Sie überlegen, Ihr Studium für ein Semester oder länger im Ausland durchzuführen? Herzlichen Glückwunsch - der damit verbundene Blick über den Tellerrand wird in jedem Fall ihr Verständnis der Rechtswisssenschaft vertiefen! Sie können nicht nur Ihre Kenntnisse in der entsprechenden Landessprache vertiefen und hautnah Erfahrungen mit einer für Sie fremden Kultur machen, sondern werden auch Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die Sie im Berufsleben einsetzen können.
Wichtig: Ein Auslandsaufenthalt ist erst nach bestandener Zwischenprüfung möglich.
Die Universität Passau hat Partnerschaftsprogramme mit zahlreichen Hochschulen abgeschlossen, an denen Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen können. Ob Sie mit dem ERASMUS-Programm an eine Universität in der EU bzw. in assoziierten Ländern wollen oder an eine andere Partnerhochschule außerhalb der EU - koordiniert werden die Bewerbungen durch das Akademische Auslandsamt. Ausgewählt werden die Bewerberinnen und Bewerber anschließend durch die jeweiligen Programmbeauftragten oder den Auslandsausschuss der Fakultät.
Wenn Sie nicht an einer der Partnerhochschulen studieren möchten, müssen Sie sich selbst um Bewerbung und Zulassung an der Gasthochschule kümmern.
Bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Bewerbung und Zulassung an einer Gasthochschule wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt und nehmen unbedingt die Erstberatung zum Auslandsstudium des Akademischen Auslandsamts wahr.
Masterstudiengänge sind immer Aufbaustudiengänge, die nur nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) begonnen werden können.
An der Juristischen Fakultät werden folgende Aufbaustudiengänge angeboten: