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Aktuelles

Bewirb dich noch bis zum 21. Juni 2026 für den Jessup Moot Court!

Willst du im Studium einmal in die Rolle des Anwalts schlüpfen und dich im internationalen Umfeld mit Teams aus der ganzen Welt messen? Dann bewirb dich für den diesjährigen Jessup Moot Court im Völkerrecht.

Der nächste Fall behandelt den Vorwurf der Gender-Apartheid, staatliche Reaktionen auf einen Massenzustrom an asylsuchenden Migranten, KI-generierte Sanktionsbestimmungen und eine durch Putsch an die Macht gelangte Regierung, deren Status in der internationalen Gemeinschaft umstritten ist. Neben sehr wertvollen Erfahrungen in juristischer Recherche und Teamarbeit bekommst du für die Teilnahme auch eine Freischussverlängerung. Weitere Informationen kannst du dem Flyer oder dem Info-Film entnehmen.

Hinweise Öffnungszeiten Sekretariat

Das Sekretariat ist vom 11. bis einschließlich 15. Juni 2026 nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Balbierz: emil.balbierz@uni-passau.de

Das Sekretariat ist am 16. Juni 2026 zu den Öffnungszeiten nicht besetzt, jedoch zwischen 8.00 und 10.00 Uhr per E-Mail erreichbar (ramona.maier@uni-passau.de).

Öffnungszeiten Sekretariat

Dienstag 13.30-15.00 Uhr

Freitag 8.30-10.00 Uhr

Sowie nach individueller Vereinbarung unter ramona.maier@uni-passau.de

Bitte beachten Sie, dass diese Öffnungszeiten ausschließlich den Lehrstuhl Prof. Dederer betreffen. Individuelle Termine können gerne jederzeit unter ramona.maier@uni-passau.de vereinbart werden.

Erklärung von Mitgliedern des ILA Committee on the Use of Force

Mitglieder des ILA Committee on the Use of Force, dem Dr. Beham als Vertreter der ILA Austrian Branch angehört, haben eine in knapp 30 Sprachen verfügbare Erklärung zur völkerrechtlichen Verortung der Ereignisse in der Ukraine veröffentlicht. Darin werden neben der Feststellung des Völkerrechtsbruchs durch Russland insbesondere auch die klaren Pflichten der Staatengemeinschaft im Hinblick auf die Einhaltung dieser zwingenden Norm des Völkerrechts betont, nämlich mit allen rechtmäßigen Mitteln auf die Beendigung der Aggression hinzuwirken, dadurch geschaffene Situationen nicht als rechtmäßig anzuerkennen und in keiner Weise zur Aufrechterhaltung der Situation beizutragen (worunter auch die wirtschaftliche Unterstützung Russlands fallen kann).

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