Bei den Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 steht auch der Gesetzgeber vor enormen Herausforderungen. Juristinnen und Juristen der Universität Passau untersuchen Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen rechtlichen Regelwerks.
Günstig, schnell, präzise: Techniken der Genomeditierung revolutionieren die Züchtung von Pflanzen. Doch sind die neuen Pflanzen auch als gentechnisch veränderte einzustufen? Juristinnen und Juristen an der Universität Passau gehen unter anderem dieser Frage nach.
Körperzellen lassen sich zu induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) umprogrammieren, die wiederum in menschliche Ei- und Samenzellen ausdifferenziert werden können. Daraus ergeben sich viele ethische und rechtliche Fragen.
Die Anwendung der CRISPR/Cas9-Technik am Menschen kommt einer "Genom-Chirurgie" gleich: Sie könnte schwere Erbkrankheiten quasi direkt aus dem menschlichen Genom herausschneiden. Juristinnen und Juristen der Universität Passau beleuchten in einem interdisziplinären Forschungsteam rechtliche Aspekte.
Was macht einen Embryo aus? Dass eine Zelle totipotent ist, war bislang die juristische Antwort. Das hat sich überholt, sagen Passauer Juristinnen und Juristen. In der im Rahmen des Projekts vorgeschlagenen neuen Embryodefinition spielt trotzdem die Entwicklungsfähigkeit weiterhin die entscheidende Rolle.
Das Projekt berührt grundsätzliche Fragen des Lebens: Anhand welcher Kriterien bestimmt sich, ob eine embryonale Entität schutzwürdig ist? Juristinnen und Juristen der Universität Passau haben verschiedene Embryodefinitionen de lege lata und de lege ferenda vor dem Hintergrund neuer Techniken überprüft.
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