Handelskonflikte zwischen Großmächten, der weltweite Schutz der Menschenrechte, die Rolle der Europäischen Union in einer zunehmend unsicheren Welt: Die großen Fragen unserer Zeit sind immer auch Rechtsfragen. Der Schwerpunktbereich 17 führt Sie genau dorthin, wo juristische Präzision auf Weltpolitik trifft – und macht Sie mit den Regeln vertraut, nach denen Staaten, internationale Organisationen und die EU miteinander agieren.
Aufbauend auf dem Grundkurs Europarecht und Internationales I/II (3./4. Semester) vertieft der Schwerpunkt die erworbenen Kenntnisse zum Recht der Europäischen Union und zum Völkerrecht sowie zu deren Wechselbeziehungen mit dem deutschen Recht. Im Mittelpunkt stehen das rechtliche und institutionelle Gefüge der internationalen Beziehungen und des europäischen Integrationsprozesses.
Den Ausgangspunkt bildet die Vorlesung „Allgemeines Völkerrecht", die die völkerrechtlichen Grundlagen legt und festigt – von der Entstehung des Völkerrechts über seine Wirkungsweise bis zu seinem Verhältnis zum nationalen Recht. Die weiteren Veranstaltungen behandeln Rechtsgebiete, die sich durch besondere Dynamik, herausragende Bedeutung und fortwährende Aktualität für die Staatengemeinschaft des 21. Jahrhunderts auszeichnen – insbesondere den internationalen Menschenrechtsschutz sowie das Recht des Welthandels und des Investitionsschutzes.
Die europäische Dimension steht im Zeichen des fortschreitenden Integrationsprozesses. Vertieft werden der europäische Grundrechtsschutz und das europäische Prozessrecht sowie das Europäische Wirtschaftsrecht. Das „Recht der EU-Außenbeziehungen" behandelt schließlich die Rolle der Union als Akteurin des Völkerrechts.
Der Schwerpunktbereich richtet sich an Studierende, die eine berufliche Tätigkeit an den internationalen Schnittstellen des Rechts anstreben – etwa im Auswärtigen Dienst, in internationalen und europäischen Organisationen, in international tätigen Anwaltskanzleien, in transnationalen Unternehmen oder in der Ministerialverwaltung, beispielsweise in den Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen. Er eignet sich ebenso für Studierende, die noch keine konkrete berufliche Perspektive verfolgen, sich aber mit dem rechtlichen und institutionellen Rahmen der internationalen Politik und des europäischen Integrationsprozesses vertraut machen möchten.
Kurz: Wer die europäische und internationale Ordnung nicht nur verfolgen, sondern in ihren rechtlichen Strukturen wirklich durchdringen will, ist im Schwerpunktbereich 17 genau richtig.
| Veranstaltungsnummer | Name | Semester |
|---|---|---|
| 21010 | Allgemeines Völkerrecht | WiSe |
| 21030 | Internationale organisationen | WiSe |
| 21050 | Internationaler Menschenrechtsschutz | SoSe |
| 21130 | Internationales Wirtschaftsrecht | SoSe |
| 21070 | Europarecht vertieft (Grundrechte und Prozessrecht) | SoSe |
| 21140 | Europäisches Wirtschaftsrecht | WiSe |
| 21920 | Recht der EU-Außenbeziehungen | SoSe |
Auskünfte zum Ablauf der Schwerpunktbereichsprüfungen erhalten Sie grundsätzlich bei der Fachstudienberatung
Für Fragen zum formellen Ablauf und zum Prüfungsrecht sind das zentrale Prüfungssekretariat und ausnahmsweise der Schwerpunktbereichskoordinator zuständig.