Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) an der Universität Passau bietet Studierenden der Rechtswissenschaft die Möglichkeit, ihr Studienfach durch ein studienbegleitendes Fachsprachenstudium in einer oder mehreren Fremdsprachen zu erweitern und dabei Grundkenntnisse im Rechtssystem des entsprechenden Sprachraums zu erwerben. Die FFA ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen an der Universität Passau (PrüfO-FFA/Juristen) vom 6. August 2007 geregelt.
Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den Informationen unseres Sprachenzentrums: Fremdsprachenprogramme am Sprachenzentrum .
Pflichtfremdsprachenschein
Zur Relevanz der FFA-Jura für den sog "Pflichtfremdsprachenschein" i.S.d. § 24 Abs. 2 JAPO und die Freiversuchsverlängerung beachten Sie bitte folgende Informationen: Relevanz der FFA-Jura für den Pflichtfremdsprachenschein und die Freiversuchsverlängerung (Dort finden Sie auch wichtige Informationen zur Ausstellung des "Pflichtfremdsprachenscheins", um deren Beachtung freundlich gebeten wird!).
FFP-Büro der Juristischen Fakultät
Das FFP-Büro der Juristischen Fakultät ist Ihre Anlaufstelle bei Fragen im Zusammenhang mit der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung.
Kontakt: Frau Ulrike Wassermann,