Prüfungen
Prüfungen im Studiengang Rechtswissenschaft
Ein sogenannter Grundlagenschein ist von der JAPO 2003 nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich. Da es deutsche Universitäten gibt, die einen solchen Schein erwarten, wird mit Rücksicht auf Hochschulwechsler und sonstige Interessierte ein Grundlagenschein angeboten. Dieser wird im Dekanat erteilt, wenn - in beliebigem Zeitraum - zwei der folgenden Klausuren bestanden sind: Deutsche Rechtsgeschichte; Römische Rechtgeschichte; Europäische Verfassungsgeschichte; Privatrechtsgeschichte der Neuzeit; Rechtsphilosophie I; Rechtsphilosophie II; Allgemeine Staatslehre; Methodenlehre der Rechtswissenschaft und Einführung in die Rechtswissenschaft.
Den Grundlagenschein können Sie am Dekanat der Juristischen Fakultät beantragen. Bitte senden Sie hierzu per E-Mail an dekanat.jura@uni-passau.de die Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Kontoauszug Notenspiegel) sowie Ihre aktuelle Anschrift. Der Grundlagenschein wird Ihnen per Post zugesandt.
https://www.jura.uni-passau.de/lewinski/studium-und-lehre/scheine-und-hilfsmittelbekanntmachung
Klausurenplan für das Sommersemester 2024 (Stand: 22.05.2024)
Hausarbeitenplan für das Sommersemester 2024 (Stand: 21.02.2024)
Hinweis: Die Anmelde- und Bearbeitungsfristen für die Hausarbeiten wurden rechtsgebietübergreifend vereinheitlicht. Dabei gilt: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters. Die Anmeldung läuft für die Anrechnung zum vorangegangenen und zum nachfolgenden Semester parallel und wird im EXA/Campusportal nicht mehr separat hinterlegt. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.
Zuständig für die Durchführung juristischer Klausuren im Rahmen von Magister- und Lehramtsstudiengängen ist das Prüfungssekretariat. Nur das Prüfungssekretariat kann verbindliche Auskünfte erteilen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Präsenzprüfungen des Prüfungssekretariats.