Aktuelles
Hausarbeit im Öffentlichen Recht
Die Ausgabe des Sachverhalts und der formalen Vorschriften für die Bearbeitung der Hausarbeit erfolgt am Freitag, den 10. Februar 2023, in der Stud.IP-Veranstaltung zur Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (Nr. 20560).
Teilnahmevoraussetzung für die Hausarbeit ist das Bestehen der Teilleistungen der Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht (vgl. § 24 Abs. 3 StuPO). Letzteres setzt voraus, dass je eine Grundkursklausur im Staatsrecht und eine Semesterabschlussklausur zu der Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht“ mit mindestens „ausreichend“ (4,0 Punkte) bewertet worden sind (vgl. § 23 Abs. 2 StuPO).
Für eine Anrechnung im Wintersemester 2022/23 melden Sie sich bitte vom 10.02.2023 bis zum 31.03.2023 im Campusportal unter der Prüfungsnummer 810075 an.
Die Hausarbeit ist bis zum 31.03.2023 um 12:00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls (Raum JUR 111) in Papierform abzugeben. Die Öffnungszeiten werden auf der Homepage des Lehrstuhls veröffentlicht (https://www.jura.uni-passau.de/dederer/aktuelles/). Bei Zusendung in Papierform per Post genügt der Poststempel des 31.03.2023.
Eine elektronische Datei (ausschließlich im PDF-Format) ist separat an
Ramona.Maier@Uni-Passau.de zu senden. Mit der Zusendung der elektronischen Datei kann die Abgabefrist nicht gewahrt werden.
Für eine Anrechnung im Sommersemester 2023 melden Sie sich bitte vom 01.04.2023 bis zum 17.04.2023 im Campusportal unter der Prüfungsnummer 810075 an.
Die Hausarbeit ist bis zum 17.04.2023 um 12:00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls (Raum JUR 111) in Papierform abzugeben. Die Öffnungszeiten werden auf der Homepage des Lehrstuhls veröffentlicht (https://www.jura.uni-passau.de/dederer/aktuelles/). Bei Zusendung in Papierform per Post genügt der Poststempel des 17.04.2023.
Eine elektronische Datei (ausschließlich im PDF-Format) ist separat an
Ramona.Maier@Uni-Passau.de zu senden. Mit der Zusendung der elektronischen Datei kann die Abgabefrist nicht gewahrt werden.
Bitte legen Sie Ihrer Hausarbeit bei der Abgabe in Papierform folgende Dokumente auf jeweils einem separaten, herausnehmbaren Blatt bei:
- Bescheinigung über die Anmeldung für die Hausarbeit (Campusportal)
- Notenauszug der Zwischenprüfung (Campusportal) als Nachweis über die bestandenen Teilleistungen im Öffentlichen Recht
Diese Dokumente werden nicht an die Korrektorinnen und Korrektoren weitergegeben, sondern nach der Kontrolle umgehend vernichtet.
Seminarankündigung für das Sommersemester 2023
Die Seminarankündigung für das Sommersemester 2023 finden Sie hier.
Öffnungszeiten Sekretariat im WS 22/23
Dienstag 14.00-15.30Uhr
Freitag 8.30-10.00 Uhr
Sowie nach individueller Vereinbarung unter ramona.maier@uni-passau.de
Erklärung von Mitgliedern des ILA Committee on the Use of Force
Mitglieder des ILA Committee on the Use of Force, dem Dr. Beham als Vertreter der ILA Austrian Branch angehört, haben eine in knapp 30 Sprachen verfügbare Erklärung zur völkerrechtlichen Verortung der Ereignisse in der Ukraine veröffentlicht: https://www.justsecurity.org/80454/statement-by-members-of-the-international-law-association-committee-on-the-use-of-force/ Darin werden neben der Feststellung des Völkerrechtsbruchs durch Russland insbesondere auch die klaren Pflichten der Staatengemeinschaft im Hinblick auf die Einhaltung dieser zwingenden Norm des Völkerrechts betont, nämlich mit allen rechtmäßigen Mitteln auf die Beendigung der Aggression hinzuwirken, dadurch geschaffene Situationen nicht als rechtmäßig anzuerkennen und in keiner Weise zur Aufrechterhaltung der Situation beizutragen (worunter auch die wirtschaftliche Unterstützung Russlands fallen kann).