Zum Abschluss Ihres Grundstudiums müssen Sie (in der Regel bis Ende des dritten Fachsemesters, spätestens zum 5. Fachsemester) die Zwischenprüfung bestehen. Dazu müssen Sie
mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bestehen. Jede nicht bestandene Klausur kann bis zum 5. Fachsemester einmal wiederholt werden. Wenn Sie an einer anderen deutschen Universität bereits die Zwischenprüfung bestanden oder vergleichbare Leistungen erbracht haben, können Sie sich dies auf Antrag anerkennen lassen.
Für eine Teilnahme an der Zwischenprüfung im Fach Rechtswissenschaft im Sommersemester 2025 ist eine Anmeldung über das Campusportal im Zeitraum vom 22.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 erforderlich. Weitere Details finden Sie in den Fristen für die Meldung zur Zwischenprüfung SoSe 2025.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung im Sommersemester 2025 finden Sie im verlinkten Dokument.
1. Zwischenprüfung "Grundkurs Privatrecht" (Prof. Dr. Markus Würdinger): 1. Klausur: Samstag, 14. Juni 2025, 09.00 - 11.00 Uhr; 2. Klausur: Samstag, 19. Juli 2025, 09.00 - 11.00 Uhr
2. Zwischenprüfung "Grundkurs Staatsrecht" (Prof. Dr. Hans-Georg Dederer): 1. Klausur: Samstag, 07. Juni 2025, 09.00 - 11.00 Uhr; 2. Klausur: Samstag, 12. Juli 2025, 09.00 - 11.00 Uhr
Weitere Informationen zur Zwischenprüfung im Sommersemester 2025 finden Sie in der Bekanntmachung des Dekans.
Für die Teilnahme an den Wiederholungsklausuren im Rahmen der Zwischenprüfung ist eine Anmeldung über das Campusportal im Zeitraum vom 23.04.2025 bis einschließlich 02.05.2025 erforderlich.
Weitere Details zu den Wiederholungsklausuren finden Sie in der Bekanntmachung des Dekans.