Die Juristische Universitätsprüfung (JUP) wird von der Universität Passau selbstständig und in eigener Verantwortung durchgeführt. Sie besteht aus zwei Teilen:
− einer Seminararbeit und
− einer mündlichen Prüfung als studienabschließender Leistung.
An den Teilprüfungen der Juristischen Universitätsprüfung ist nach § 31 StuPO so rechtzeitig teilzunehmen, dass die Juristische Universitätsprüfung bis zum Ende des 10. Fachsemesters abgeschlossen sein kann (Regelfrist). Überschreitet eine Studentin oder ein Student diese Regelfrist aus Gründen, die sie oder er zu vertreten hat, um mehr als vier Semester, gelten die nicht fristgerecht abgelegten Teilleistungen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung als abgelegt und mit der Note "ungenügend" (0 Punkte) bewertet (Art. 84 Abs. 4 Satz 4 BayHIG).
| Prüfungsanmeldung | Anmeldung erfolgt über HIS-QIS/oder im Prüfungssekretariat/oder bei den jeweiligen Lehrstühlen |
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01.07.2024 – 12.07.2024 (1. Verfahren; hat Vorrang bei möglicher Zugangsbegrenzung) 14.10.2024 – 18.10.2024 (2. Verfahren; hat Nachrang bei möglicher Zugangsbegrenzung) | Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium (beide Verfahren nur für Kandidaten, die im WS 2024/2025 mit dem Schwerpunktbereichsstudium beginnen) Wechsel des Schwerpunktbereichs | Servicepoint, Raum 201 oder per E-Mail oder per Post |
14.10.2024 – 25.10.2024 | Anmeldung zu den mündlichen Rücktritt von den mündlichen Prüfungen | Servicepoint, Raum 201 oder per E-Mail oder per Post |
07.01.2025 – 14.03.2025 | Prüfungszeitraum mündliche Prüfungen | - |
1. Frist: 29.07. – 16.08.2024 2. Frist: 14.10. – 25.10.2024
| Anmeldung zu den Seminaren, die zum Wintersemester 2024/2025 zählen. Hinweisblatt für die Anmeldung zu den Seminaren Rücktritt von den Seminaren | bei jeweiligen Lehrstühlen per E-Mail oder per Post |
Formulare für die Anmeldung/Wechsel zum Schwerpunktbereich, Seminar, mündliche Prüfung - Formulare auf der Webseite des Prüfungssekretariates |
Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.
Hier finden Sie die Tabelle mit den Anmeldefristen für den Schwerpunktbereich im WiSe 24/25 zum Herunterladen.
| Prüfungsanmeldung | Anmeldung erfolgt über HIS-QIS/oder im Prüfungssekretariat/oder bei den jeweiligen Lehrstühlen |
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| Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium (Verfahren nur für Kandidaten, die im SoSe 2025 mit dem Schwerpunktbereichsstudium beginnen) unter der Voraussetzung, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen | per E-Mail |
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| per E-Mail |
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| per E-Mail |
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| per E-Mail |
07.07.2025 bis 19.09.2025 | Prüfungszeitraum mündliche Prüfungen | - |
1. Frist: 03.02. – 28.02.2025 | Anmeldung zu den Seminaren, die zum Sommersemester 2025 zählen Hinweise zur Anmeldung | bei jeweiligen Lehrstühlen |
Formulare für die Anmeldung/Wechsel zum Schwerpunktbereich, Seminar, mündliche Prüfung - Formulare auf der Webseite des Prüfungssekretariates |
Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.
Hier finden Sie die Tabelle mit den Anmeldefristen für den Schwerpunktbereich im SoSe 25 zum Herunterladen.
Seminarübersicht für das WiSe 24/25 und SoSe 25 (Stand: 02.07.2024)
Seminarplan für das WiSe 24/25 (Stand: 23.07.2024)
Seminarplan für das SoSe 25 (Stand: 17.03.2025)
Die Seminararbeit umfasst mindestens ein obligatorisches Prüfungsgebiet, das im Rahmen der angebotenen Veranstaltungen frei gewählt werden kann. Bei Seminaren steht allerdings nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Auch wird nicht verpflichtend in jedem Teilbereich jedes Semester eine Seminararbeit angeboten, sondern nur jedes Studienjahr (§ 34 Abs. 1 StuPO). Mehrere Angebote in einem Schwerpunktbereich sind jedoch möglich.
Die mündliche Prüfung als studienabschließende Leistung umfasst alle obligatorischen Prüfungsgebiete des Schwerpunktbereichs.
Die Prüfungsleistungen (Seminararbeit mit mündlichem Vortrag und mündliche Prüfung als studienabschließende Leistung) sind in der Regel in deutscher Sprache zu erbringen. Nur nach vorheriger Ankündigung sind ausnahmsweise in einer anderen Sprache als Deutsch (insbesondere in Englisch) zu erbringen. In den Schwerpunktbereichen „Common Law“ (SPB 27, 28) and „Rule and Legal Reasoning in the Western World” (SPB 2) ist die Prüfungssprache Englisch.
Die neue Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie hier. (seit 30.10.2024)
Die Fachschaft Jura nimmt Verträge für die Schwerpunktprotokolle an. Einen vorgefertigten Vertrag finden Sie hier und alle weiteren Informationen, wie Sie an die Schwerpunktprotokolle kommen, finden Sie auf der Homepage der Fachschaft.
Um sich für einen der Schwerpunktbereiche anzumelden, bedarf es entweder des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung oder eines Nachweises über die gem. § 42 Abs. 1 StuPO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen aus den drei Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.
Des Weiteren müssen die Studierenden eine Erklärung gem. § 42 Abs. 3 Nr. 3 StuPO abgeben.
Auch im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung gibt es eine Freiversuchs- und Notenverbesserungsregelung (vgl. § 41 JAPO). Danach kann die studienabschließende Leistung ein weiteres Mal wiederholt werden, wenn die Studentin bzw. der Student spätestens sechs Monate nach Abschluss des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung, an der sie bzw. er im Freiversuch nach § 37 JAPO teilgenommen hat, alle vorgesehenen Prüfungsleistungen der Juristischen Universitätsprüfung mindestens einmal vollständig abgelegt hat.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch nachmittags: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitags geschlossen, telefonisch erreichbar von 09:00 Uhr- 12:00 Uhr