Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) an der Universität Passau bietet Studierenden der Rechtswissenschaft die Möglichkeit, ihr Studienfach durch ein studienbegleitendes Fachsprachenstudium in einer oder mehreren Fremdsprachen zu erweitern und dabei Grundkenntnisse im Rechtssystem des entsprechenden Sprachraums zu erwerben. Die FFA ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen an der Universität Passau (PrüfO-FFA/Juristen) vom 6. August 2007 geregelt.
Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den Informationen unseres Sprachenzentrums: Fremdsprachenprogramme am Sprachenzentrum .
Pflichtfremdsprachenschein
Zur Relevanz der FFA-Jura für den sog "Pflichtfremdsprachenschein" i.S.d. § 24 Abs. 2 JAPO und die Freiversuchsverlängerung beachten Sie bitte folgende Informationen: Relevanz der FFA-Jura für den Pflichtfremdsprachenschein und die Freiversuchsverlängerung.
Beantragung des Pflichtfremdsprachenscheins
Liebe Studierende,
bitte denken Sie daran, dass am Mittwoch, den 28. Juni 2023 Meldeschluss zur Ersten Juristischen Staatsprüfung (Termin 2023/2) ist.
Stellen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig sicher, dass Ihnen bis dahin sämtliche, für die Zulassung zum Examen erforderlichen Leistungsnachweise nach § 24 JAPO vorliegen.
In diesem Zusammenhang mache ich Sie insbesondere auf das Erfordernis des Leistungsnachweises nach § 24 Abs. 2 JAPO („Pflichtfremdsprachenschein“) aufmerksam.
Bitte beantragen Sie diesen frühzeitig und planen bei der Ausstellung des Nachweises eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen ein. Aufgrund der Pfingstferien und der damit verbundenen Urlaubszeit werden Pflichtfremdsprachenscheine daher nur bei Beantragung bis spätestens Freitag, den 16. Juni 2023 ausgestellt. Danach kann eine rechtzeitige Ausstellung nicht mehr gewährleistet werden!
Bitte übermitteln Sie die dafür erforderlichen Dokumente per Mail und Scan an fachstudienberatung.jura@uni-passau.de . Der Leistungsnachweis wird Ihnen dann als pdf-Dokument übermittelt.
Ihre Fachstudienberatung
FFP-Büro der Juristischen Fakultät
Das FFP-Büro der Juristischen Fakultät ist Ihre Anlaufstelle bei Fragen im Zusammenhang mit der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung.
Kontakt: Frau Ulrike Wassermann,