Zur Vereinfachung von Zuständigkeiten, Beschleunigung von Arbeitsabläufen und Klarstellungen bislang umständlich geregelter Rechtsfragen ist geplant, in der Fakultätsratsitzung am Mittwoch, 22. Oktober 2025 die Studien- (Art. 80 Abs. 1 BayHIG) und Prüfungsordnung (Art. 84 Abs. 1 BayHIG) für den Studiengang Rechtswissenschaft neu zu erlassen. Wenn die Ordnung durch die Fakultät beschlossen wird, muss sie durch den Senat beschlossen werden (Art. 35 Abs. 3 Nr. 1 BayHIG) und nach Einvernehmen des Staatsministeriums der Justiz (Art. 80 Abs. 2 S. 1 BayHIG) und Genehmigung durch den Präsidenten (Art. 84 Abs. 2 S. 1 BayHIG) amtlich bekanntzumachen (Art. 9 BayHIG).
Aktuellen Entwurf der Studien- und Prüfungsordnung herunterladen (Stand: 10.10.2025)
Wichtig: Im Laufe des Verfahrens können sich noch formale, aber auch inhaltliche Änderungen (auch an Prüfungen) ergeben; der Vertrauensschutz auf bereits erbrachte Leistungen wird aber zwingend gewährleistet. Wir werden Sie hierüber informieren. Wirkungen entfaltet allein die endgültig beschlossene Fassung; diese Vorabinformation dient allein der Vorbereitung auf die geplanten Änderungen.
Die Änderungen betreffen damit vor allem administrative Fragen:
- Für alle Prüfungen wird künftig der Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät zuständig sein; der Dekan ist auch in der Zwischenprüfung nicht mehr zuständig.
- Die Regelungen für die Klausuren im Hauptstudium entsprechen nun denjenigen in der Zwischenprüfung - auch was die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses angeht.
- Die Inhalte der Grundkurse wurden an die geltende JAPO angeglichen (was eine Reduktion des Stoffes bedeutet).
- Neu gefasst wurden die Regelungen zu Täuschungsversuchen - insbesondere vor dem Hintergrund von Systemen generativer KI
- An die Stelle des Studienplans und die Liste der einzelnen Vorlesungen im Schwerpunktbereich (bislang Anlage zur StuPO) tritt ein vom Fakultätsrat beschlossener Studienverlaufsplan - was mehr Flexibilität ermöglichen soll.
- Die Regelungen zur Remonstration wurde noch einmal verdeutlicht.
- Zwischenprüfungsbescheinigungen können Sie sich künftig ausschließlich selbst auf EXA generieren; Zeugnisse auf Papier werden nur auf begründeten Antrag im Ausnahmefall ausgestellt.
- Um die Internationalisierung zu fördern, wurden die Regelungen zum Schwerpunktbereich "Ausländisches Recht" sowie zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen neu gefasst und vereinfacht.
- Die Wahl und Verteilung der Schwerpunktbereiche soll künftig vereinfacht werden.
Die Studieninhalte und der Studienverlauf bleiben dabei zunächst unverändert:
- Im Grundstudium (Semester 1-3) sind insgesamt fünf Klausuren in den Grundkursen Privatrecht, Staatsrecht und Strafrecht, Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, Vertragliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht erfolgreich abzulegen.
- Im Hauptstudium (Semester 4-6) werden drei Hausarbeiten sowie Klausuren im Besonderen Verwaltungsrecht, im Grundkurs Europarecht und Internationales, in den Gesetzlichen Schuldverhältnissen, im Kreditsicherungsrecht, im Zivilverfahrensrecht, in Strafrecht III und Strafrecht IV sowie in Übungen für Fortgeschrittene im Privatrecht und im Öffentlichen Recht angeboten. Es ändert sich weder die Anzahl der Klausuren noch deren Verteilung.
- Es werden Schwerpunktbereiche (Semester 5/6), die bislang kaum nachgefragt waren, zusammengelegt und der Weg für neue Themenbereiche gelegt. Auch nach der Reform wird es in Passau 26 Schwerpunktbereiche geben.
- Weiterhin im gleichen Umfang erhalten bleiben der preisgekrönte Examenskurs, das Probeexamen und der Examensklausurenkurs sowie die Simulation der mündlichen Staatsprüfung.