Ihr Studium der Rechtswissenschaft in Passau gliedert sich in
Die Regelstudienzeit umfasst neun Semester (§ 5a Abs. 1 S. 1 DRiG) sowie ein zusätzliches Semester für die Juristischen Universitätsprüfung und die Erste Juristische Staatsprüfung (§ 5d Abs. 2 S. 1 DRiG), insgesamt als zehn Semester. Das Studium in Passau kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden, so dass alle Vorlesungen, Übungen, etc. nur einmal im Jahr angeboten werden.
Für die (elektronische) Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt benötigen Sie insgesamt vier Leistungsnachweise (§ 24 JAPO):
a) Zivilrecht für Fortgeschrittene
b) Strafrecht für Fortgeschrittene
c) Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
d) fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs gemäß § 24 Abs. 2 JAPO (der Besuch einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) ist nicht erforderlich!)
sowie ggf.
a) das Zeugnis über die bereits vorher bestandene Juristische Universitätsprüfung
b) Nachweise, die zu einer Verlängerung der Frist für den Freiversuch erforderlich sind (z.B. Moot-Court, Law Clinic, Gremienarbeit, Zusatzausbildung, Schwerbehindertenausweis und amtsärztliches Attest, Unterlagen zu Auslandsssemestern)
Alle Unterlagen müssen in *einer* PDF-Datei zusammengefasst sein. Darüber hinaus müssen Sie eine praktische Studienzeit absolviert haben und den Nachweis auf Wunsch vorlegen.
Allgemeine Informationnen und Antworten auf die häufigst gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Jurastudium in Passau.