Scheine und Hilfsmittelbekanntmachungen
Den zuständigen Lehrstuhl für die Ausstellung des "Großen Scheins" im Öffentlichen Recht finden Sie auf der Fakultätsseite.
Ein sogenannter Grundlagenschein ist von der JAPO nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich. Da es deutsche Universitäten gibt, die einen solchen Schein erwarten, wird mit Rücksicht auf Hochschulwechslerinnen und -wechsler und sonstige Interessierte ein fakultativerGrundlagenschein angeboten.
Dieser Grundlagenschein wird im Dekanat ausgestellt, wenn – in beliebigem Zeitraum – zwei der folgenden Klausuren bestanden sind: Deutsche Rechtsgeschichte, Römische Rechtsgeschichte, Europäische Verfassungsgeschichte, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie I, Rechtsphilosophie II, Allgemeine Staatslehre, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Einführung in die Rechtswissenschaft.
Bitte beachten Sie, dass für alle Übungen und Klausuren die Vorschriften des Landesjustizprüfungsamtes entsprechend gelten.
Häufig gestellte Fragen zur Hilfsmittelbekanntmachung für die Erste Juristische Staatsprüfung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Für die Schwerpunktprüfungen in den Schwerpunktbereichen22 und 23 gilt diese Hilfsmittelbekanntmachung entsprechend.
Hilfsmittelbekanntmachung für die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern (gültig ab 1. September 2016, erstmals im Termin 2016/2)