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Großer Schein im Strafrecht

Großer Schein im Strafrecht nach PO-Version: [20191]

Als sogenannte "Große Scheine" werden die Leistungsnachweise bezeichnet, die bei erfolgreichem Abschluss der Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht ausgestellt werden, § 24 Abs.1 Satz 1 JAPO 2003, § 32 StudPrüfO.

Die Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht erfolgt ab 22.11.2021 NICHT mehr über die jeweiligen Lehrstühle, sondern ausschließlich elektronisch über das Campusportal!

Bitte drucken Sie dazu den entsprechenden Kontoauszug/Notenspiegel (nur bestandene Prüfungen) aus, aus dem ersichtlich ist, dass Sie im Hauptstudium alle erforderlichen Leistungen im Strafrecht erfolgreich bestanden haben und reichen diesen dann bei Ihrer Examensanmeldung beim LJPA ein.

BITTE BEACHTEN SIE: Diese Regelung gilt nur für die Studierenden, die in der (derzeit aktuellen) Prüfungsversion ("PO-Version: [20191]") eingeschrieben sind! In welcher Prüfungsversion Sie eingeschrieben sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug ("Prüfungsordnung: Version SS 2019").

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