Logo der Universität Passau

Zwischenprüfung im Fach Rechtswissenschaft

Zum Abschluss Ihres Grundstudiums müssen Sie (in der Regel bis Ende des dritten Fachsemesters, spätestens zum 5. Fachsemester) die Zwischenprüfung bestehen. Dazu müssen Sie

  1. (Mindestens) eine Klausur im Grundkurs Privatrecht
  2. (Mindestens) eine Klausur im Grundkurs Staatsrecht
  3. (Mindestens) eine Klausur im Grundkurs Strafrecht
  4. Entweder die Klausur zur Vorlesung "Vertragliche Schuldverhältnisse" oder die Klausur zur Vorlesung "Sachenrecht"
  5. (Mindestens) eine der beiden Klausuren zur Vorlesung "Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht"

mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bestehen. Jede nicht bestandene Klausur kann bis zum 5. Fachsemester einmal wiederholt werden. Wenn Sie an einer anderen deutschen Universität bereits die Zwischenprüfung bestanden oder vergleichbare Leistungen erbracht  haben, können Sie sich dies auf Antrag anerkennen lassen.

Zwischenprüfung im Sommersemester 2025

Für eine Teilnahme an der Zwischenprüfung im Fach Rechtswissenschaft im Sommersemester 2025 ist eine Anmeldung über das Campusportal im Zeitraum vom 22.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 erforderlich. Weitere Details finden Sie in den Fristen für die Meldung zur Zwischenprüfung SoSe 2025.

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung im Sommersemester 2025 finden Sie im verlinkten Dokument.

1. Zwischenprüfung "Grundkurs Privatrecht" (Prof. Dr. Markus Würdinger): 1. Klausur: Samstag, 14. Juni 2025, 09.00 - 11.00 Uhr; 2. Klausur: Samstag, 19. Juli 2025, 09.00 - 11.00 Uhr 

2. Zwischenprüfung "Grundkurs Staatsrecht" (Prof. Dr. Hans-Georg Dederer): 1. Klausur: Samstag, 07. Juni 2025, 09.00 - 11.00 Uhr; 2. Klausur: Samstag, 12. Juli 2025, 09.00 - 11.00 Uhr

Weitere Informationen zur Zwischenprüfung im Sommersemester 2025 finden Sie in der Bekanntmachung des Dekans. 

Anmeldefristen für die Wiederholungsklausuren im Mai 2025

Für die Teilnahme an den Wiederholungsklausuren im Rahmen der Zwischenprüfung ist eine Anmeldung über das Campusportal im Zeitraum vom 23.04.2025 bis einschließlich 02.05.2025 erforderlich.

Informationen zu den  Zulassungsvoraussetzungen für die Wiederholungsklausuren im Mai 2025 finden Sie in der verlinkten Bekanntmachung. 

  • Wiederholungsklausur "Vertragliche Schuldverhältnisse": Samstag, 17. Mai 2025,  09.00 - 11.00 Uhr  (Prof. Dr. Sebastian Martens)
  • Wiederholungsklausur "Sachenrecht": Samstag, 17. Mai 2025, 15.00 - 17.00 Uhr (Prof. Dr. Michael Beurskens)
  • Wiederholungsklausur "Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht": Samstag, 24. Mai 2025, 09.00 - 11.00 Uhr + Samstag, 24. Mai 2025, 15.00 - 17.00 Uhr (Prof. Dr. Meinhard Schröder)

Weitere Details zu den Wiederholungsklausuren finden Sie in der Bekanntmachung des Dekans.

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen