Ihr Studium der Rechtswissenschaft in Passau gliedert sich in
- das Grundstudium, das planmäßig im dritten Studiensemester mit der Zwischenprüfung endet,
- das Hauptstudium, das die weiteren Pflichtfächer gemäß § 18 Abs 2 JAPO behandelt und in dem Sie "Übungen für Fortgeschrittene" absolvieren müssen,
- einen selbst gewählten Schwerpunktbereich gemäß §§ 39 JAPO, den Sie mit der Juristischen Universitätsprüfung abschließen sowie
- die Examensvorbereitung, die mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS) endet.
Die Regelstudienzeit umfasst neun Semester (§ 5a Abs. 1 S. 1 DRiG) sowie ein zusätzliches Semester für die Juristischen Universitätsprüfung und die Erste Juristische Staatsprüfung (§ 5d Abs. 2 S. 1 DRiG), insgesamt als zehn Semester. Das Studium in Passau kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden, so dass alle Vorlesungen, Übungen, etc. nur einmal im Jahr angeboten werden.
FAQ zum Jura-Studium in Passau
Allgemeine Informationnen und Antworten auf die häufigst gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Jurastudium in Passau.
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