Aktuelle Informationen zu den Schwerpunktbereichen 7, 13 und 21 im kommenden Studienjahr (Wintersemester 2025/26 sowie Sommersemester 2026)
Wegen des Forschungssemesters von Professor Wernsmann finden im kommenden Wintersemester 2025/26 ausnahmsweise keine steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen statt. Alle Vorlesungen des SPB 21, des SPB 7 und des SPB 13 werden im Sommersemester 2026 angeboten:
SPB 7, 13, 21:
Einkommensteuerrecht 2 SWS
Allgemeines Steuerrecht 2 SWS
SPB 7, 21:
Unternehmenssteuerrecht 2 SWS
SPB 13, 21:
Öffentliches Finanzrecht 1 SWS
Umsatzsteuerrecht 1 SWS
SPB 21:
Internationales Steuerrecht 1,5 SWS
Erbschaftsteuerrecht 0,5 SWS
Die Vorlesungen werden zeitlich innerhalb des Sommersemesters 2026 so verteilt werden, dass sie sinnvoll aufeinander aufbauen. Insbesondere wird Einkommensteuerrecht in der ersten Semesterhälfte vierstündig stattfinden, und das darauf aufbauende Unternehmenssteuerrecht folgt in der zweiten Semesterhälfte. Der Umfang der Veranstaltungen ändert sich dadurch natürlich nicht.
Das Seminar wird in der Weise angeboten, dass Sie je nach Wunsch entweder in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester 2026 (d.h. Februar/März/April 2026) oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2026 (Juli/August/September 2026) die sechswöchige Seminararbeit schreiben können mit Zuordnung der Prüfungsleistungen zum Sommersemester 2026, so dass Sie - falls gewünscht - mit dem Ende des Sommersemesters 2026 den gesamten Schwerpunkt (und die gesamte Juristische Universitätsprüfung) mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen haben können. Alternativ können Sie – falls gewünscht – alle Prüfungen (Seminararbeit, mündliche Prüfung) auch im Wintersemester 2026/27 ablegen, in dem sämtliche Veranstaltungen (insbes. auch ein Seminar im Finanz- und Steuerrecht) erneut angeboten werden