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Schwerpunkt Steuerrecht

Schwerpunkt Steuerrecht

1. Forschungsfreisemester Professor Wernsmann (WiSe 2025/26)
Die mündlichen Schwerpunktprüfungen in der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) werden wie gewohnt durchführt.

Literaturempfehlungen
  • Thiemann/Wernsmann, Grundkurs Steuerrecht, Verlag C.H.Beck, 1. Auflage 2025
  • Tappe/Wernsmann, Öffentliches Finanzrecht, C.F. Müller Verlag, 3. Auflage 2023

2. Vorlesungen im Sommersemester 2026
Alle Vorlesungen des SPB 21, des SPB 7 und des SPB 13 werden im Sommersemester 2026 angeboten:

SPB 7, 13, 21:
  • Einkommensteuerrecht 2 SWS
  • Allgemeines Steuerrecht 2 SWS
SPB 13, 21:
  • Öffentliches Finanzrecht 1 SWS
  • Umsatzsteuerrecht 1 SWS
SPB 7, 21:
  • Unternehmenssteuerrecht 2 SWS
SPB 21:
  • Internationales Steuerrecht 1,5 SWS
  • Erbschaftsteuerrecht 0,5 SWS

Die Vorlesungen werden zeitlich innerhalb des Sommersemesters 2026 so verteilt werden, dass sie sinnvoll aufeinander aufbauen. Insbesondere wird Einkommensteuerrecht in der ersten Semesterhälfte vierstündig stattfinden, und das darauf aufbauende Unternehmenssteuerrecht folgt in der zweiten Semesterhälfte. Der Umfang der Veranstaltungen ändert sich dadurch natürlich nicht.

3. Schwerpunktseminar
Das Seminar wird in der Weise angeboten, dass Sie je nach Wunsch entweder in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester 2026 (d.h. Februar/März/April 2026) oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2026 (Juli/August/September 2026) die sechswöchige Seminararbeit schreiben können mit Zuordnung der Prüfungsleistungen zum Sommersemester 2026, so dass Sie - falls gewünscht - mit dem Ende des Sommersemesters 2026 den gesamten Schwerpunkt (und die gesamte Juristische Universitätsprüfung) mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen haben können. Alternativ können Sie – falls gewünscht – alle Prüfungen (Seminararbeit, mündliche Prüfung) auch im Wintersemester 2026/27 ablegen, in dem sämtliche Veranstaltungen (insbes. auch ein Seminar im Finanz- und Steuerrecht) erneut angeboten werden

Studierende können zwischen zwei Schwerpunkten mit steuerrechtlichen Teilen:

  • Gesellschafts- und Unternehmenssteuerrecht (SPB 7) und
  • Steuer- und Strafrecht (neu SPB 14)

oder einem rein finanz- und steuerrechtlichen Schwerpunkt:

  • Finanz- und Steuerrecht (neu SPB 19)

wählen.

Die für die Schwerpunktbereichsprüfung relevanten Vorlesungen erstrecken sich auf zwei Semester. Den thematischen Kern jedes Schwerpunktbereichs bilden dabei die Lehrveranstaltungen zum Einkommensteuerrecht und zum Allgemeinen Steuerrecht (AO/FGO). Je nach Kombination kommen das öffentliche Finanzrecht (insbesondere Finanzverfassungsrecht), das Unternehmenssteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht, das Internationale Steuerrecht sowie das Erbschaftsteuerrecht hinzu.

Wie im Studienplan vorgesehen, empfiehlt es sich insbesondere auch bei den drei aufgelisteten Schwerpunktbereichen, das Schwerpunktstudium zum Wintersemester zu beginnen.

Gesellschafts- und Unternehmenssteuerrecht (SPB 7)
  • Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
  • Einkommensteuerrecht (2 SWS)
  • Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)
  • Umwandlungs- und Konzernrecht (2 SWS)
  • Seminar (2 SWS)
Steuer- und Strafrecht (neu SPB 14)
  • Öffentliches Finanzrecht (1 SWS)
  • Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
  • Einkommensteuerrecht (2 SWS)
  • Umsatzsteuerrecht (1 SWS)
  • Europäisches und Internationales Strafrecht (2 SWS)
  • Wirtschaftsstrafrecht (2 SWS)
  • Steuerstrafrecht (1 SWS)
  • Praxis der Strafverteidigung (1 SWS)
  • Seminar (2 SWS)
Finanz- und Steuerrecht (neu SPB 19)
  • Öffentliches Finanzrecht (1 SWS)
  • Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
  • Einkommensteuerrecht (2 SWS)
  • Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
  • Umsatzsteuerrecht (1 SWS)
  • Internationales Steuerrecht (1,5 SWS)
  • Erbschaftsteuerrecht (0,5 SWS)
  • Seminar (2 SWS)

1. Seminar
Das Seminar wird dem Semester zugeordnet, in dem die Seminararbeit zur Bewertung eingereicht und das Referat gehalten wird. Die Themenausgabe erfolgt üblicherweise am Ende der Vorlesungszeit für das Seminar des Folgesemesters (also in der Regel Ende Januar bzw. Mitte Juli). Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen ab verbindlicher Zuteilung des Themas. Die wesentlichen Inhalte der Arbeit sind in einem Vortrag vorzustellen (mündliche Leistung - Präsentation und Diskussion wird nicht bewertet).
2. Mündliche Prüfung

Die abschließende mündliche Prüfung können Studierende ablegen, sobald sie sich verbindlich zur Seminararbeit angemeldet haben, § 34 Abs. 4 StuPO 2022.

Die mündliche Prüfung dauert pro Teilprüfung und Prüfling 12,5 Minuten. Aus den Bewertungen beider Teilprüfungen ist eine Summe zu bilden und diese durch zwei zu dividieren; die Note wird nicht gerundet. Im SPB 21 beträgt die Prüfungsdauer im Finanz- und Steuerrecht zweimal 12,5 Minuten, in SPB 7 und 13 beträgt die Prüfungsdauer hinsichtlich der steuerrechtlichen Anteile einmal 12,5 Minuten.

Nur die Anmeldung zum Seminar findet am Lehrstuhl statt; hinsichtlich der weiteren Anmeldungen (Schwerpunktbereich allgemein, mündliche Prüfung) wird auf die Informationen des Zentralen Prüfungssekretariats verwiesen.

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