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Ins Ausland gehen...

Ins Ausland gehen...

Sie überlegen, Ihr Studium für ein Semester oder länger im Ausland durchzuführen? Herzlichen Glückwunsch - der damit verbundene Blick über den Tellerrand wird in jedem Fall ihr Verständnis der Rechtswisssenschaft vertiefen! Sie können nicht nur Ihre Kenntnisse in der entsprechenden Landessprache vertiefen und hautnah Erfahrungen mit einer für Sie fremden Kultur machen, sondern werden auch Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die Sie im Berufsleben einsetzen können.

Wichtig: Ein Auslandsaufenthalt ist erst nach bestandener Zwischenprüfung möglich.

Wo finde ich einen Studienplatz im Ausland?

Die Universität Passau hat Partnerschaftsprogramme mit zahlreichen Hochschulen abgeschlossen, an denen Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen können. Ob Sie mit dem ERASMUS-Programm an eine Universität in der EU bzw. in assoziierten Ländern wollen oder an eine andere Partnerhochschule außerhalb der EU - koordiniert werden die Bewerbungen durch das Akademische Auslandsamt. Ausgewählt werden die Bewerberinnen und Bewerber anschließend durch die jeweiligen Programmbeauftragten oder den Auslandsausschuss der Fakultät.

Wenn Sie nicht an einer der Partnerhochschulen studieren möchten, müssen Sie sich selbst um Bewerbung und Zulassung an der Gasthochschule kümmern.

Bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Bewerbung und Zulassung an einer Gasthochschule wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt und nehmen unbedingt die Erstberatung zum Auslandsstudium des Akademischen Auslandsamts wahr.

Wie wird das Auslandsstudium für mein normales Studium in Passau berücksichtigt?

  • Die im Ausland erbrachten Leistungen können auf Antrag als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses anerkannt werden ("Pflichtfremdsprachenschein" nach § 24 Abs. 2 JAPO).
  • Wenn Sie an der Gasthochschule juristische Veranstaltungen in geltendem ausländischen oder internationalen Recht im Umfang von mind. 8 SWS/Semester (oder 12 ECTS-Punkte/Semester) belegen und pro Semester mindestens eine Prüfung bestehen, wird der Aufenthalt im Ausland nicht auf die Studienzeit für den Freiversuch nach § 37 Abs. 1 Satz 1 JAPO angerechnet (sog. "Freiversuchsneutralität"). Das bedeutet: Sie haben ein Semester länger Zeit, um den Freiversuch anzutreten.
  • Im Rahmen des Passauer Schwerpunktbereichs "Ausländisches Recht" ist es möglich, die gesamte Schwerpunktausbildung einschließlich der Schwerpunktbereichsprüfung, deren Ergebnis zu 30% in die Erste Juristische Prüfung einfließt, während eines Auslandsjahres zu absolvieren.

Kann ich auch einen Master of Laws (LL.M.) machen?

Masterstudiengänge sind immer Aufbaustudiengänge, die nur nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) begonnen werden können.

An der Juristischen Fakultät werden folgende Aufbaustudiengänge angeboten:

Internationale Studienangebote im Video erklärt

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Weitere Links (3)

Schwerpunktbereich "Ausländisches Recht"

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