Aktuelles
1. Korrektur
Die Korrektur der Arbeiten ist abgeschlossen. Die Noten wurden verbucht.
Aus technischen Gründen konnten bisher die folgenden Einträge nicht vorgenommenw werden:
1. Klausur | 2. Klausur |
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109559 | 108280 |
106512 | 109294 |
107973 | 109013 |
107731 | 108059 |
108274 | 108070 |
109243 | 109174 |
2. Notenübersichten
3. Einsichtnahme und Remonstration
Die Einsichtnahme in die Klausuren ist am 18. April 2023 von 16-18 Uhr im Raum 401 NK möglich.
Nachkorrekturanträge können von der Einsichtnahme am 18. April 2023 an bis 2. Mai 2023 gestellt werden. Bei Einreichung per Post ist stets der Poststempel maßgeblich (ein Freistempel genügt nicht).
Nachkorrekturanträge sind ausschließlich schriftlich zu stellen und müssen eine Begründung enthalten, aus der die gerügten Korrekturmängel unter Bezugnahme auf die jeweilige Textstelle in der Arbeit abschließend hervorgehen. Die Remonstrationsentscheidung befasst sich ausschließlich mit den vorgebrachten Rügen, eine umfassende Neukorrektur findet grundsätzlich nicht statt. Rein vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich Korrekturmängel nur aus der Bewertung der Bearbeitung selbst, nicht aber aus externen Umständen ergeben können, da diese im Rahmen der Entscheidung über eine Einzelleistung nicht berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sollte hinsichtlich nicht bestandener Prüfungsleistungen bei der Entscheidung über die Stellung eines Nachkorrekturantrages auch berücksichtigt werden, dass diese bereits ein zweites Mal korrigiert wurden.
Des Weiteren wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an der Besprechung eine zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit eines möglichen Nachkorrekturantrages darstellt.
Den vorgenannten formalen Kriterien nicht entsprechende Nachkorrekturanträge werden ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig zurückgewiesen.
4. Wiederholungsklausuren
Die Termine für die Wiederholungsklausuren im Rahmen der Juristischen Zwischenprüfung in "Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht" sind:
- Klausur: Samstag, 13. Mai 2023, 09:00 - 11:00 Uhr
- Klausur: Samstag, 13. Mai 2023, 12:00 - 14:00 Uhr
Seminarankündigung
Oberthema:„Europäisierung des Informations- und Medienrecht“
Sommersemester 2023
Als Themen sind vorläufig vorgesehen:
- Die EU als Kulturunion (SPB 17, 25)
- Medienrecht in der Cybercrime Convention (SPB 14)
- Datenschutzrechtliches Medienprivileg auch für User-Tracking (SPB 22, 23, 24, 26)
- Whistleblowing an die Medien (SPB 22, 24)
- Bekämpfung von Piratensendern (SPB 22, 23)
- Die Rechtsstellung von ARTE (auch SPB 22, 23, 25)
- Die Rechtsstellung von 3sat (auch SPB 22, 23, 25)
- Europäisierung des Filmwesens und der Filmförderung (SPB 22, 23, 25)
- Gibt es eine Datenverkehrsfreiheit und Medieninhalteverkehrsfreiheit in der EU? (SPB 17, 22, 23)
- Bekämpfung von Terrorismuspropaganda (SPB 22, 23)
- DSA und europäisierte Medienaufsicht (SPB 9, 17, 22, 23)
- Der Entwurf eines EMFA und europäisierte Medienaufsicht (SPB 17, 22, 23)
- Europäische Regulierung von Wahlkampfwerbung (SPB 17, 19, 22, 23)
- EU-Regelungen für Metaversen (SPB 17, 22, 23, 26)
- Medienrecht im Metaversum (SPB 22, 23, 26)
- Datensicherheit und Vorsorge im Katastrophenfall, Art. 14 ff. Data Act-Entwurf (SPB 17, 19, 22, 23, 24)
Zeiträume und Fristen: | |
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Was? | Wann? |
Themenbekanntgabe: | 06. März 2023 |
Vorbesprechung und Themenvergabe: | 24. April 2023 |
Anmeldezeitraum: | 24.04. – 12.05.2023 (2. Termin) |
Bearbeitungszeitraum: | 24.04.2023 – 05.06.2023 (4-6 Wochen Bearbeitungszeit) |
Vorträge: | Die Vorträge werden am Ende des Sommersemesters abgehalten. |
Sonstige Hinweise: | Anmeldeformulare über die Homepage des Prüfungssekretariats. |
(veröffentlicht am: 06. März 2023)
Aktuelle Informationen zum Studien- und Prüfungsbetrieb der Juristischen Fakultät finden Sie auf der Internetseite des Studiendekans der Juristischen Fakultät der Universität Passau.
BEKANNTMACHUNG
- der Anmeldefristen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft (SoSe 2023).
- der Anmelde- und Rücktrittsfristen für studienbegleitende Prüfungen an der Universität Passau im Sommersemester 2023.
Seit dem Sommersemester 2015 ist flächendeckend in allen Studien- und Prüfungsordnungen eine verbindliche Anmeldung in HISQIS festgelegt. Grundsätzlich haben Studierende also kein Recht, ohne Anmeldung in den gesetzen Fristen, an einer Prüfung teilzunehmen.