Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M.
Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. European Law (London), Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth) wurde 1973 in Düsseldorf geboren und wuchs in Wesel am Niederrhein auf. Er studierte Rechtswissenschaften mit wirtschafts-
wissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth (Erstes Staatsexamen 1999) sowie europäisches und internationales Wirtschaftsrecht an der University of London (LL.M. 2000). Nach der Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bayreuth (2002) absolvierte er - mit kurzer Unterbrechung - den Vorbereitungsdienst in Bayreuth, Brüssel, München und Speyer (Zweites Staatsexamen 2005, München). Von 2001 bis 2003 war Prof. Herrmann Wissenschaftlicher Mitarbeiter, von 2003 bis 2009 Wissenschaftlicher Assistent von Prof. Dr. Rudolf Streinz, zunächst an der Universität Bayreuth, später an der Ludwig-Maximilian-Universität München, wo er sich im Februar 2009 habilitierte. Von 2006 bis 2007 war Prof. Herrmann als Jean-Monnet-Fellow am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz tätig. Im Sommersemester 2008 vertrat er einen Lehrstuhl für Europarecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seit dem Wintersemester 2008/09 vertrat Prof. Herrmann zunächst den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht an der Universität Passau und wurde im Juni 2009 zum Inhaber des Lehrstuhls, nunmehr für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, ernannt. Rufe nach Würzburg (2011), Saarbrücken (2014) und Salzburg (2018) lehnte er ab. Von 2017 bis 2020 war Professor Herrmann EU-Kandidat für eine Nominierung als Mitglied des Berufungsgremiums der Welthandelsorganisation (Appellate Body der WTO). Seine Hauptarbeitsgebiete liegen im Europäischen Verfassungs- und Wirtschaftsrecht sowie im Internationalen Wirtschaftsrecht. Herr Prof. Herrmann war Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Studienstiftung des deutschen Volkes, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes sowie der United Kingdom Association of European Law. Er ist Mitglied in der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, der Gesellschaft für Rechtsvergleichung/Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht, des Arbeitskreises Europäische Integration, und der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht.
Herr Prof. Herrmann verfügt über eine umfangreiche Expertise im Bereich des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts (insbesondere europäisches Binnenmarkt-, Beihilfen- und Außenwirtschaftsrecht sowie Welthandelsrecht und Investitionsschutzrecht).