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. a NJAG), einige Universitäten verlangen einen entsprechenden Nachweis für die Zulassung zur Juristischen Universitätsprüfung (Schwerpunktbereichsprüfung), z.B. § 31 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO-Jura Bielefeld. An einigen Universitäten (z.B. § 3 Abs. 3 S. 1 PromO WWU Münster) müssen Sie schließlich für eine juristische Promotion sogar mehrere Grundlagenveranstaltungen belegt haben.

Grundlagenveranstaltungen in diesem Sinne sind insbesondere

  • Einführung in die Rechtswissenschaft
  • Deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte
  • Römische Rechtsgeschichte
  • Rechtsphilosophie
  • Methodenlehre der Rechtswissenschaft
  • Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
  • Strafrechtsgeschichte der Neuzeit
  • Europäische Verfassungsgeschichte
  • Allgemeine Staatslehre

Für die Anerkennung an einer anderen Universität genügt in aller Regel ein Auszug aus dem Campusportal, aus dem sich die konkrete Veranstaltung und die Note ergibt. Eine besondere Bescheinigung ("Grundlagenschein") wird seitens der Fakultät nicht mehr ausgestellt; Sie können aber bei einem konkreten und individuellen Bedarf einen individuellen Nachweis bei den Lehrstühlen beantragen, welche die jeweilige Veranstaltung durchgeführt haben.

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