Aktuelles
Seminar "Aktuelle Fragen des Finanz- und Steuerrechts" (Sommersemester 2026)
Themenliste
| I. Öffentliches Finanzrecht |
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung von Sonderabgaben (zul. bspw. VG Frankfurt a.M. Urt. v. 16.9.2025 -7 K3685/24.F)
- Außerkrafttreten landesrechtlicher Regeln zur Schuldenbremse nach Art. 109 Abs. 3 S. 9 GG
- Die Verfassungsmäßigkeit kommunaler Wettbürosteuern (BVerwG Urt. v. 29.2.2024 – 9 CN 1/23)
- Verfassungsmäßigkeit des Finanzkraftausgleichs (zul. BT-Drs. 21/2678)
- Globale Minderausgaben (zul. LVerfG LSA Urt. v. 30.6.2025 – LVG 13/24)
- Darlegungs- und Begründungslasten des Gesetzgebers im Finanzverfassungsrecht
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| II. Einkommensteuerrecht |
- Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten (§ 22 Nr. 1 S. 3 EStG)
- Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung gem. § 20 Abs. 6 S. 4 EStG (im Lichte von BVerfG Beschl. v. 23.7.2025 – 2 BvL 19/14; zul. BFH Beschl. v. 7.6.2024 – VIII B 113/23 (AdV))
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an Einschränkungen der Verlustverrechnung (zul. BVerfG Beschl. v. 23.7.2025 – 2 BvL 19/14; bspw. § 15 Abs. 4 EStG, § 20 Abs. 6 EStG, § 23 Abs. 3 S. 7, 8 EStG; § 8c KStG; § 10a GewStG
- Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung der Einkommensteuerbarkeit (zul. BFH Urt. v. 21.5.2025 – III R 46/22, Voraussetzungen, Relevanz der objektiven Totalgewinnprognose)
- Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung der steuerfreien Aktivrente gem. § 3 Nr. 21 EStG
- Der Belastungsgrund des § 23 EStG
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| III. Verfahrensrecht |
- Nacherhebung von Kommunalabgaben in Bayern nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) BayKAG i.V.m. §§ 130, 131 AO (insb. Vertrauensschutz bei belastenden Verwaltungsakten; VA mit Mischwirkung)
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| IV. Europäisches Finanz- und Steuerrecht |
- Die Zulässigkeit einer Kreditaufnahme durch die EU
- Steuergesetzgebungskompetenz der EU, insb. Steuererfindungsrecht
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Themenwünsche sollten zur Vorbereitung der Vorbesprechung möglichst vorab durch Mitteilung im Sekretariat geäußert werden (vorzugsweise per E-Mail an: lehrstuhl-wernsmann@uni-passau.de). Die Themen können auch doppelt vergeben werden. Die Klammerzusätze sind nicht Teil des zu bearbeitenden Themas, sondern erläutern mögliche Frage- und Problemstellungen.
Die Vorbesprechung findet am Mittwoch, 4.2.2026, 11 Uhr, NK SR 205 statt.
Weitere Informationen (zur Abgabe der Arbeiten und zum Termin des Blockseminars) werden in der Vorbesprechung mitgeteilt.
Die mündliche Schwerpunktprüfung in allen Teilbereichen Steuerrecht findet am Montag, 12. Januar 2026 statt. Nähere Einzelheiten (Uhrzeit, Raum usw.) werden in der Ladung mitgeteilt.
Wegen des Forschungssemesters von Professor Wernsmann finden im kommenden Wintersemester 2025/26 ausnahmsweise keine steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen statt. Alle Vorlesungen des SPB 21, des SPB 7 und des SPB 13 werden im Sommersemester 2026 angeboten:
SPB 7, 13, 21:
- Einkommensteuerrecht 2 SWS
- Allgemeines Steuerrecht 2 SWS
SPB 7, 21:
- Unternehmenssteuerrecht 2 SWS
SPB 13, 21:
- Öffentliches Finanzrecht 1 SWS
- Umsatzsteuerrecht 1 SWS
SPB 21:
- Internationales Steuerrecht 1,5 SWS
- Erbschaftsteuerrecht 0,5 SWS
Die Vorlesungen werden zeitlich innerhalb des Sommersemesters 2026 so verteilt werden, dass sie sinnvoll aufeinander aufbauen. Insbesondere wird Einkommensteuerrecht in der ersten Semesterhälfte vierstündig stattfinden, und das darauf aufbauende Unternehmenssteuerrecht folgt in der zweiten Semesterhälfte. Der Umfang der Veranstaltungen ändert sich dadurch natürlich nicht.
Das Seminar wird in der Weise angeboten, dass Sie je nach Wunsch entweder in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester 2026 (d.h. Februar/März/April 2026) oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2026 (Juli/August/September 2026) die sechswöchige Seminararbeit schreiben können mit Zuordnung der Prüfungsleistungen zum Sommersemester 2026, so dass Sie - falls gewünscht - mit dem Ende des Sommersemesters 2026 den gesamten Schwerpunkt (und die gesamte Juristische Universitätsprüfung) mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen haben können. Alternativ können Sie – falls gewünscht – alle Prüfungen (Seminararbeit, mündliche Prüfung) auch im Wintersemester 2026/27 ablegen, in dem sämtliche Veranstaltungen (insbes. auch ein Seminar im Finanz- und Steuerrecht) erneut angeboten werden
Im Hinblick auf Rückfragen wird mitgeteilt, dass Professor Wernsmann auch im Wintersemester 2025/26 (Forschungssemester) wie üblich die mündlichen Schwerpunktprüfungen in der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) durchführen wird.
Im Hinblick auf weitere Rückfragen wird mitgeteilt, dass folgende Literaturempfehlungen für die steuerrechtlichen Schwerpunktbereiche gegeben werden:
- Thiemann/Wernsmann, Grundkurs Steuerrecht, Verlag C.H.Beck, 1. Auflage 2025
- Tappe/Wernsmann, Öffentliches Finanzrecht, C.F. Müller Verlag, 3. Auflage 2023
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