Ab dem 08.10.2025 wird zudem ein Offener Lernraum (ITZ SR 001) zur Verfügung gestellt. In diesem können Sie sich grundsätzlich jeden Mittwoch von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr einfinden, um dort alleine oder gemeinsam mit anderen, bspw. mit Leuten aus Ihrer Lerngruppe, zu lernen oder Personen zu finden, die ebenfalls Interesse an einer Lerngruppe haben. Dabei ist auch stets eine Person der Studienberatung und/oder ein/e Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in anwesend, um für eventuelle Fragen zur Verfügung zu stehen. Ein Vorteil gegenüber den ohnehin schon wenig vorhandenen Lernräumen und den Bibliotheken ist, dass im Lernraum nicht absolute Stille herrschen muss, sondern vielmehr auch gerne gesehen ist, sich zu unterhalten.
Zudem wird dieser Lernraum auch dafür genutzt, einzelne Veranstaltungen zum Thema "Studium" abzuhalten. Genaue Details werden in der Stud.IP-Gruppe bekanntgegeben.
Seit dem Wintersemester 2024/25 bietet das Institut für Rechtsdidaktik in Zusammenarbeit mit der Studienberatung die Stud.IP-Arbeitsgruppe "Jura-Lerngruppen" an (Link).
Die Gruppe dient vor allem dazu, interessierten Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich in Lerngruppen zusammenzufinden, sei es durch ein eigenständiges Kennenlernen oder aber durch einen Zuteilungsvorschlag der Studienberatung. Die Arbeitsgruppe richtet sich dabei an Jura-Studierende aus allen Semestern.
Im Laufe des Wintersemesters 2025/26 - das genaue Datum wird in der Stud.IP-Arbeitsgruppe noch bekanntgegeben - wird eine Veranstaltung im Offenen Lernraum stattfinden, bei der sich Studierende kennenlernen können, um sich in Lerngruppen zusammenzufinden. Zu dieser Veranstaltung sind Studierende aller Studienphasen herzlich eingeladen.
Es ist selbstverständlich auch möglich, nachträglich noch eigenständig Lerngruppen zu bilden. Sie können dabei das Formular verwenden, das Sie in der Stud.IP-Gruppe finden. Je nach Angaben macht Ihnen dann die Studienberatung einen Vorschlag, mit welchen Personen Sie eine Lerngruppe bilden könnten und Sie können eigenständig miteinander Kontakt aufnehmen.
Die Stud.IP-Gruppe wird dabei auch anderweitig mit Inhalten betreut. Angeboten werden unter anderen "Diskussionsthemen des Monats", die Sie etwa gemeinsam in der Lerngruppe besprechen und lösen können, "Was hätte ich gerne früher gewusst?", bei dem Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erfahrungsberichte aus ihrem Studium mitgeben und Empfehlungen für Übungsklausuren aus Ausbildungszeitschriften. Die "Diskussionsthemen des Monats" eignen sich dabei auch gut zur Vorbereitung auf eine mündliche Prüfung, insbesondere diejenige im Staatsexamen.
Ihr Studium der Rechtswissenschaft in Passau gliedert sich in
Die Regelstudienzeit umfasst neun Semester (§ 5a Abs. 1 S. 1 DRiG) sowie ein zusätzliches Semester für die Juristischen Universitätsprüfung und die Erste Juristische Staatsprüfung (§ 5d Abs. 2 S. 1 DRiG), insgesamt als zehn Semester. Das Studium in Passau kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden, so dass alle Vorlesungen, Übungen, etc. nur einmal im Jahr angeboten werden.
Für die (elektronische) Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt benötigen Sie insgesamt vier Leistungsnachweise (§ 24 JAPO):
a) Zivilrecht für Fortgeschrittene
b) Strafrecht für Fortgeschrittene
c) Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
d) fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs gemäß § 24 Abs. 2 JAPO (der Besuch einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) ist nicht erforderlich!)
sowie ggf.
a) das Zeugnis über die bereits vorher bestandene Juristische Universitätsprüfung
b) Nachweise, die zu einer Verlängerung der Frist für den Freiversuch erforderlich sind (z.B. Moot-Court, Law Clinic, Gremienarbeit, Zusatzausbildung, Schwerbehindertenausweis und amtsärztliches Attest, Unterlagen zu Auslandsssemestern)
Alle Unterlagen müssen in *einer* PDF-Datei zusammengefasst sein. Darüber hinaus müssen Sie eine praktische Studienzeit absolviert haben und den Nachweis auf Wunsch vorlegen.